Erstattungsantrag

Den Vordruck für den Erstattungsantrag finden Sie im CMS.

Für Beschaffungen der Universität ist die Schriftform grundsätzlich vorgeschrieben. Falls im Einzelfall der Wert von 150,-- EURO nicht überschritten wird, kann ausnahmsweise auf die Schriftform verzichtet werden. Diese Bestimmungen lassen eine Erstattung von Beschaffungen im Wert von über 150,00 € im Einzelfall grundsätzlich nicht zu (Nr. 10.1 Anlage AV § 55 LHO). Die Aufteilung einer Beschaffung zur Unterschreitung der vorgenannten Betragsgrenze ist nicht zulässig.

Erstattungen erfolgen ausschließlich unbar. Zusätzlich zum Namen und der Anschrift ist daher eine Bankverbindung anzugeben.

Dem Erstattungsantrag sind quittierte Originalbelege beizufügen. Diese sind in zeitlicher Reihenfolge zu nummerieren.

Die lfd. Nummer, eine stichwortartige Bezeichnung (Projektbezug!) der beschafften Gegenstände/Materialien sowie der Endbetrag sind auf den Erstattungsantrag zu übernehmen.

Der Erstattungsantrag ist eigenhändig unterschrieben und an den für die Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zuständigen Projektleiter  eines Bereiches  oder Fakultätsverwaltungsleiter/in, Referatsleiter/in o.ä. zu übersenden. Die Weiterleitung an die Drittmittelverwaltung  erfolgt von dort.

Die Erstattung verauslagter Beträge des Vorjahres ist bis spätestens zum 31.03. des laufenden Jahres zu beantragen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.