Umwidmung
Die Frage nach einer Umwidmung stellt sich immer dann, wenn Mittel anders einzusetzen sind als es im Bewilligungsbescheid des Mittelgebers vorgesehen ist.
Beabsichtigen Sie eine Mittelumwidmung im Projekt, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt zu dem/der Drittmittelsachbearbeiter/in auf, da diese vor Inanspruchnahme mit Begründung aktenkundig zu machen ist. Es ist ggf. beim Zuwendungsgeber ein Umwidmungsantrag zu stellen. Grundsätzlich genehmigt der Zuwendungsgeber Umwidmungen bis zur Höhe von 20 % des geplanten Ansatzes ohne Zustimmung (ANBest-P). Wichtig ist, dass ein Ausgleich im Rahmen des Projektes/ Finanzplan sichergestellt werden muss.
Erforderliche Umwidmungen über 20 % des bewilligten Ansatzes sind von Ihnen mit ausführlicher Begründung rechtzeitig, vor Ansatzüberschreitung über den/die Drittmittelsachbearbeiter/in beim Zuwendungsgeber zu beantragen.