Personalkosten

Im Finanzplan für das Projekt sind finanzielle Mittel für die Beschäftigung von Personal im Rahmen des Projektes bewilligt.

Personalkosten sind meistens für Professor/Innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/Innen, Verwaltungspersonal und studentische Hilfskräfte berücksichtigt. Die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden nach der Entgelttabelle des TV-L berechnet, die Entgelte der studentischen Hilfskräfte sind im TV Stud II geregelt, die Besoldung der Beamten ergibt sich aus dem Landesbesoldungsgesetz. Veranschlagt wird das Arbeitgeberbrutto, das sich aus dem Bruttoentgelt zzgl. Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung und ggf. Zusatzversorgung (bei den Tarifbeschäftigten) und den Beiträgen zur Eigenunfallversicherung zusammensetzt.

Für die Berechnung der Personalkosten ist das Personalreferat zuständig. Die Drittmittel-sachbearbeiter/innen tragen die monatlichen Werte anhand des Buchungssystems in die Belegliste ein.

Im Rahmen der Bewirtschaftung von Projektmitteln für Personalkosten müssen nicht nur die bewilligten Budgetanteile, sondern auch die genehmigten Personenmonate beachtet werden. Das bedeutet, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht länger als bewilligt vereinbart werden dürfen, wenn auch genügend Restmittel für die Verlängerung vorhanden sind. Bei Änderungen muss die Zustimmung des Geldgebers im Voraus eingeholt werden.

Eine zeitliche Verschiebung der Beschäftigung (z.B. wegen verspätetem Projektstart) ist nur innerhalb des Bewilligungszeitraums möglich.

Beachten Sie bitte, dass gleichzeitig die Einteilung der Mittel in den einzelnen Kalenderjahren ebenfalls geändert wird. Wenn der Geldgeber die Übertragung der im Kalenderjahr nicht verwendeten Förderung nicht gewährleistet, kann die zeitliche Verschiebung der Beschäftigung zur Kürzung der Mittel führen.

Planen Sie bitte Ihr Projektpersonal sorgfältig, überprüfen Sie regelmäßig den aktuellen Stand des Personalbudgets und beantragen Sie rechtzeitig Einstellungen, Aufstockungen und Verlängerungen!