Eigenerklärungen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Ausschreibungs-und Vergabegesetz (BerlAVG) für das Land Berlin verabschiedet.
Von den Bietern sind weiterhin Nachweise zu verlangen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (fachkundig und leistungsfähig) sind und dass bei Ihnen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. dass sie zuverlässig sind. Die Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und beziehen sich auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Für den Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind bei den Vergabeverfahren im nationalen Bereich (§ 31 UVgO) bei Auftragswerten ab 1.000 € / netto grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen.
Die neuen Formulare Wirt-214 P und Wirt-2144 P sind auch in das CMS und die Vergabeplattform e-VA eingestellt.
Ab einem Auftragsvolumen von 15.000 EURO (einschließlich Umsatzsteuer)ist eine Auskunft aus dem Korruptionsregister und ab 30.000 EURO (einschließlich Umsatzsteuer) sind darüber hinaus noch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Die neue Mindestlohnregelung (12,50 €/h) gilt im gesamten Anwendungsbereich des BerlAVG.
Hierbei sind die neuen Auftragswertgrenzen für sonstige Liefer- und Dienstleistungen (10.000 €/netto) bzw. Bauleistungen (50.000 €/netto) ab sofort zu beachten.
Den Wortlaut des Gesetzestextes und die aktuellen Rundschreiben und Vordrucke der Senatsverwaltung finden Sie auch im Vergabeservice des Landes Berlin.