Kunstschule zu Berlin 1869-1945
Die 1869 eingerichtete Königliche Kunstschule zu Berlin ging aus einer Kunst- und Gewerkschule und einer Zeichenschule hervor, welche beide an der Akademie der Künste bestanden. 1872 wurde der Kunstschule ein Seminar für Zeichenlehrer angeschlossen, und seit 1905 war sie ausschließlich eine Ausbildungsstätte für Zeichenlehrer*innen und Kunsterzieher*innen. Seit 1874 waren Frauen als Studierende im Seminar zugelassen. Bis 1905 stand die Kunstschule in enger Verbindung mit der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums und bereitete u. a. auf deren Besuch vor.
Direktor der Kunstschule war der Architekt Martin Gropius. Nach dessen Tod 1880 leitete der Maler Ernst Ewald die Kunstschule und ebenfalls die Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums. 1915 wurde Philipp Franck zu ihrem Direktor ernannt. Als Pädagoge war er aus der Kunstschule hervorgegangen, künstlerisch gehört er zu den Impressionisten. In der Zeit der Weimarer Republik beeinflusste er die Reform des Zeichen- und Kunstunterrichts in Preußen. 1928 veröffentlichte er seine programmatische Schrift „Das schaffende Kind”.
In den ersten Jahren der NS-Zeit, zwischen 1933 und 1936, war mit Alexander Kanoldt ein Vertreter der Neuen Sachlichkeit Direktor, der den ebenfalls neusachlichen Maler Georg Schrimpf berief. Er wurde 1937 ebenso wie der seit Langem an der Kunstschule tätige Expressionist Georg Tappert entlassen.
Im Jahr 1920 konnte die Staatliche Kunstschule zu Berlin, wie sie seit der Novemberrevolution 1918 hieß, ihren heute noch von der UdK Berlin genutzten Neubau in der Grunewaldstraße 2 bis 5 in Berlin-Schöneberg beziehen. 1936 erfolgte die Umbenennung in Staatliche Hochschule für Kunsterziehung. Als nach dem Ende des Dritten Reiches im Wintersemester 1945/46 der Unterricht wieder aufgenommen wurde, kam es nicht zur Fortführung als eigene Schule, sondern zur Integration der Kunstpädagogik in die Hochschule für bildende Künste.