Studium
Lehrangebot
Alle Veranstaltungen finden – sofern nicht anders angekündigt – in den Institutsräumen am Einsteinufer 43-53, 10567 Berlin statt. Den jeweils aktuellen Stand der Veranstaltungen und die Raumhinweise – auch Änderungen und Ergänzungen zu Angaben auf der Website – werden am Schwarzen Brett in den Institutsräumen bekannt gegeben.
→ Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Kunst im Kontext Sommersemester 2025
(Stand 31. März 2025)
Vorlesungszeiten
Sommersemester 2025 | Vom | Bis zum |
Vorlesungszeit | 14. April 2025 | 19. Juli 2025 |
Vorlesungsfrei | gesetzliche Feiertage | |
Wintersemester 2025 / 26 | Vom | Bis zum |
Vorlesungszeit | 13. Oktober 2025 | 14. Februar 2026 |
Akademische Ferien | 2. Dezember 2025 | 3. Januar 2026 |
Vorlesungsverzeichnis
→ Campusmanagement-Portal der Universität der Künste Berlin
(siehe: Veranstaltungen → Vorlesungsverzeichnis)
Module
Module bilden Lehr- und Lerneinheiten, die sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen, dem dazugehörigen Selbststudium und Prüfungen zusammensetzen. Das Studium umfasst vier Modulformen:
Modul A: Einführungs-Modul
(18 Leistungspunkte)
Die Teilnahme an den fünf Lehrveranstaltungen in diesem Modul ist Pflicht. Die Lehrveranstaltungen werden alle zwei Semester angeboten. Die Themen dieser Lehrveranstaltungen sind:
- Zwischen Atelier und Projekt
- Medien und Arbeitsweisen
- Kooperation, Kommunikation und Vermittlung
- Kunst und Wissenschaft
- Kunst im öffentlichen Raum – Glossar
Modul B: Schwerpunkt-Module
(30 Leistungspunkte)
Es werden 8 bis 10 Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei der folgenden Schwerpunktmodule gewählt:
Schwerpunkt-Modul 1: Kunst, Öffentlichkeit und Vermittlung
Lehrinhalte: Kunst- und Kulturtheorien; Kunstphilosophie- und soziologie; ästhetische Lern- und Vermittlungsprozesse; ästhetischkulturelle Sozialisation; Gender-Studies; Studien zur Situation kultureller Minderheiten.
Schwerpunkt-Modul 2: Ökonomie des kulturellen Feldes
Lehrinhalte: Betriebssystem Kunst; wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen künstlerischer Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern; Wettbewerbswesen; Fundraising und Sponsoring; Marketingstrategien; Projektmanagement; Selbstmanagement.
Schwerpunkt-Modul 3: Kunst und Wissenschaft
Lehrinhalte: Künstlerische Arbeit und wissenschaftliche Recherche und Dokumentation; Einführung in die Wissenschaftstheorien unter besonderer Berücksichtigung von Wahrnehmungs- und Kreativitätstheorien; Modellbildung in Theorie und Praxis; wissenschaftliche Dokumentation.
Schwerpunkt-Modul 4: Medientheorie und –praxis
Lehrinhalte: Medien der künstlerischen Arbeit in Theorie und Praxis; Geschichte und Theorie künstlerischer Interventionen in au.erkünstlerischen Feldern; Werk- und Prozessbegriff; Medien in der Projektarbeit.
Modul C: Berufsfeld-Module
(42 Leistungspunkte)
Es werden zwei Projekte, zwei Theorie-Praxis-Seminare und weitere Seminare/Übungen oder Kolloquien aus mindestens einem der folgenden Berufsfeld-Module gewählt:
Berufsfeld-Modul A: Künstlerische Arbeit mit gesellschaftlichen Gruppen
Lehrinhalte: Erforschung der kulturellen Praxis der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen; auf gesellschaftliche Gruppen orientierte künstlerische Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendkulturarbeit, der kulturellen Erwachsenenbildung sowie der Betreuung, Pflege, Therapie und Rehabilitation; Entwicklung und Erprobung von kunst- und kulturpädagogischen Konzepten für Workshops, Kurse, Seminare und andere Aktivitäten im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, für Institutionen und in freier Trägerschaft.
Berufsfeld-Modul B: Künstlerische Arbeit in kulturellen Institutionen
Lehrinhalte: künstlerische Arbeit in/mit Museen und Sammlungen; künstlerische Entwicklung und Gestaltung von Museen und Ausstellungen; Entwicklung neuer Ausstellungsformate, kuratorische Tätigkeit in Ausstellungsinstitutionen und Galerien; künstlerische Vermittlungs- und Bildungsprogramme für kulturelle Einrichtungen und Institutionen.
Berufsfeld-Modul C: Künstlerische Arbeit im öffentlichen Raum
Lehrinhalte: Community Arts; Entwicklung und Erprobung von neuen Konzeptionen für auf Architektur und Stadtraum bezogene Kunstprojekte, für temporäre künstlerische Interventionen und für partizipatorische Projekte im urbanen und ländlichen Raum; Kommunale Kulturarbeit; Kulturpolitik.
Berufsfeld-Modul D: Künstlerische Arbeit im Kontext der wissenschaftlichen und medialen Bildproduktion
Lehrinhalte: Reflexion der Bildproduktion in den Human- und Technikwissenschaften sowie der Medien durch die Entwicklung und Realisierung Disziplinübergreifender Kooperationen und künstlerischer Interventionen; Erarbeitung von Themenorientierten Visualisierungskonzepten; künstlerische Reflexion von ‘unsichtbaren’ Gestaltungen der öffentlichen Bildproduktion und Imagebildung.
Modul D: Abschluss-Modul
(30 Leistungspunkte)
Das Abschlussmodul umfasst eine Masterarbeit und deren Präsentation in einer institutsöffentlichen Veranstaltung.
Studienordnung
Studien- und Prüfungsordnungen
Zulassungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung Art in Context (ab S. 16)
Korrektur der Studienordnung (S. 20-23)
Studienabschluss
§ 17 Anmeldung zur studienabschließenden Prüfung
1. Die Zulassung zur studienabschließenden Prüfung erfolgt auf Antrag des oder der Studierenden auf einem Formblatt nach dem erfolgreichen Abschluss der studienbegleitenden Modulprüfungen (mindestens 90 LP). Die Anmeldung muss spätestens bis zum Vorlesungsende des der Prüfung vorausgehenden Fachsemesters bei einem oder einer hauptamtlich Lehrenden erfolgen. Die Wahl erfolgt im gegenseitigen Einverständnis und muss vom Prüfungsausschuss bestätigt werden.
2. Dem Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul sind weiterhin hinzufügen:
a. die Nennung des Typs der Masterarbeit gemäß § 18 Abs. 2
b. eine ausformulierte Beschreibung des Vorhabens
c. eine schriftliche Gliederung der Arbeit
d. eine Übersicht über die Methoden, Materialien und Medien, die zur Realisierung der Arbeit eingesetzt werden sollen
e. eine Beschreibung des Formats der Arbeit (Text, analoge/digitale Medien etc.)
f. ein Literaturverzeichnis und Verzeichnis sonstiger Quellen und Hilfsmittel
g. ein Arbeitsplan
h. der Nachweis der bestandenen Modulprüfungen für das „Einführungsmodul“, das „Berufsfeldmodul“ das „Schwerpunktmodul“
3. Der Antrag auf Zulassung wird von der Prüfungskommission geprüft und genehmigt oder gegebenenfalls zur Überarbeitung an den Antragsteller oder die Antragstellerin zurückgegeben. Bei erfolgreichem Antrag erhalten die Kandidaten und Kandidatinnen eine schriftliche Benachrichtigung von dem oder der Vorsitzenden, in der die Entscheidung der Prüfungskommission und der Abgabetermin sowie gegebenenfalls Auflagen mitgeteilt werden.
§ 18 Studienabschließende Prüfung
1. Die studienabschließende Prüfung besteht aus einer Masterarbeit und deren Präsentation.
2. Die Masterarbeit soll erkennen lassen, dass der bzw. die Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus seinem bzw. ihrem Fachgebiet selbständig nach theoretisch-wissenschaftlichen und künstlerisch-gestalterischen Methoden zu bearbeiten. Dabei kann der Schwerpunkt im theoretisch-wissenschaftlichen (Typ A) oder im künstlerisch-gestalterischen (Typ B) Bereich liegen, oder es kann sich um eine kombinierte Arbeit aus beiden Bereichen handeln (Typ C). Der schriftliche Teil der Masterarbeit umfasst bei einem theoretisch-wissenschaftlichen Schwerpunkt (Typ A) mindestens 40 Seiten, bei einem künstlerisch- gestalterischen Schwerpunkt (Typ B) mindestens 20 Seiten und bei einer gleichwertigen Gewichtung (Typ C) mindestens 30 Seiten. Die Bearbeitungsdauer für die schriftliche und praktische Arbeit beträgt in allen Fällen drei Monate. Die Masterarbeit muss in drei vollständigen Exemplaren zum gesetzten Termin abgegeben werden. Zusätzlich ist ein Abstract im Umfang von ca. 200 Worten anzufertigen.
3. Nach Abgabe der Masterarbeit berät die Prüfungskommission über die Annahme oder Ablehnung der Masterarbeit innerhalb einer Frist von vier bis sechs Wochen. Wird die Masterarbeit angenommen, so wird der Kandidat oder die Kandidatin zur Präsentation zugelassen. Wird die Masterarbeit abgelehnt, kann die Prüfung wiederholt werden.
4. Die Präsentation findet ca. sechs Wochen nach Abgabe der Masterarbeit statt und umfasst einen zwanzigminütigen institutsöffentlichen Vortrag sowie eine zehnminütige Disputation. Sie soll erkennen lassen, dass der bzw. die Studierende in der Lage ist, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens einen komplexen Sachverhalt allgemein verständlich zu vermitteln und in der Diskussion zu vertreten.
5. Mit der erfolgreichen Präsentation der Masterarbeit ist die studienabschließende Prüfung des Moduls abgeschlossen.
6. Die künstlerisch-gestalterischen Teile der Masterarbeit werden in einer Ausstellung, die in der Regel im Rahmen des „Rundgangs“ am Ende des Sommersemesters stattfindet, öffentlich gezeigt.
Studienberatung
Studienberatung vor dem Studium
Anfragen von Interessierten werden über die Studienberatung der Universität der Künste und das Institutssekretariat beantwortet. Für die Studierenden besteht die Möglichkeit sich in Sprechstunden der Lehrenden am Institut für Kunst im Kontext eingehender beraten zu lassen.
Allgemeine Studienberatung der Universität der Künste Berlin
Die Studienberatung beantwortet Studierenden und Studieninteressenten ihre Fragen zum Studium an der UdK.
→ Allgemeine Studienberatung der Universität der Künste Berlin
Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA)
Das IPA ist zuständig für Bewerbungen, Zulassungen, Immatrikulationen, Rückmeldungen, Prüfungen, Exmatrikulationen, Gast- und Nebenhörerschaft.
→ Immatrikulations- und Prüfungsamt
Akademisches Auslandsamt
Das Akademische Auslandsamt ist zuständig für:
- Beratung und Betreuung ausländischer Studienbewerber/innen und Studierender
- Vermittlung von grundlegenden Informationen zu Studienmöglichkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhalten und -anforderungen
- Informationen zum Auslandsstudium deutscher Studierender
- Organisation von Studien-/ Forschungsaufenthalten ausländischer Stipendiaten
- DAAD-Programme für Deutsche sowie für ausändische Studierende, Graduierte, Wissenschaftler
- Fulbright-Stipendienprogramme
- Berlin-Stipendien für Angehörige von NS-Opfern der Stiftung EVZ
- Beratung in aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen
- Informationen zu Stipendienmöglichkeiten für ausländische Studierende
- Informationsveranstaltungen jeweils zu Beginn des Semesters
International Office
Hier sind alle Serviceleistungen rund um das internationale Studium für ausländische Studierende an der UdK Berlin und für UdK-Studierende, die ins Ausland wollen, versammelt. Das Akademische Auslandsamt ist für die ausländischen Studierenden und Stipendiaten da und berät Interessenten der UdK Berlin, die z.B. mit einem Stipendium ins Ausland wollen.Das Büro für Internationale Beziehungen pflegt die Kooperationen mit ausländischen Hochschulen und ist Ansprechpartner für alle Fragen des Hochschulaustauschs, also auch für “Erasmus”.
→ International Office
Büro für Internationale Beziehungen
Einsteinufer 43-53, 5. OG
Berlin-Charlottenburg
Tel. +49 (0)30 3185-2789
Fax +49 (0)30 3185-2578
E-Mail
Öffnungszeiten:
mo, di, do 9.30 -12.30 Uhr und nach Vereinbarung
AStA
AStA ist die Abkürzung für den Allgemeinen Studierenden Ausschuss: Er ist das ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft einer Hochschule oder Universität. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt. Die AStA Referenten vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber Hochschule, Verwaltung und Öffentlichkeit, beziehen zu fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen der Studierenden Stellung und vertreten ihre Interessen.
→ AStA UdK
→ AStA Homepage
Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA)
Universität der Künste Berlin
Hardenbergstr. 33, Raum 9
Berlin-Charlottenburg
E-Mail
Tel. (030) 3185-2464 und -2765
Fax (030) 3185-2670
Barrierefreies Studium
Die Beratungshilfe ist für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie berät bei auftretenden Fragen bzgl. der Durchführung des Studiums und der anstehenden Prüfungen. Sie informiert auch über Veranstaltungs- und Seminartermine zum Informations- und Erfahrungsaustausch für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
→ Beratung barrierefreies Studium
Eine verpflichtende Studienberatung während des Studiums besteht nicht. Fakultativ können Studierende jederzeit zu den Sprechstunden oder gesonderten Terminen mit den Lehrenden Fragen des Studiums, des Abschlusses oder der Berufspraxis besprechen.
In Ausnahmefällen (Beratung bei Stipendien, Fördergeldern, internationalem Austausch, Schwierigkeiten mit dem Studium, Gefährdung des Abschlusses, Verbesserung der Kooperation mit Kommilitonen und institutionellen Projekt-Partnern) wird von Seiten der Lehrenden eine Studienberatung empfohlen.
Veranstaltungstypen
Im Studiengang ‘Art in Context’ gibt es fünf verschiedene Formen, in denen das Lehrangebot vermittelt wird: das Projekt, das Theorie-Praxis-Seminar, das Seminar, die Übung und das Kolloquium. Manche Lehrangebote werden als Blockveranstaltungen, das heißt, in einem engeren zeitlichen Rahmen, wie zum Beispiel einem langen Wochenende, realisiert. Ausschlaggebend für die Berechnung von Workload und Leistungspunkten sind in allen Fällen die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS).
Als künstlerisch-wissenschaftliches Studium baut der Lehr- und Lernprozess Art in Context vor allem auf zwei spezifischen Lehrveranstaltungsformen auf: dem Theorie-Praxis-Seminar und dem Projekt, in denen sowohl wissenschaftliche wie künstlerische Leistungen erbracht werden sollen.
Projekt (P)
Projekte sind praktische Arbeitsvorhaben und gliedern sich in der Regel in vier Phasen:
- Konzeption
- Durchführung
- Präsentation
- Dokumentation
Zu einem Projekt gehört, dass die Studierenden ihre Projektentwürfe (künstlerische Konzeption, Kostenplan, Ablaufplan etc.) im Projektforum oder -kolloquium vorstellen und diskutieren lassen. Im Projektbericht (Text-, Bild- und Ton-Material) dokumentieren und reflektieren die Studierenden ihre Arbeit. Als Projektbericht (in der Regel mit einem Textumfang von sieben Seiten und zusätzlichen Abbildungen) können auch ein Katalog, eine Broschüre, eine CD-Rom oder eine Internetseite anerkannt werden, die in Verbindung zu dem Projekt entstanden sind. Die Leistungspunkte für Projekte werden je nach Arbeitsaufwand (Workload) vergeben. Projekte werden von den hauptamtlich Lehrenden oder von den Lehrbeauftragten in Verbindung mit einem hauptamtlich Lehrenden betreut.
Das erste – in der Regel kleinere – Projekt soll im ersten Semester begonnen werden; das zweite Projekt muss mit dem Ende des dritten Semesters abgeschlossen sein. Es macht Sinn, zumindest eines der beiden Projekte im Themenfeld der Masterarbeit anzulegen.
Theorie-Praxis-Seminar (TPS)
In diesem Lehrveranstaltungstyp werden theoretische und praktische Aspekte der künstlerisch-wissenschaftlichen Arbeit entwickelt, reflektiert und erprobt. Es geht um die Erarbeitung theoretische Grundlagen für künstlerische Arbeitsweisen und Strategien im sozialen, institutionellen, medialen oder wissenschaftlichen Kontext, um Fragen ihrer Anschlussfähigkeit und Vermittelbarkeit und – nicht zuletzt – darum, wie sie auch unter ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll konzipiert werden können. Das TPS ist auch der Rahmen, innerhalb dessen Gäste aus den entsprechenden Berufsfeldern eingeladen werden, über ihre Arbeit zu berichten.
Seminar (S)
Elemente des Seminars sind eigenverantwortlich erarbeitete Beiträge der Studierenden, z.B. Referate, Thesenpapiere, Protokolle, Hausarbeiten, künstlerische Konzepte, Recherchen in Bibliotheken und Archiven sowie im Internet. Die studentischen Beiträge können auch in Gruppen erarbeitet werden. Seminare werden von selbständiger Lektüre begleitet.
Übung (Ü)
Die Übungen führen in die Arbeitsweisen und -methoden ein. Zu den Übungen zählen auch die Arbeit mit Medien und das Training von Kommunikations- und Interaktionsformen.
Kolloquim (K)
Kolloquien sind gesprächsorientierte Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen mit künstlerischem oder wissenschaftlichem Schwerpunkt.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen
Die Bedingungen für die Vergabe von Leistungspunkten werden von den Lehrenden zu Beginn des Semesters in den einzelnen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. In der Regel werden in Seminaren schriftliche Arbeiten verlangt.
Zulassungsverfahren
Bewerbungsfrist: 15. Februar bis 15. März
Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie hier
Bewerbung Art in Context
English version
Application Art in Context
Studien- und Prüfungsordnungen
Zulassungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung Art in Context (ab S. 16)
Korrektur der Studienordnung (S. 20-23)
Online-Formular zur Bewerbung für ein Studium an der Universität der Künste Berlin
Der Zulassungsantrag ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums verfügbar/freigeschaltet.