Ausführungsbestimmungen Bachelor Alte Musik

Die folgenden Ausführungsbestimmungen gelten für die Orchesterinstrumente Alte Musik. Die Instrumente sind wie folgt:

BA Orchestermusiker*in - Instrumente Alte Musik

Barockvioline, Barockviola, Barockcello

Barockoboe, Barockfagott

Traversflöte, Blockflöte

Laute/ Barockgitarre
Historischer Kontrabass/ Violone

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Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik

gültig ab 1.11.2024

Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Orchesterstudien

im Modul 1:3 definiert als Verzierungslehre.

Umfang: 2 Semester Gruppenunterricht, 0,75 SWS, je 0,5 Leistungspunkte.

Nachweis: Modulabschluß (benotet)
 

Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik

gültig ab 1.11.2024

Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Orchesterstudien in den Modulen 2:3 und 3:3 definiert als Generalbasspraxis

Umfang: 6 Semester Gruppenunterricht, 0,75 SWS, 1 LP im 3.-8. Semester

Nachweis: Modulabschluß (benotet)

 

Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik

gültig ab 1.11.2024

Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Klavier im Modul 4:3 definiert als Klavier/ Cembalo.

Umfang: 4 Semester Einzelunterricht, 0,75 SWS, 1 Leistungspunkt pro Semester

Nachweis: Testat, Modulabschlussprüfung
 

Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik

gültig ab 1.11.2024

Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Tonsatz/  Analyse definiert als Tonsatz/ Analyse mit Schwerpunkt Alte Musik.

Umfang: 6 Semester Gruppenunterricht, 1 SWS, 1 Leistungspunkt pro Semester, 

Nachweis: Testat, Modulabschlussprüfung
 

Ausführungsbestimmungen BA Orchestermusiker*in Alte Musik

gültig ab 1.11.2024

Für Studierende des BA Orchestermusiker*in Alte Musik wird das Fach Gehörbildung/ Analyse definiert als Gehörbildung/ Analyse mit Schwerpunkt Alte Musik.

Umfang: 6 Semester Gruppenunterricht, 1 SWS, 0,5 Leistungspunkte pro Semester, 

Nachweis: Testat, Modulabschlussprüfung