Mitteilungspflichten
Gegenüber dem Zuwendungsgeber haben wir gem. Nr. 5 ANBest-P Anlage 2 §44LHO Mitteilungspflichten.
Sie sind daher als Projektleiter/in verpflichtet dem/der Drittmittelsachbearbeiter/in Änderungen bei
- der Finanzierung
- dem Verwendungszweck der Zuwendung
- der Laufzeit
- Problemen im Projekt usw.
mitzuteilen.