Finanzielle Förderung durch das Anreizsystem
Was ist das Anreizsystem?
Im Berliner Hochschulgesetz und im Berliner Hochschulvertrag sind Maßnahmen wie Frauenförderpläne und Zielvereinbarungen zu Chancengleichheit sowie eine leistungsorientierte Mittelvergabe bereits verankert. Sie werden an der UdK Berlin ergänzt mit einem internen System der leistungsbezogenen Mittelvergabe, dem Anreizsystem.
Das Anreizsystem wurde im Jahr 2000 an der UdK Berlin eingerichtet und dient seitdem dazu, Gleichstellung zu fördern. Jede Fakultät ist mit einem Prozent ihres Budgets beteiligt.
Jede Fakultät verwaltet die ihnen zugewiesenen Anreizmittel selbständig. In der Fakultät Musik erfolgt dies über die AG Frauenfördergelder (LINK).
Die AG Frauenfördergelder tagt in unregelmäßigen Abständen mehrmals im Semester ???? und entscheidet über die eingegangenen Anträge. Anträge können daher jederzeit eingereicht werden und werden auf der nächsten Sitzung besprochen. Es kann bis zu 2 Monate dauern, bis ihr Rückmeldung erhaltet. wann die nächste Sitzung stattinden seht ihr auf der Website: LINKRückwirkend kann nur in größten AUsnahmefällen Geld bewilligt werden. Meldet euch unbedingt vor dem Anfallen der Kosten!
Personen aller Statusgruppen der Fakultät Musik können die Anreizmittel (auch Frauenfördergelder genannt) der Fakultät Musik beantragen.
Du bist nicht von der Fakultät Musik? Informiere dich, wie du die Anreizmittel der anderen Fakultäten und Institute beantragen kannst. -> Fakultät Gestaltung -> etc.
In den vergangenen Jahren betrug der Zugewiesene Fördermittelbetrag:
2019
2020
2021
2022
2023