Prüfungen

Aktuelle Prüfungsordnung

Prüfungsordnung Q-Master Lehramt Musik an ISS/Gymnasien

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an einer Hochschule fest. Sie ist rechtsverbindlich. Hier finden Sie unter anderem Informationen über die Zugangsvoraussetzungen, die Regelstudienzeit, die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester, den Prüfungsablauf oder die Prüfungstermine und Anmeldefristen.

 

Informationen zu Prüfungen

Das Institut für Musikwissenschaft hat eine Toolbox mit wichtigen Hinweisen zu Prüfungen zusammengestellt. Hier erhalten sich Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten und Zugang zu allen wichtigen Formularen, die Sie für die Anmeldung zu Prüfungen benötigen.

Termine und Fristen

Hier erhalten Sie Informationen zu Terminen und Fristen für Ihre Prüfungen.

Der Prüfungsausschuss

Ansrechpartner*innen im Prüfungsausschuss

Hier finden Sie die/den zuständigen Ansprechpartner*innen für die Lehramststudiengänge Musik.

 

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Prüfungsordnungen zuständig und ist somit die entscheidende Instanz für alle prüfungsrelevanten Auslegungs- und Streitfragen. Der Prüfungsausschuss

  • bestellt die Prüfer und Prüferinnen sowie Beisitzer und Beisitzerinnen
  • legt die Prüfungstermine fest
  • achtet darauf, dass die Prüfungsbestimmungen eingehalten werden und
  • entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.

Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.

 

Zusammensetzung

Für das Fach »Lehramt Integrierte Sekundarschule/Gymnsium mit vertieftem Fach Musik« ist der Prüfungsausschuss Musik zuständig. Seine Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Fakultätsrat gewählt. Vertreten sind:

  • drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  • eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
  • eine Studentin oder ein Student

Der Prüfungsausschuss wählt aus den professoralen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Prüfungsausschuss kann durch Beschluss, Zuständigkeiten auf den Vorsitzenden oder die Vorsitzende übertragen. Näheres finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter §7.

Von den Formularseiten des Institus für Musikpädagogik aus können Sie Anträge an den Prüfungsausschuss und die Studiengansleitung stellen.