Verwendungsnachweis

Entsprechend dem Zuwendungsbescheid und ggfls. Nebenbestimmungen ist die Verwendung der Zuwendung nach Beendigung des Projektes durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Je nach Förderkulisse besteht der Verwendungsnachweis aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis wird in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Projekt durch den Drittmittelsachbearbeiter gefertigt und durch den Projektleiter unterschrieben. In Abhängigkeit der Förderkulisse kann auch die Erfassung in einem Online-Portal nötig sein. Bei mehrjähriger Projektförderung ist es üblich, jährliche Zwischennachweise zu erbringen