Prüfungen

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest. Sie ist rechtsverbindlich. Hier finden Sie unter anderem Informationen über die Zugangsvoraussetzungen, die Regelstudienzeit, die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester, den Prüfungsablauf oder die Prüfungstermine und Anmeldefristen.

Prüfungstermine und Anmeldefristen

Hier finden Sie die Informationen zu den Prüfungen der Fakultät Bildende Kunst.

Hier finden Sie Informationen zu den Prüfungen in der »grundschule der künste« und MÄErz.

Anträge an den Prüfungsausschuss

Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen und Links zu den dazu nötigen Formularen.

Anerkennung von Studienleistungen

Sollten Sie außerhalb der UdK erworbene Studienleistungen, Arbeitserfahrungen, Praktika oder Ähnliches als Studienleistungen anerkennen lassen wollen, können Sie dies in einem geordneten Verfahren prüfen lassen. Hier erfahren Sie mehr.

Der Prüfungsausschuss

Aktuelle Besetzung

Die aktuelle Besetzung des Prüfungsausschusses für die Bildenden Künste, ist hier einzusehen.

 

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss

  • bestellt die Prüfer und Prüferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen
  • legt die Prüfungstermine fest
  • achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
  • entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.

Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.

 

Zusammensetzung

Für das Fach »Lehramt Grundschule mit vertieftem Fach Bildende Kunst« ist der Prüfungsausschuss Bildende Kunst zuständig. Seine Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Fakultätsrat gewählt. Vertreten sind:

  • drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  • eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
  • eine Studentin oder ein Student

Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss, Zuständigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §8.