vorzeitiger Maßnahmebeginn
Gemäß BHO und LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Wird ein Projekt ohne ausdrückliche Zustimmung des Zuwendungsgebers begonnen, geht der Zuwendungsgeber davon aus, dass das Projekt auch ohne die Zuwendung hätte durchgeführt werden können. Der Zuwendungsgeber kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, jedoch erwächst aus der Zustimmung kein Anspruch auf Förderung, da es sich um eine rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärung handelt.
In der Regel kann eine Ausnahme zwischen Antragstellung und Bewilligung erfolgen. Der Bewilligungszeitraum beginnt dann ab dem Zeitpunkt, zu dem der vorzeitige Maßnahme -beginn vom Zuwendungsgeber zugestimmt wurde.