Pfand

Pfand für Leergut ist keine erstattungsfähige Ausgabe. Wenn Sie für Veranstaltungen oder repräsentative  Anlässe Getränke besorgen und die Kosten mit einem Erstattungsantrag an der UdK abrechnen, müssen Sie die Pfandgebühren in den Unterlagen kenntlich machen und vom Gesamtbetrag abziehen. Das Einsammeln der Pfandartikel und deren Rückgabe liegen bei Ihnen.