Mehr Anerkennung
Anerkennung
Im Rahmen eines Austauschstudiums an einer Partneruniversität profitieren Sie von einem vereinfachten Anerkennungsverfahren, das durch die Fachkoordinatorinnen durchgeführt wird.
Bitte schicken Sie so schnell wie möglich nach Ihrer Rückkehr von der Partnerhochschule folgende Unterlagen an study.abroad.gwk: @udk-berlin.de
- Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
- Transcript of Records (Übersicht der ECTS und Noten von der Partnerhochschule)
Weitere Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden.
Eine tabellarische Übersicht zur Notenumrechnung finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Anerkennung:
Besteht ein Anspruch auf Anerkennung?
Studierende des Bachelor-Studiengangs GWK, die im zweiten Studienjahr ein Semester an einer Partneruniversität studieren, sowie Studierende des Master-Studiengangs GWK, die das dritte Fachsemester an einer Partneruniversität verbringen, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen, soweit kein wesentlicher Unterschied belegt werden kann. Die Vergleichbarkeit von Studienleistungen bestimmt sich nicht durch die Prüfungsform oder die Äquivalenz von Studieninhalten, sondern durch das erreichte Lernergebnis.
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
Wir können Ihnen nur Kurse im Wert der ECTS anerkennen, die Sie im Ausland erbracht – d.h. belegt und erfolgreich abgeschlossen – haben. Maßgebend ist die Gesamtzahl der ECTS (ohne Sprachkurse, Sportkurse u.ä.). Bachelor-Studierende im zweiten Studienjahr müssen 30 ECTS pro Semester erbringen. Master-Studierende im dritten Fachsemester müssen 25 ECTS an der Partnerhochschule erbringen und zusätzlich die Hausarbeit in der GWK verfassen.
Welche Rolle spielt das Learning Agreement?
Das Learning Agreement, welches Sie bereits im Rahmen der Bewerbung ausgefüllt und zu Beginn des Austauschzeitraums vor Ort aktualisiert haben, stellt einen Vertrag zwischen Ihnen, der Heimatuniversität und der Partneruniversität dar. Die/der Studierende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, welche Kurse er oder sie besuchen wird. Die Partner- und Heimatuniversität bestätigen, dass die gewählten Kurse besucht werden dürfen und somit in der Regel (siehe: „Welche Kurse werden anerkannt?“) auch anerkannt werden. Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes von den Koordinatorinnen für Auslandsstudium unterschrieben werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum.
Welche Kurse werden anerkannt?
Wir streben eine vollständige Anerkennung der von Ihnen besuchten Kurse an. Vor Abschluss der Kooperationsverträge mit einer Partneruniversität wird die Kompatibilität von Studieninhalten von uns geprüft. Darum ist die Vergleichbarkeit in der Regel gegeben, wenn Sie ausschließlich Kurse im Partnerstudiengang der GWK besuchen. Es werden ausschließlich curriculare Kurse anerkannt, keine Kurse, die zu Zusatzqualifikationen führen. D.h., obwohl sie im Transcript of Records aufgeführt sein können, werden Sprachkurse, Sportkurse etc. nicht anerkannt. Idealerweise stellen Sie sich selbst bei der Kursauswahl die Frage, ob der gewählte Kurs in einem der vier GWK-Fachbereiche verortet werden könnte. Dies ist zum Beispiel bei Sprachkursen nicht der Fall, weswegen ein wesentlicher Unterschied in den Lernergebnissen besteht. Wenn Sie uns rechtzeitig zu Beginn Ihres Aufenthaltes Ihr Learning Agreement vorlegen und die Kurse, die Sie belegen möchten, mit uns schon im Vorfeld abstimmen, erleichtern Sie den Prozess für beide Seiten.
Wie funktioniert die Berechnung der Noten?
Umfang und ECTS-Zahl einzelner Kurse an der Heimathochschule und der Partnerhochschule stimmen häufig nicht überein. Darum ist es nicht möglich, einzelne Kurse einander zuzuordnen und so klar zu bestimmen, welche Note für welchen Kurs anerkannt wird. Aus diesem Grunde berechnen wir eine Durchschnittsnote, die Ihnen dann für alle äquivalenten Module bzw. Kurse der GWK anerkannt wird. Dabei verfahren wir folgendermaßen:
- Wir gewichten die im Ausland erzielten Noten nach den zugehörigen ECTS-
Punkten. - Aus den nach ECTS gewichteten Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet.*
- Die Durchschnittsnote wird anhand der Bayerischen Formel der
Kultusministerkonferenz ins deutsche Notensystem übertragen. Liegt das Ergebnis zwischen zwei Noten, wird zur nächstliegenden Note ab- bzw. aufgerundet. Liegt das Ergebnis exakt zwischen zwei Noten, wird das Ergebnis zugunsten des/r Studierenden abgerundet.
Eine tabellarische Übersicht der Notenumrechnung finden Sie hier
*Bei nicht-numerischen Notensystemen (z.B. Dänemark, Schweden), werden zunächst die einzelnen Noten anhand von Umrechnungstabellen ins deutsche Notensystem übertragen und anschließend eine nach ECTS gewichtete Durchschnittsnote ermittelt.
Ich war nur ein Semester an der Partnerhochschule. In der GWK gibt es aber in vielen Modulen Modulabschlussprüfungen, die sich auf das gesamte Jahr beziehen und keine einzeln benoteten Kurse. Wie gehe ich vor?
An Modulabschlussprüfungen, die auch zu Studieninhalten aus der Zeit prüfen, in der Sie im Ausland waren, müssen Sie nicht teilnehmen, da Ihnen aus dem Auslandsaufenthalt kein Nachteil entstehen soll. In Modulen der GWK, in denen eine Gesamtnote für das gesamte Jahr vorgesehen ist, bitten Sie die Modulbeauftragten um eine Sonderprüfung.
Diese soll nur zu Inhalten aus der Zeit prüfen, in der Sie an der UdK studiert haben. Die in der Sonderprüfung erzielten Noten teilen Sie uns bitte über die Prüfer*innen mit. Wir verrechnen dann die an der Heimatuniversität und an der Partneruniversität erzielten Noten zu Modulgesamtnoten und informieren die Modulbeauftragten.
Die Kurse an der Partnerhochschule sind unbenotet. Was soll ich tun?
Für benotete Kurse können wir Ihnen nur Kurse anerkennen, für die Sie ebenfalls eine Note erhalten haben. Im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung bestätigen die teilnehmenden Universitäten, dass sie den Gästen ermöglichen, an der Heimatuniversität anerkennbare Leistungen zu erbringen. Dass dies auch tatsächlich geschieht, liegt in Ihrer Verantwortung. Sprechen Sie mit den zuständigen Personen an der Partneruniversität. Bitten Sie die Dozent*innen der betreffenden Kurse um eine individuelle Prüfung.