Media_LAB
Im Media_LAB erhalten Studierende Unterstützung bei der Realisierung ihrer medienbasierten Arbeiten (Bewegtbild/Foto/Ton). Angeschlossen ist eine Geräteausleihe und ein Medienproduktionsraum (z.Zt. im Aufbau).
Im unseren Verleihbestand befinden sich div. Foto- und Videokameras, Diaprojektoren/OHPs/Videoprojektoren, Ton- und Lichttechnik.
Öffnungszeiten
Ausleihe
Unsere Öffnungszeiten sind hier zu finden.
Anfragen bzgl. der Ausleihe und Reservierungen sind nur vor Ort (Offnungszeiten) und nicht per Mail möglich.
Team und Kontakt
Leitung: Marko Schiefelbein
E-Mail: | m.schiefelbein@udk-berlin.de |
Räume: | 325 (Geräteausleihe) / 324a (Medienproduktionsraum, im Aufbau) |
Ausleihbedingungen für Media_LAB
- Voraussetzungen für die Ausleihe:
Das bereitgestellte Equipment darf ausschließlich für Projekte verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit der Forschung und Lehre am IAS stehen. Eine Ausleihe ist nur für eingeschriebene Studierende oder Beschäftigte des IAS möglich. Eine Überlassung, Vermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. - Pfandregelung:
Für alle Ausleihgegenstände ist ein Pfand zu hinterlegen. Dieses wird nach rechtzeitiger und vollständiger Rückgabe des Equipments zurückerstattet.- Bei verspäteter oder unvollständiger Rückgabe wird das Pfand einbehalten.
- Die Höhe des Pfands richtet sich nach dem jeweils gültigen UDK-Anzeiger.
- In begründeten Ausnahmefällen kann über die Einbehaltung des Pfands individuell entschieden werden.
- Überprüfung des Equipmentzustands:
Die Entleiher*innen sind verpflichtet, sich beim Empfang der Ausleihgegenstände von deren ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu überzeugen. - Pflege und Aufbewahrung:
Die Entleiher*innen haben das geliehene Equipment sorgsam zu behandeln, sachgerecht zu nutzen und für eine sichere Aufbewahrung zu sorgen.- Etwaige Defekte oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden.
- Bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, tragen die Entleiher*innen die Kosten für Reparatur oder Ersatz.
- Haftung und Versicherung:
Die Ausleihgegenstände sind nicht durch die Hochschule versichert. Die Entleiher*innen haften in vollem Umfang für Verlust, Diebstahl, Einbruchdiebstahl (einschließlich aus Fahrzeugen), Raub, Plünderung, Betrug, Unterschlagung sowie für Schäden oder sonstige Verschlechterungen des Equipments. - Rückgabe des Equipments:
Die Ausleihgegenstände sind unaufgefordert und zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, betriebsbereit und in einem sauberen Zustand zurückzugeben. - Kosten durch verspätete Rückgabe:
Sollte die verspätete Rückgabe zu zusätzlichen Kosten führen, z. B. durch eine notwendige Anmietung oder Ersatzbeschaffung auf dem kommerziellen Markt, sind die Entleiher*innen verpflichtet, diese Kosten zu tragen. - Verstoß gegen Ausleihbedingungen:
Ein Verstoß gegen diese Ausleihbedingungen führt zum Ausschluss von der Nutzung des Equipments. - Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ausleihbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Ausleihbedingungen als lückenhaft erweisen.
(Stand 21. Januar 2025)