Zeichnungsbefugnis
Zu Beginn eines Projektes müssen die Zeichnungsbefugnisse im Projekt festgelegt werden.
Zu den Zeichnungsbefugnissen gehört die Erteilung von Aufträgen im Projekt (siehe rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht) und die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit (siehe sachliche Richtigkeit, rechnerische Richtigkeit) einer Rechnung.
Die Zeichnungsbefugnis wird im Zusammenhang mit den Haushaltsbefugnissen durch die Projektleitung beantragt.