EUV (Eigenunfallversicherung)
Im Zusammenhang mit befristeten und unbefristeten Anstellungen an der Universität der Künste sind Zahlungen an die Eigenunfallversicherung zu leisten. Versichert sind im Fall der UdK Angestellte sowie Studenten. Sind diese in Zuwendungsprojekten beschäftigt, werden die für die Versicherung anfallenden Beiträge (jährliche Anpassung) auf die jeweiligen Projektkonten umgebucht und das Projekt so belastet.