Ausführungsbestimmungen Bachelor Alte Musik
Die folgenden Ausführungsbestimmungen gelten für die Orchesterinstrumente Alte Musik. Die Instrumente sind wie folgt:
BA Orchestermusiker*in - Instrumente Alte Musik
Barockvioline, Barockviola, Barockcello
Barockoboe, Barockfagott
Traversflöte, Blockflöte
Laute/ Barockgitarre
Historischer Kontrabass/ Violone
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Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik
gültig ab 1.11.2024
Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Orchesterstudien
im Modul 1:3 definiert als Verzierungslehre.
Umfang: 2 Semester Gruppenunterricht, 0,75 SWS, je 0,5 Leistungspunkte.
Nachweis: Modulabschluß (benotet)
Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik
gültig ab 1.11.2024
Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Orchesterstudien in den Modulen 2:3 und 3:3 definiert als Generalbasspraxis.
Umfang: 6 Semester Gruppenunterricht, 0,75 SWS, 1 LP im 3.-8. Semester
Nachweis: Modulabschluß (benotet)
Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik
gültig ab 1.11.2024
Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Klavier im Modul 4:3 definiert als Klavier/ Cembalo.
Umfang: 4 Semester Einzelunterricht, 0,75 SWS, 1 Leistungspunkt pro Semester
Nachweis: Testat, Modulabschlussprüfung
Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik
gültig ab 1.11.2024
Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Tonsatz/ Analyse definiert als Tonsatz/ Analyse mit Schwerpunkt Alte Musik.
Umfang: 6 Semester Gruppenunterricht, 1 SWS, 1 Leistungspunkt pro Semester,
Nachweis: Testat, Modulabschlussprüfung
Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik
gültig ab 1.11.2024
Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Gehörbildung/ Analyse definiert als Gehörbildung/ Analyse mit Schwerpunkt Alte Musik.
Umfang: 6 Semester Gruppenunterricht, 1 SWS, 0,5 Leistungspunkte pro Semester,
Nachweis: Testat, Modulabschlussprüfung