Projektbeginn

Der Projektleiter darf mit dem Projekt beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Zuwendungsbescheid/Bewilligungsbescheid für das Projekt liegt vor und ist von der UdK rechtsverbindlich angenommen,
  • Sie haben eine Projektnummer (Beantragung über den/die  Drittmittelsachbearbeiter/in),
  • Sie verfügen über die notwendigen Haushaltsbefugnisse:
    • Rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht, um Verträge abschließen zu können,
    • Bewirtschaftungsbefugnis, um die bewilligten finanziellen Mittel ausgeben zu können,
    • Zeichnungsbefugnis, um die dazugehörigen Rechnungen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen.
    • Diese Befugnisse klären Sie bitte über Ihre Verwaltungsleitung!