Berufsperspektiven

Die sich mit Gesellschaft und Umwelt verändernden psychosozialen und medizinischen Herausforderungen bestimmen die Arbeitsfelder ausgebildeter Musiktherapeutinnen und -therapeuten. Neben heilpädagogischen und psychiatrischen Tätigkeitsbereichen stehen verschiedene medizinische Bereiche wie Geriatrie, Neurologie, Schmerztherapie, Neonatologie oder Onkologie im Fokus des Fachs. Musiktherapeutinnen und -therapeuten sind darüber hinaus in sozialpädagogischen Feldern und in pädagogischen Einrichtungen wie Schulen und Musikschulen tätig.

Musiktherapie wird nicht nur stationär, sondern zunehmend auch in teilstationären und ambulanten Behandlungen durchgeführt. Infolgedessen sind 40 Prozent unserer Absolvent*innen – der sogenannten Alumni/ae -  freiberuflich tätig. Zu den institutionellen Arbeitgebern zählen vor allem psychiatrische und psychosomatische Kliniken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie sonderpädagogische, neurologische und geriatrische Einrichtungen.

In Deutschland gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung für den Beruf Musiktherapeut*in. Gleichwohl erwarten die meisten Arbeitgeber*innen eine gesicherte und qualitativ hochwertige Ausbildung. Absolvent*innen unseres Studiengangs erwerben die Qualifikation zur Anerkennung als Musiktherapeut*in gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie.

Zur freiberuflichen Tätigkeit (auch als Honorarkraft in Institutionen) bedarf es zusätzlich der behördlichen Zulassung zur Ausübung der Heilkunde.  Diese Zulassung obliegt dem Bundesland, in dem die Musiktherapeutin / der Musiktherapeut lebt. Im Land Berlin (Lichtenberg) finden sich z.B. folgende Informationen des Senats dazu. 

Weitere Informationen zu den Berufsperspektiven in der Musiktherapie finden Sie auch auf der Website der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft.