Projektbeginn
Der Projektleiter darf mit dem Projekt beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Zuwendungsbescheid/Bewilligungsbescheid für das Projekt liegt vor und ist von der UdK rechtsverbindlich angenommen,
- Sie haben eine Projektnummer (Beantragung über den/die Drittmittelsachbearbeiter/in),
- Sie verfügen über die notwendigen Haushaltsbefugnisse:
- Rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht, um Verträge abschließen zu können,
- Bewirtschaftungsbefugnis, um die bewilligten finanziellen Mittel ausgeben zu können,
- Zeichnungsbefugnis, um die dazugehörigen Rechnungen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen.
Diese Befugnisse klären Sie bitte über Ihre Verwaltungsleitung!