Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad-Infinitum-Foundation / Lucia-Loeser-Stiftung

Stipendien der Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad-Infinitum-Foundation und der Lucia-Loeser-Stiftung

Die Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad-Infinitum-Foundation fördert seit 2009 besonders begabte Studierende der Fakultäten Musik und Darstellende Kunst in besonders bedürftigen finanziellen Verhältnissen. Nach gleichen Richtlinien können zusätzlich Stipendien von der Lucia-Loeser-Stiftung vergeben werden. Die AIF-Richtlinien für die Vergabe von Stipendien sind im Künstlerischen Betriebsbüro der Fakultät Musik (KBB) erhältlich.

Eckdaten

  • Förderung von Studierenden in den Studiengängen Künstlerische Ausbildung, Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Dirigieren, Komposition und Gesang/ Musiktheater
  • Förderdauer bis zu zwölf Monate jeweils von 1. September bis 31. August
  • Förderhöhe bis zu € 800 pro Monat (BAföG-Empfänger*innen können ein Stipendium in Höhe von max. € 300 erhalten)

Fördervoraussetzungen

  • nicht älter als 29 Jahre zu Beginn der Förderung (Stichtag: jeweils 1. Oktober)
  • antragsberechtigt sind BA und MA-Studierende. Zu Beginn der Förderung dürfen BA-Studierende max. im 7. Fachsemester sein. Studierende, die nicht BA oder MA studieren, sprechen uns bitte an.
  • Förderung ist auf max. zwei Studienjahre begrenzt
  • die maximale Stipendienhöhe beträgt 800 EUR/ Monat; die minimale Stipendienhöhe 300 EUR/Monat.
  • Insgesamt dürfen mit dem Stipendium maximal 1750 Euro/Monat zum Leben zur Verfügung stehen.  D.h. das max. Einkommen pro Monat ohne das Stipendium = 950 Euro/ Monat

Ablauf der Antragsstellung

  • vorraussichtlich 15.12.-31.1.: Ausschreibung der Stipendien / Bewerbungszeitraum
  • Dezember / Januar optionale Sprechstunde zu Stipendium und Bewerbung (nach Voranmeldung)
  • bis 31.1. Abgabe der Bewerbung / Absenden des Bewerbungsformulars auf der Website
  • bis 1.3. Einladung zum Auswahlvorspiel oder Absage
  • 17.4. (voraussichtlich): Auswahlvorspiel
  • bis 30.6. Bescheid über Förderung
  • 1.9. Beginn der Förderung

Sprechstunde

Allen interessierten Studierenden wird dringend empfohlen, sich in einer Sprechstunde durch das Künstlerische Betriebsbüro über die Chancen, das Stipendium zu beziehen, beraten zu lassen. Hier wird nach Bedarf auch beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützt. Hierzu machen Sie einen Termin unter stipendien.musik@udk-berlin.de aus. Der Termin kann auch am Telefon stattfinden.

 

Information und Anmeldung

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne das Künstlerische Betriebsbüro zur Verfügung, bitte Terminvereinbarung per Mail.

Universität der Künste Berlin, Fakultät Musik
Künstlerisches Betriebsbüro
Marianne Karthäuser, Frederike Schüler-Niemz
Bundesallee 1-12, Raum 111 
E-Mail: stipendien.musik@udk-berlin.de 

 

Bewerbung

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit den folgenden Unterlagen bis spätestens 31.01. eines Jahres im Künstlerischen Betriebsbüro der Fakultät Musik abzugeben bzw. per Mail einzureichen:

  1. Ausführlicher Lebenslauf, der neben dem musikalischen Werdegang auch Bezug nimmt auf die Lebensumstände, Interessen und beruflichen Ziele des Bewerbers
  2. Kontoauszüge der Monate Oktober, November und Dezember eines Jahres aller bestehenden Konten
  3. Belege (Vertragskopien: Mietvertrag, aktuelle Arbeitsverträge etc; letzter Steuerbescheid wenn vorhanden)
  4. Studierendenausweis
  5. Repertoire für das Auswahlvorspiel (s.u.)
  6. Bestätigung des*r Fachlehrenden
  7. Unterschriebene Bestätigungs-E-Mail, die Sie nach dem Absenden des Formulars an Ihre E-Mail-Adresse erhalten.

Auswahlvorspiel

Studiengänge Künstlerische Ausbildung Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Gesang/Musiktheater

  • Dauer ca. 10 Minuten
  • Repertoire: drei Werke aus drei verschiedenen Epochen, darunter mind. ein Solowerk, auch einzelne Sätze sind möglich

Studiengang Komposition:

  • ca. 20-minütiges Kolloquium zu einer jüngeren Komposition, das ein Lehrender des Instituts für Neue Musik mit dem Bewerber führt
  • Dozent muss von dem Bewerber selbst angesprochen werden
  • Partitur muss mit Abgabe der Bewerbung eingereicht werden (als PDF und in ausgedruckter Form, dreifache Ausführung)

 Studiengang Dirigieren:

  • ca. 10-minütiges Vordirigat vor der Jury in Begleitung von zwei Klavieren
  • Klavierspieler bitte selbst organisieren, die UdK Berlin übernimmt keine Honorare
  • Repertoire: bspw. eine der Sinfonien von Beethoven

Studiengänge des Jazz Institut Berlin (JIB):

  • Dauer ca. 10 Minuten
  • Repertoire: Drei stilistisch unterschiedliche Titel verschiedener Tempi mit hohem improvisatorischem Anteil.

Wichtige Hinweise zu den Finanzen

Die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation kann während des Förderzeitraums die Anpassung der Stipendienhöhe nach sich ziehen. Die Hochschule kann das Stipendium einstellen und ggf. Rückzahlungen fordern.

Preisgelder im Stipendiumzeitraum bis zu insgesamt € 3000 pro Jahr muss man nicht melden.

Aus den Richtlinien der Ad Infinitum Stiftung:

Nebeneinkünfte eines Stipendiaten sind bis zu einer Höhe von 950 € monatlich ohne Anrechnung auf das Stipendium zulässig. Dabei gilt, dass jeder Stipendiat einen allgemeinen Freibetrag für Nebeneinkünfte in Höhe von 650 € hat. Zusätzlich hat jeder Stipendiat auf Einkünfte, die mit seinem Studienfach in engem Bezug stehen, einen Freibetrag von bis zu 300 €. Dabei werden die ersten 100 € vollständig und die Einkünfte zwischen 100 und 500 € zur Hälfte nicht als Einkünfte gewertet.
Beispiel: Stipendiat X bezieht Einkommen über voraussichtlich insgesamt 1.000 €. Darin enthalten sind Einkünfte mit engem Bezug zu seinem Studienfach in Höhe von 400 €. Auf das Stipendium anzurechnende Einkünfte hat der Stipendiat daher in Höhe von: 1.000 €– 650 € – 100 €– (400 € -100 €) /2 = 100 €. Daraus ergibt sich, dass dieser Stipendiat ein Stipendium in Höhe von maximal 800 € – 100 € = 700 € erhalten darf.