Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsfrist: 15.03. -15.04. zum Wintersemester
Die Zulassung zum Studium setzt Folgendes voraus:
- ein abgeschlossenes musikalisches, pädagogisches, psychologisches oder medizinisches Hochschulstudium; in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch weitere Fächer zulassen (in diesem Fall ist den Bewerbungsunterlagen ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss beizufügen) *
Hinweise: Unser Studiengang ist ein weiterbildender Masterstudiengang, der eine berufspraktische Erfahrung voraussetzt. Sie können deshalb nicht direkt im Anschluss an Ihr Erststudium bei uns weiterstudieren, sondern müssen erst mindestens 1 Jahr Berufserfahrungen (Vollzeit bzw. Teilzeit entsprechend länger) in Ihrem erlernten Beruf sammeln.
* Anträge auf Zulassung eines weiteren Faches können auch schon vor Beginn der Bewerbungsfrist an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an: musiktherapie@udk-berlin.de mit dem schriftlichen formlosen Antrag und folgenden Unterlagen: Kurzlebenslauf, Kopie des Hochschulabschlusses und Begründung (bitte auch einschließen: Schilderung Ihres musikalischen Werdegangs)
- In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn statt eines Hochschulabschlusses die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf erworben wurde.
Die Anerkennung berufspraktisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten erfolgt im Rahmen einer gesonderten Eignungsprüfung. Durch diese Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen berufsqualifizierenden Studiums festgestellt werden. Formale Voraussetzung für die Feststellung der Eignung ist eine nachgewiesene ca. fünfjährige intensive Beschäftigung mit musiktherapeutischen Inhalten.
Hinweise: Sollten Sie an der gesonderten Eignungsprüfung teilnehmen wollen, so setzen Sie sich bitte möglichst schon vor Beginn der Bewerbungsfrist mit uns in Verbindung. Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage per E-Mail an musiktherapie@udk-berlin.de und fügen Sie einen Kurzlebenslauf und eine Begründung bei. Die Eignungsprüfung findet in der Regel zeitnah vor den Zugangsprüfungen statt.
- eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
Hinweise: Das Wort "qualifiziert" bezieht sich auf Ihren Studienabschluss, d. h. Sie müssen uns nachweisen, dass Sie nach Ihrem Studium mindestens 1 Jahr (Vollzeit bzw. Teilzeit entsprechend länger) in Ihrem erlernten Beruf (z. B. pädagogischer Studienabschluss - Arbeit als Lehrer*in) gearbeitet haben. Sie müssen keine Erfahrungen im musiktherapeutischen Kontext nachweisen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Berufserfahrung ausreichend ist, so senden Sie uns bitte eine Anfrage an musiktherapie@udk-berlin.de und fügen Sie einen Kurzlebenslauf bei.
- eine Hospitation an einer Institution mit klinisch-therpeutischer oder psychosozialen Ausrichtung (Dauer für Bewerber*innen ohne Erfahrung im psychosozialem Bereich: mindestens 10 Wochen mit insgesamt mindestens 50 Stunden; für alle anderen: mindestens 6 Wochen mit insgesamt mindestens 30 Stunden), Supervision wird empfohlen. Der Beginn der Hospitation in dieser Einrichtung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Hinweise: Leider können wir Ihnen keine Hospitationsplätze vermitteln. Sie können die Hospitation in jeder Einrichtung mit klinisch-therpeutischer oder psychosozialer Ausrichtung (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung etc.) ableisten. Es muss vor Ort keine Musiktherapie angeboten werden. Falls Sie Gelegenheit zu einer speziellen musiktherapeutischen Hospitation haben, sollten Sie diese selbstverständlich nutzen. Diese Plätze sind jedoch in der Regel rar und häufig von Studierenden der Musiktherapie besetzt. Bei der Suche nach einem Hospitationsplatz können Sie sich auch an die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft wenden.
Wir empfehlen die Supervision der Hospitation (drei bis vier Sitzungen). Durch die Supervision werden Sie auch auf das Gespräch zur Hospitation vorbereitet, das einen Teil der Zulassungsprüfung darstellt. Darin wird es um die Reflexion dieser Hospitationserfahrung im Hinblick auf Ihre Studiengangwahl gehen.
- eine künstlerische Begabung im Hinblick auf die musiktherapeutische Ausrichtung des Studiengangs, die in einem Zulassungsverfahren festgestellt wird
Hinweis: Die Zugangsprüfungen finden in der Regel im Juni oder Anfang Juli statt. Das Zulassungsverfahren ist mehrtägig.
Die Prüfungen 2025 finden vom 05.07. bis 06.07.2025 statt. Alle Bewerber*innen werden per E-Mail informiert, sollte sich dieser Termin ändern. Bitte halten Sie sich diese Tage vorsorglich frei.
- für internationale Bewerber*innen ohne deutschen Hochschulabschluss: Ein Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Refrenzrahmens ist zur Immatrikulation vorzuweisen. Zur Bewerbung: Sprachnachweis mindestens entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe B1 (empfohlenes Level: B2).
Hinweise: Für die sprachliche Vorbereitung empfehlen wir Ihnen sich privat einen entsprechenden Anbieter zu suchen. Die Universität der Künste bietet derzeit nur Deutschkurse für internationale Studierende der UdK an, die befristet immatrikuliert sind und B2- bzw. C1- Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
- ausreichende Englischkenntnisse (Einzelne Lehrveranstaltungen finden in englischer Sprache statt.)
BewerbungsGuide / Hinweise Zulassungsverfahren
Bitte informieren Sie sich zusätzlich unter dem Link BewerbungsGuide über die praktischen Schritte der Bewerbung. Dort finden Sie unter anderem auch wichtige Hinweise zu unserem Zulassungsverfahren, die wir nicht gesondert auf unserer Webseite veröffentlichen.
Vorbereitung auf die Bewerbung und die Zulassungsprüfungen
Beim jährlichen Informationstag zum Masterstudiengang Musiktherapie im Januar oder Februar können Sie sich ausführlich über Studieninhalte und -organisation informieren. Details zum Termin und Programm finden Sie hier.
Zur Vorbereitung auf die Zulassungsprüfungen möchten wir Ihnen verschiedene Literaturempfehlungen geben, die Sie als pdf-Datei abrufen können.
Zusätzlich empfehlen wir dringend die Teilnahme an Improvisationskursen oder Workshops. Hinweise zu solchen Veranstaltungen erhalten Sie bei den musiktherapeutischen Fachverbänden, beispielsweise der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft oder an örtlichen Musikschulen und Landesmusikakademien. In Berlin bietet z. B. die Musikschule City West seit März 2022 verschiedene Fächer zur Studienvorbereitung Musiktherapie an. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Studienanwärter*innen, die sich langfristig in minimal 6 Monaten bis maximal 2 Jahren umfassend vorbereiten wollen. Das Angebot wird vom Land Berlin gefördert.
Für Bewerber*innen ohne Musik- oder musikpädagogischen Abschluss haben wir für die Vorbereitung auf die theoretische Musikprüfung ein Beispielklausur hinterlegt, sowie für die praktische Prüfung Beispielstücke mit mittleren Schwierigkeitsgrad.
Beispielklausur Musikprüfung
Lösungen Beispielklausur
Beispielstücke mittlerer Schwierigkeitsgrad