Bewerbung und Zulassung

Willkommen

Wir freuen uns über Ihre Entscheidung sich für das Q-Master Studium »Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen/Gymnasien« an der UdK Berlin zu bewerben und möchten Sie dabei unterstützen das Verfahren bis zur Aufnahme an der Universität der Künste Berlin gut zu organisieren. Es beinhaltet eine Abfolge von Schritten, über die wir Sie hier informieren.

Impressionen, Einblicke, Statements, FAQs

Quereinstieg. Künstlerisches Lehramt- machen Sie sich ein Bild von den Quereinstiegsmöglichkeiten ins Lehramt an der UdK Berlin! Wenn Sie lebendige Einblicke in die Q-Masterstudiengänge »Musik« und »Bildende Kunst« erhalten wollen, folgen Sie dem Link. Lesen Sie bitte hier weiter, wenn Sie Details über das Zulassungsverfahren an der UdK Berlin erfahren wollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Studium »Musik für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien – Quereinstieg« ist ein Nachweis über Ihre besondere künstlerische Begabung im Hinblick auf die spätere Tätigkeit an allgemeinbildenden Schulen und ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bachelorstudiengang »Künstlerische Ausbildung« oder im Bachelorstudiengang »Künstlerisch-pädagogische Ausbildung« der Fakultät Musik an der Universität der Künste Berlin oder ein gleichwertiger Abschluss ohne
Lehramtsbezug an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.

Sie durchlaufen ein Zulassungsverfahren, das eine Zugangsprüfung beinhaltet. In der Zulassungsordnung für den Q-Master »Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien (ISS/Gym.)« sind die Voraussetzungen für die Zulassung für den Studiengang allgemeingültig und verbindlich geregelt.

Bewerbung

Sie können sich immer für das jeweilige Wintersemester an der UdK Berlin bewerben. Dazu gibt es festgelegte Bewerbungszeiträume.

Bewerbungszeitraum für das darauf folgende Wintersemester ist

01. März bis 30. April

Eine formell gültige Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der UdK Berlin. Welche Voraussetzungen und Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in unserem

Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet. Hier erhalten Sie auch Informationen über die Zugangsvoraussetzungen und Verfahren, die gelten, wenn Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben.

Vom BewerbungsGuide aus werden Sie zum Bewerbungsportal im Campusmanagement der Universität der Künste Berlin weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Unterlagen hochladen und sich online registrieren.

Zulassungsverfahren

Voraussetzung für ein Studium »Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem vertieften Fach Musik« ist ein Nachweis über Ihre besondere künstlerische Begabung. An der UdK Berlin durchlaufen Sie ein Zulassungsverfahren, das eine Zugangsprüfung beinhaltet, in der Sie Ihre besondere musikalische Begabung zeigen können.

Zugangsprüfung für den Q-Master Studiengang

Die Zugangsprüfung setzt sich für den Q-Master-Studiengang aus zwei Teilen zusammen:

  1. KÜNSTLERISCH- pädagogische Prüfung
    (Gruppenleitung) - Anleiten einer Gruppe von Mitbewerber*innen
  2. künstlerisch-praktische Prüfung
    (Nebenfach Gesang/ Schulpraktisches Klavierspiel/ Sprechen)

Alle Informationen zum Ablauf der Zugangsprüfung finden Sie in den Ausführungsbestimmungen Q-Master Lehramt Musik an ISS/Gym.
 

Termin Zugangsprüfung für den Q-Master

Die Zugangsprüfungen für den Q-Master Lehramt ISS/Gym. Musik finden zwischen dem
26. und 28. Juni 2024 statt.

Beratung

Sie haben Fragen zum Bewerbungsverfahren oder sind sich einfach noch ein wenig unsicher, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:

Die StudyAdvisor nehmen sich gerne Zeit für ein persönliches Gespräch und können hilfreiche Tipps zur Zugangsprüfung geben.

Bei weitergehenden Fragen, etwa bei Unsicherheiten bezüglich der Wahl des passenden Lehramtsstudiengangs oder zum Studiengangwechsel, können Sie sich auch gerne an die Studienberatung der UdK Berlin wenden.

 

Mit fachlichen und organisatorischen Fragen zum Studiengang können Sie sich an die

Studiengangsleitung und Studienfachberatung
Katja Brunsmann
wenden.

Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen kann gegebenenfalls die Studiengangsleitung beantworten. Wichtig für Sie zu wissen: Die Anrechnung von Studienleistungen anderer Hochschulen kann erst nach der Immatrikulation an der UdK Berlin erfolgen. Im Vorfeld können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an diesem Studiengang und bitten Sie bei der Bewerbung Folgendes zu beachten:

Damit wir Sie bei Änderungen während der Prüfungstage rechtzeitig erreichen können, ist die Angabe eines verlässlichen Kontakts erforderlich, idealerweise eine Handynummer. Für Sie als Hintergrundinformation: Ihre Zulassungsprüfung wird von mehreren Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern abgenommen und erfordert Koordinationsaufwand.