Auswertungskennzeichen
Auswertungskennzeichen dienen als Merkmal für Listen und Auswertungen, die zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Meldepflichten der UdK notwendig sind. Diese Pflichten sind:
- Meldung an die Finanzämter: Meldepflichtig sind Zahlungen (Honorare, Stipendien, Preisgelder und Reisekosten), die im Kalenderjahr an die-/denselben Zahlungsempfänger/-in 1.500,00 EUR oder mehr betragen. (§7 Abs. 2 MV)
- Meldung an die Künstlersozialkasse (KSK): Betroffen sind alle Werk- und Honorarverträge sowie Lehraufträge, in dessen Rahmen eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit von selbständigen Personen ausgeübt wird. Für die Meldung gilt kein Mindestbetrag. Bemessungsgrundlage ist das gezahlte Honorar inkl. aller Auslagen und Nebenkosten, aber ohne USt., Reise- und Bewirtungskosten.
Auswertungskennzeichen | Nichtpflichtig zur Künstlersozialkasse (KSK) | Pflichtig zur Künstlersozialkasse (KSK) | |
Meldepflicht gegenüber den Finanzämtern | Inlandssteuerpflicht | 1 | 6 |
Auslandssteuerpflicht | 2 | 7 | |
Auslandssteuerpflicht bei Weiterzahlung über Dritte | 3 | 8 | |
Stipendien, Preisgelder, Aufwandsentschädi-gungen | 11 | 16 | |
Keine Meldepflicht gegenüber den Finanzämtern | 0 | 9 |