Erklärung Selbständigkeit
Bei der Vergabe von Honorar- und Werkverträgen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Universität die Selbstständigkeit der Auftragnehmer prüft. Um eine sog. Scheinselbstständigkeit auszuschließen, muss der Auftragnehmer die Leistung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko erbringen und es darf sich um kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis handeln. Mit dem Umlaufformular zu Honorar- und Werkverträgen ist die Erklärung zur Selbstständigkeit unbedingt vorzulegen.