Mittelanforderung (Mittelabruf)
Finanzielle Mittel für das Projekt können beim Fördergeber erst abgefordert werden, wenn das Projekt bewilligt ist und der Zuwendungsbescheid Bestandskraft besitzt. Die Art und Weise, wie die finanziellen Mittel dem Projekt zur Verfügung gestellt werden, hängt vom Zuwendungsgeber ab und ist für das Projekt aus dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Beachten Sie bei der Planung der Mittelanforderung, dass die Zuwendung alsbald verwendet werden muss, d.h. innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung, ansonsten werden Zinsen fällig.
Der Mittelabruf wird von dem/der für das Projekt zuständigen Drittmittelsachbearbeiter/ in i.d.R. in enger Abstimmung mit der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter vorgenommen.