Prüfungen
Prüfungsordnungen
Studien- und Prüfungsordnungen legen die Rahmenbedingungen für Prüfungen an einer Hochschule fest. Sie sind rechtsverbindlich. Sie beinhalten wichtige Informationen zu bspw. Regelstudienzeit, Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen, im Studium zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anmeldefristen, Prüfungsterminen und Prüfungsabläufen.
Allgemeine Regelungen an der UdK trifft die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung. Sie wird durch die studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge konkretisiert.
Für Studierende im Bachelor mit Studienbeginn ab WS 2025/26:
folgt in Kürze
Für Studierende im Bachelor mit Studienbeginn ab einschließlich WS 2024/25:
Für Studierende im Master:
Prüfungstermine und Anmeldefristen
Hier finden Sie die Informationen zu den Prüfungen der Fakultät Bildende Kunst.
Anträge an den Prüfungsausschuss
Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen und Links zu den dazu nötigen Formularen.
Anerkennung von Studienleistungen
Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.
Der Prüfungsausschuss
Aktuelle Besetzung
Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.
Aktuelle Besetzung
Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: Er
- legt die Prüfungstermine fest,
- bestellt die Prüfer*innen, Beisitzer*innen und Prüfungskommissionen,
- achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden,
- entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und
- bestätigt die Anerkennungsfähigkeit der im Learning Agreement vereinbarten Leistungen
Zusammensetzung
Prüfungsausschüsse werden vom zuständigen Fakultätsrat gewählt. Sie setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- drei Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
- ein*e wissenschaftliche*r bzw. künstlerische*r Mitarbeiter*in und
- ein*e Studierende*r.
Näheres finden Sie in der Rahmenstudien- und -Prüfungsordnung unter §16.