Ausbildung & Bewerbung am Julius-Stern-Institut
Ausbildung
Die Zulassungsprüfungen für das Sommersemester 2025 sind für Freitag, den 24. 01. 2025, von 13-20 Uhr und Samstag, den 25. 01. 2025, von 9-19 Uhr einberaumt.
Die umfassende musikalische Ausbildung am Julius-Stern-Institut erfolgt neben dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Die Studiengebühren betragen im Sommersemester 90,- Euro und im Wintersemester 120,- Euro.
Einzelunterricht
Die Förderung besteht aus intensivem, altersgerechten Einzelunterricht. Dieser wird von Professorinnen und Professoren bzw. Lehrenden der Universität der Künste Berlin erteilt. Die Lehrkräfte zeichnen sich durch Erfolge und Erfahrungen im Umgang mit hochbegabten Kindern und Jugendlichen aus. Der 90-minütige Unterricht findet während des Semesters (Sommersemester: Mitte April bis Mitte Juli, Wintersemester: Mitte Oktober bis Mitte Februar) i.d.R. einmal wöchentlich statt.
Hauptfächer
- Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
- Holzblasinstrumente: Querflöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
- Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune
- Tasteninstrumente: Klavier, Cembalo, Orgel
- Zupfinstrumente: Gitarre, Harfe
- Schlagzeug
- Gesang: alle Stimmen
- Komposition
Musiktheorie und Gehörbildung
Das ergänzende Nebenfach Musiktheorie und Gehörbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Semestern (nicht vor dem 14. Lebensjahr). Die Einteilung in Theoriegruppen (vier bis sechs Jungstudierende) wird durch das Immatrikulations- und Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt.
Julius-Stern-Kammerorchester
Für Streicher (etwa ab dem 12. Lebensjahr) besteht zusätzlich die Verpflichtung der Teilnahme am Julius-Stern-Kammerorchester (Ausnahmeregelungen möglich). Ergänzend zum instrumentalen Hauptfachunterricht, bietet die Teilnahme den jungen Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusikern die Möglichkeit, Orchestererfahrungen von hohem Niveau zu erlangen – eine sinnvolle Vorbereitung für das anschließende Studium an der UdK Berlin oder an einer anderen Musikhochschule sowie für die spätere Berufstätigkeit.
Bewerbung
Bevor Sie Ihr Kind zur Aufnahmeprüfung anmelden, gibt es die Option einer oder einem Lehrenden der Fakultät Musik der UdK Berlin vorzuspielen bzw. vorzusingen, um sich bezüglich der Chancen für ein Studium am Julius-Stern-Institut beraten zu lassen.
1. Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsfristen:
- Soll das Studium am Julius-Stern-Institut zum jeweiligen Wintersemester (Oktober bis Februar) begonnen werden, nimmt das zuständige Immatrikulations- und Prüfungsamt (IPA) der UdK Berlin die vollständigen Bewerbungsunterlagen vom 15. März bis zum 15. April – im Frühjahr vor dem jeweiligen Wintersemester – online entgegen. Die Aufnahmeprüfung zum Wintersemester findet in der Regel im Juni bzw. Juli statt.
- Soll das Studium im jeweiligen Sommersemester (April bis Juli) aufgenommen werden, liegt die Bewerbungsfrist zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November vor dem Sommersemester. Aufnahmeprüfungstermine finden meist im Januar bzw. Februar statt
2. Bewerbungsunterlagen
- Zulassungsantrag (zu finden unter folgendem Link)
- Lebenslauf
- (unbeglaubigte) Kopie des letzten Schulzeugnisses
- schriftliche Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten
- ärztliche Bescheinigung über den unbedenklichen Gesundheitszustand im Hinblick auf die beabsichtigte Ausbildung (für Sängerinnen und Sänger: fachärztliches Gutachten über gesunde Stimmfunktion und darüber, dass keine erkennbaren Beeinträchtigungen der oberen Atemwege vorliegen)
- Passbild neueren Datums (freiwillig)
Der kurze Lebenslauf sollte vor allem über den bisherigen instrumentalen oder vokalen Werdegang berichten. Wichtig sind Informationen über:
- die bisherige Ausbildung (an welchem Institut oder privat? Seit wann?)
- bisherige künstlerische Erfolge (Konzertauftritte oder Teilnahme an Wettbewerben)
- die Teilnahme an Musikkursen, Orchesterfreizeiten o.ä.
- Erfahrungen bezüglich Kammermusik, Engagement im Orchester und bzw. oder Chorarbeit
Der Wunsch nach einer bestimmten Lehrerin oder nach einem bestimmten Lehrer kann auf dem Anmeldeformular geäußert werden. Diesem Wunsch wird nach Möglichkeit entsprochen, er ist aber für die Fakultät Musik der UdK Berlin keinesfalls bindend.
3. Allgemeine Studienberatung der UdK Berlin
Bei Fragen, Unklarheiten oder Informationsbedarf, können Sie sich auch an die Allgemeine Studienberatung wenden.
4. Immatrikulations- und Prüfungsamt
Ihre Ansprechpartnerin im Immatrikulations- und Prüfungsamt für Angelegenheiten des Julius-Stern-Instituts zur musikalischen Nachwuchsförderung der UdK Berlin ist Ulrike Thömmes.
Tel.: +49 30 3185-2323
Mail: stud25 @intra.udk-berlin.de
Einsteinufer 43, Raum 403 A
10587 Berlin
Die kompletten Bewerbungsunterlagen (s.o.) reichen Sie bitte online ein.
Sie erhalten dann zu gegebener Zeit die Einladung zur Zulassungsprüfung.
5. Aufnahme-/Zulassungsprüfung
Zulassungsprüfungen zum SoSe 2025:
Freitag, 24. 01. 2025 und Samstag, 25. 1. 2025.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber hat sich einer Zulassungsprüfung zu unterziehen. Ziel der Aufnahmeprüfung ist es, die instrumentalen bzw. gesanglichen Fähigkeiten und die allgemein-musikalischen Anlagen dem Alter und dem Instrument bzw. der Stimme entsprechend zu erfassen, um somit die besondere künstlerische Begabung der Bewerberin oder des Bewerbers festzustellen.
Inhalt der Zulassungsprüfung bei Instrumentalmusikerinnen und -musikern:
- Vorspiel von mindestens zwei Werken aus verschiedenen Stilepochen*
- Vom-Blatt-Spielen eines leichten Stückes
Inhalt der Zulassungsprüfung bei Sängerinnen und Sänger
- Auswendiges Vorsingen eines Volksliedes a capella und von zwei begleiteten Kunstliedern unterschiedlicher Epochen ebenfalls auswendig, von denen eines durch eine Arie ersetzt werden kann*
- Vom-Blatt-Singen eines leichten Liedes
- Prüfung der Belastbarkeit und des Umfangs der Stimme, soweit darüber noch Unklarheit herrschen sollte
Weitere Prüfungsteile für Instrumentalistinnen und Instrumentalisten sowie für Sängerinnen und Sänger:
- Überprüfung der musikalischen Hörfähigkeit und der Kenntnisse im Bereich der elementaren Musiklehre
*Die vorzutragenden Werke werden von der Bewerberin bzw. vom Bewerber selbst ausgewählt, und sollten dem Alter und dem Ausbildungsstand angemessen sein.
Das Ergebnis der Zulassungsprüfung wird den Bewerberninnen und Bewerbern zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt.
Die Lehrenden am Julius-Stern-Institut stehen den Eltern oder den jugendlichen Bewerberinnen bzw. Bewerbern auch bei einer nicht bestandenen Zulassungsprüfung gern beratend zur Seite.
6. Studien- und Zulassungsordnung
Die Studien- und Zulassungsordnung für die Nachwuchsförderung des Julius-Stern-Instituts