Prüfungen
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest. Sie ist rechtsverbindlich. Sie beinhaltet wichtige Informationen über die Zugangsvoraussetzungen, die Regelstudienzeit, die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester, Anmeldefristen, Prüfungstermine und Prüfungsabläufe.
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Fach Bildende Kunst
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Hier finden Sie die Informationen zu den Prüfungen der Fakultät Bildende Kunst.
Anträge an den Prüfungsausschuss
Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen und Links zu den dazu nötigen Formularen.
Anerkennung von Studienleistungen
Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.
Der Prüfungsausschuss
Aktuelle Besetzung
Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss
- bestellt die Prüfer und Prüferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen
- legt die Prüfungstermine fest
- achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
- entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.
Zusammensetzung
Für das Fach »Lehramt Grundschule mit vertieftem Fach Bildende Kunst« ist der Prüfungsausschuss Bildende Kunst zuständig. Seine Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Fakultätsrat gewählt. Vertreten sind:
- drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
- eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
- eine Studentin oder ein Student
Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss, Zuständigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §8.