Informationen zur ANERKENNUNG von STUDIEN- und PRÜFUNGSLEISTUNGEN an der Fakultät Bildende Kunst

Als Studierende in einem Studiengang an der Fakultät Bildende Kunst können Sie einen Antrag auf Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen stellen, um Leistungen, die Sie außerhalb Ihres Studiengangs erbracht haben, für Ihr Studium anerkennen zu lassen. Einen Antrag auf Anerkennung können Sie stellen, wenn:

  • Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen erbracht haben
  • Sie Ihren bisherigen Studiengang beibehalten und nur den Studienort wechseln (Hochschulwechsler)
  • Sie den Studiengang wechseln möchten oder gewechselt haben und eine Zulassung in ein höheres Fachsemester im neuen Studiengang erfolgt ist (Studiengangwechsler)
  • Sie Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland erbracht haben
  • außerhalb einer Universität erworbene Kompetenzen und Qualifikationen anerkennen zu lassen möchten, z.B. im Rahmen einer Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten

So gehen Sie vor, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen möchten

Grundsätzliches: Sie müssen für jedes Fachgebiet einen eigenen Antrag stellen! Jede Leistung kann nur einmal anerkannt werden.

1. Formular ausfüllen und ausdrucken

Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen

2. Nachweise beifügen

(z.B. Modulzettel, transcript of records, Zeugnis, learning agreement oder andere Leistungsnachweise)

3. Ansprechperson und Fachgebiet wählen, in dem die Anerkennung erfolgen soll:

            Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters im Studiengang MA GS
            Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters im Studiengang MA ISS/GYM
            Anerkennung/ Anrechnung des Praxissemesters im Studiengang QMA ISS/GYM

4. Empfehlung zur Anerkennung der für das Fachgebiet verantwortlichen Lehrperson einholen

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit der für das Fachgebiet verantwortlichen Person und bringen Antrag und Nachweise zu diesem Termin mit (Kontaktdaten der zuständigen Personen siehe oben).

5. Entscheidung über die Anerkennung durch den Prüfungsausschuss einholen

Haben die für das Fachgebiet zuständigen Personen die Anerkennung empfohlen und Ihren Antrag auf Anerkennung entsprechend unterzeichnet, legen Sie den Antrag auf Anerkennung mit allen Nachweisen dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vor: Geschäftsstelle des PA Anke Zeiler-Albrecht, HA33, Raum 127, Sprechzeiten siehe hier: https://www.udk-berlin.de/universitaet/fakultaet-bildende-kunst/gremien/pruefungsausschuss/

WICHTIGE ergänzende Hinweise vom Prüfungsausschuss

Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten über das Vorgehen bei Anträgen auf Anerkennung sowie auf den Webseiten der Institute und der Fakultät, bevor Sie einen persönlichen Termin mit den Ansprechpersonen vereinbaren!

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Studium das Info-Café

Bitte nehmen Sie bei Fragen die Studienberatung wahr: studienberatung_ @udk-berlin.de

Anerkennungen innerhalb des Studiums an der UdK (Bereich Studium Generale MÄERZ)

Anerkennungen der Testate des Studium Generale im Studiengang Bildende Kunst: Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung direkt im Koordinationsbüro des Studium Generale:

Kontakt: Hardenbergstr. 33, Raum 230, Tel.: 030 3185 2878

 

Anerkennungen im Bereich MÄERZ im Lehramt BK Grundschulen: Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung direkt bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses MÄERZ, Prof.in Dr. Winderlich.

Kontakt: Gebäude Bundesallee, Raum BU-12, nach Voranmeldung per E-Mail: winderlich_ @udk-berlin.de

Anerkennungen im Studiengang Kunst im Kontext: Bitte stellen Sie den Antrag auf Anerkennung direkt bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses IfKiK, Prof. Dr. Heiser.

Kontakt: Gebäude Einsteinufer 43-53, 3. OG, Tel: 3185 2960

Geschäftsstelle de Prüfungsausschusses der Fakultät Bildende Kunst

Anke Zeiler-Albrecht

Hardenbergstraße 33, Raum 127

E-Mail: pruefungsausschuss.bk_ @udk-berlin.de

Telefon: 030 – 31 85-2699

Öffnungszeiten:
Mo und Do
9:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung