Stipendien
An dieser Stellen werden aktuelle Stipendienmöglichkeiten und Ausschreibungen bekannt gegeben.
Ausschreibung | 31. Dezember 2024 für Projekte in 2026 – Unter dem Leitgedanken „Wissen schafft Akzeptanz“ verfolgt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld das Ziel, der gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen in Deutschland entgegenzuwirken. In den Schwerpunktthemen Forschung, Bildung und Erinnerung fördert die Stiftung die Erforschung geschlechtlicher und sexueller Diversität. Dabei geht es um Perspektiven der Sozial-, Gesundheits-, Politik- und Geschichtswissenschaft ebenso wie der Sexual- und Kulturwissenschaft und der Psychologie. Neben einer Projektförderung gewährt die Stiftung Druckkostenzuschüsse in einer Höhe von 4.000 € pro Projekt. Anträge können einmal jährlich eingereicht werden im 4. Quartal für Projektzeiträume des übernächsten Kalenderjahrs.
Ausschreibung | Frist für erste Projektskizzen 8. Januar 2025
Inklusive Bildung heißt, allen Menschen unabhängig von Lern- und Leistungsvoraussetzungen beste Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Sie bildet die Grundlage für persönliche Entwicklung, soziale Teilhabe und einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsleben.
Wie wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse und pädagogisch-didaktische Innovationen im Kontext der inklusiven Bildung systematisch in der Praxis verbreitet und nachhaltig etabliert werden können, ist bislang nicht hinreichend beforscht (Blatter & Anders, 2023; König, 2020). In Ergänzung zu klassischen Ansätzen der Interventionsforschung, die vorrangig die grundsätzliche Wirksamkeit von Maßnahmen untersucht, ist es deshalb erforderlich, Gestaltungsformen und Wirkmechanismen erfolgreicher Implementations- und Transferansätze in den Blick zu nehmen.
Entsprechend dieser Zielsetzung sollen sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte zu nachfolgend genannten Themenbereichen im Feld der inklusiven Bildung gefördert werden:
Ausschreibung | Einsendeschluss für Projektskizzen 17. Januar 2025 - Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von FuE-Projekten zur Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe mit dem Fokus einer nachhaltigen Rohstoffnutzung. Dabei sollen Lösungen gefunden werden, um Rohstoffe – insbesondere jene, deren Abbau und Nutzung mit hohen Treibhausgasemissionen einhergehen beziehungsweise bei denen Importabhängigkeiten bestehen – zu schonen. Hierfür sollen innovative Strategien zur Steigerung der Rohstoff- beziehungsweise Materialeffizienz, zur Substitution von Rohstoffen sowie zur Nutzung von Sekundärrohstoffen erarbeitet werden.
Im Rahmen der Richtlinie werden vorwettbewerbliche FuE-Projekte von Unternehmen als Einzelprojekte wie auch im Verbund mit weiteren Unternehmen beziehungsweise Hochschulen und Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtungen gefördert. Die Vorhaben sollen vorzugsweise industriegetrieben sein und die Ziele der Förderrichtlinie unmittelbar adressieren. Dafür sollte die Koordination von Verbundvorhaben durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen; entsprechende Abweichungen sind zu begründen. Rein akademische Verbünde werden nicht berücksichtigt. Die Projekte sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.
Ausschreibung | Einreichfrist 20. Januar 2025 - Der DAAD koordiniert ein neues Fellowship-Programm für geflüchtete Wissenschaftler*innen, um an einer Forschungseinrichtung in der EU zu arbeiten. Die Förderung richtet sich mit zwei Förderschienen an (Post)doktorand*innen, die sich gegenwärtig bereits in der EU befinden oder sich noch außerhalb der EU aufhalten. Der Antrag kann nur über die gastgebende Institution eingereicht werden und jede Institution ist zu einem Antrag berechtigt. Forschende und Hochschulen haben ab Mitte Oktober die Möglichkeit, sich über die Projektwebseite zu vernetzen. Ansprechpartnerin für Scholars/Artists at Risk im Referat für Fördermittel und Kooperationen ist Dr. Sabine Schöbel (sabine.schoebel@intra.udk-berlin.de).
Ausschreibung | Einsendeschluss 31. Januar 2025 - Mit diesem weitgehend themenoffenen Förderaufruf werden in einem wettbewerblichen Verfahren Pilotprojekte gefördert, bei denen deutsche und ukrainische Partnerinstitutionen gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsthemen von beiderseitigem Interesse bearbeiten. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben könnten beispielsweise einen Bezug zu wiederaufbaurelevanten Schlüsselsektoren des Ukraine-Plans oder den Schwerpunktbereichen der bilateralen deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation aufweisen. Dies könnte unter anderem, aber nicht ausschließlich, folgende Themenbereiche umfassen:
Neben der Bearbeitung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens wird der Erhalt und Ausbau von Forschungskapazitäten in der Ukraine durch die Möglichkeit der Weiterleitung eines Teils der Förderung an die Partnerinstitution in der Ukraine angestrebt. Besonders begrüßt wird dabei die Weiterleitung (siehe Rahmenbekanntmachung, Punkt 3, Modul 7) der Ausgaben für Kleingeräte, Forschende (vorrangig Doktoranden) und Open-Science-Maßnahmen des ukrainischen Partners. Forschenden in der Ukraine soll auch der Zugang zu den Forschungsinfrastrukturen und -ressourcen in Deutschland ermöglicht werden (z. B. durch Remote- und Datenbankzugriff). Besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine.
Die Forschungsvorhaben sollen zur Etablierung bzw. zum Ausbau von langfristig tragfähigen Partnerschaften der beteiligten Einrichtungen beitragen, sodass sie nachhaltig und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben. Hierzu sollten auch die Fachprogramme des BMBF, die Fördermöglichkeiten deutscher und internationaler Stiftungen, die Programme der EU und nationaler sowie internationaler Organisationen oder gegebenenfalls die nationalen Programme der Ukraine berücksichtigt werden.
Ausschreibung | Einsendeschluss 05. Februar 2025 – Durch das Programm Staff Exchanges im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) werden intersektorale, internationale und interdisziplinäre Kooperationen durch den gegenseitigen Austausch von Personal und Wissen gefördert. Projekte können auch auf Vorarbeiten aus bereits bestehenden wissenschaftlichen Netzwerken aufbauen, sollen diese aber weiter fortsetzen und vor allem wissenschaftliche Kooperationen vertiefen und/oder (weiter) aufbauen. Gefördert wird der Austausch von Wissenschaftler*innen jeder Karrierestufe sowie von administrativem, technischem und Management-Personal. Voraussetzung für den Austausch ist eine aktive Einbindung des Personals in Forschungsaktivitäten an der Entsendeeinrichtung von mindestens einem Monat vor der ersten Entsendung.
Förderaufruf | Einreichfrist für Projektskizzen 21.02.25
Förderziel ist, das Wissen zur psychischen Gesundheit von Studierenden weiter zu verbessern, um evidenzbasiertes Handeln von Beratungseinheiten für Studierende, Hochschulen, Politik und weiteren Akteuren zu ermöglichen.
Forschungsvorhaben können die Bedeutung, Ursachen und Folgen psychischer Gesundheit an unterschiedlichen Stellen im Student Life Cycle adressieren, z. B. den Einfluss psychischer Gesundheit auf die Studienentscheidung, den Einfluss gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf den Studienerfolg, die Rolle gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Übergang in die Promotion und auch Auswirkungen bei belasteten Studierenden auf die Arbeitsfähigkeit.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Einzel- und Verbundprojekte gefördert. Geeignete Konzepte für wirkungsvolle Transfer- und Kommunikationsformate sind vorzulegen. Maßnahmen sollen sich dabei nicht auf wissenschaftliche Publikationen und Vorträge auf wissenschaftlichen Konferenzen beschränken. Es wird erwartet, dass im Rahmen der Forschungsprojekte praxisorientierte Handlungsempfehlungen für hochschulische, hochschulpolitische Akteure und weitere Entscheidungsträger adressatengerecht erarbeitet und aufbereitet werden. Dazu ist darzulegen, wie Praxispartner identifiziert und eingebunden werden. Bei Bedarf können explizite Stellenanteile für den Wissenstransfer und Transferaktivitäten vorgesehen werden.
Ausschreibung | Einsendeschluss 17. Mai 2025, universitätsintern 22. März 2025 - Das Programm unterstützt exzellente kollaborative wissenschaftliche Projekte sowie Forschungsprojekte, die mit den Künsten verbunden sind, zwischen einer der Berliner Universitäten oder der Charité und der Hebräischen Universität Jerusalem (HUJI). Die HUJI ist seit Gründung der Einstein Stiftung als enger Partner und Mitglied des Stiftungsrats dem Wissenschaftsstandort Berlin verbunden. Sie ist die einzige nicht in Berlin angesiedelte Wissenschaftseinrichtung, die seit Gründung der Stiftung zuwendungsfähig ist. Das Programm knüpft an die bereits in der Vergangenheit geförderten Forschungsvorhaben an. Die beantragten Projekte müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, im positiven Sinn risikobehaftet sein und sowohl das jeweilige Forschungsgebiet in Berlin stärken als auch die Zusammenarbeit mit der HUJI fördern. Weitere Berliner Universitäten sowie öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin können ebenfalls einbezogen werden. Die Förderung umfasst Personal- und Sachmittel. Investitionen für größere Anschaffungen können nur auf der Berliner Seite der Zusammenarbeit getätigt werden. Die maximale Laufzeit der Förderung beträgt drei Jahre. Im Antrag muss nachvollziehbar begründet werden, dass eine Förderung des Projekts durch andere Förderorganisationen nicht in Frage kommt.
Der Antrag muss mit einer positiven Stellungnahme der jeweiligen Universität bzw. Charité sowie ggf. des/der außeruniversitären Kooperationspartner/s eingereicht werden. Aus diesen Stellungnahmen muss sich die Unterstützung und Zustimmung der Universitätsleitung bzw. außeruniversitären Institutsleitung, insbesondere im Hinblick auf die herausgehobene Qualität des Vorhabens und seine Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Berlin ergeben. Auch der Umfang der finanziellen Unterstützung seitens der beteiligten Institutionen muss dargestellt werden.
Ausschreibung | Einreichfrist 4. November 2025 - Ziel der Initiative ist es, Professor:innen aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die sich durch (erste) herausragende Arbeiten ausgewiesen haben, einen Freiraum für die intensive Arbeit an einem wissenschaftlichen Werk zu eröffnen. Zugleich soll das Angebot auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine zusätzliche Perspektive eröffnen. Das Förderangebot besteht in der Finanzierung einer Vertretungsprofessur für eine Dauer von 6 bis zu 18 Monaten sowie einer Pauschale von bis zu 5.000 Euro pro Semester für die*den Antragsteller*in.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die Humboldt-Stiftung fördert mit dem Feodor Lynen-Stipendium jährlich rund 90 Wissenschaftler*innen aller Fachgebiete, die ein Forschungsvorhaben im Ausland realisieren möchten. Die Bewerber wählen hierzu eine Gastgeber*in aus rund 15.000 Wissenschaftler*innen aus dem Humboldt-Netzwerk im Ausland. Die Dauer des Stipendiums beträgt bis zu 24 Monate. Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Zielland und Lebenssituation. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Der Auswahlausschuss der Stiftung entscheidet über die Vergabe jeweils im Februar, Juni und Oktober.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Mit dem Henriette Herz-Scouting-Programm eröffnet die Alexander von Humboldt-Stiftung parallel zum regulären Bewerbungsverfahren einen neuen Zugang zum Humboldt-Forschungsstipendium, der es ausgewählten Gastgeber*innen erlaubt, geeignete Wissenschaftstalente aus dem Ausland in einem Direktverleihungsverfahren als Humboldt-Forschungsstipendiat*innen zu gewinnen. Ausgewählte Scouts erhalten die Möglichkeit, bis zu drei herausragende internationale Nachwuchsforschende, mit denen sie gerne kooperieren möchten, für ein Humboldt-Forschungsstipendium vorzuschlagen. Nach positiver Prüfung werden die Stipendien im Rahmen des Humboldt-Forschungsstipendienprogramms vergeben.
Ausschreibung | Einsendeschluss zweimal jährlich zum 31. Januar und 31. Juli – Die Amadeu Antonio Stiftung fördert Initiativen und Projekte, die sich aktiv mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschäftigen. Die Förderung umfasst eine Kofinanzierung des Vorhabens, die Unterstützung für Reisekosten sowie Sachmittel. Neben der finanziellen Unterstützung helfen die Mitarbeiter*innen der Stiftung auch bei der Kontaktaufnahme mit Medien, die den Initiativen zu öffentlicher Aufmerksamkeit verhelfen können. Bewerben können sich unter anderem Vereine, Kommunen und Verwaltung, Netzwerke und Schulen. Die genannte Bewerbungsfrist gilt nur für Projekte, die eine Fördersumme von mehr als 2.500 Euro beantragen. Hierüber entscheidet der Stiftungsrat. Über geringere Summen wird von einem kleineren Gremium laufend entschieden.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Im Rahmen ihrer Fördertätigkeit unterstützt die Axel Springer Stiftung wissenschaftliche wie gemeinnützige Vorhaben im In- und Ausland. Nachwuchsförderung in der Wissenschaft erfolgt in Form von Druckkostenzuschüssen. Dissertationen zur deutsch-jüdischen Geschichte, Holocaustforschung, dem Dritten Reich, internationale Beziehungen und Medienwissenschaften bilden hier den Schwerpunkt. Weiter sind auch Ausstellungen, Vorträge, künstlerische Tätigkeiten, Pflege von Kulturwerten und Baudenkmälern, Bildungs- und Gedenkstättenreisen förderfähig. Adressiert ist das Förderangebot an gemeinnützige Träger wie Vereine, Institute oder Universitäten. Die Bewerbung erfolgt formlos als Brief oder E-Mail.
Ausschreibung | Skizzeneinreichung fortlaufend bis 15. März 2027 – Zweck der Zuwendung ist es, in meist dreijährigen Vorhaben aktuelle Entwicklungen mit Bezügen zum Datenschutz und zur Privatheit im Hinblick auf den Einfluss auf die Lebensrealitäten von Bürger*innen wissenschaftlich zu untersuchen, um den Diskurs über damit verbundene Chancen und Herausforderungen sachlich zu unterstützen. Bürger*innen soll eine informierte Auseinandersetzung mit den Gefahren der Digitalisierung für ihre Privatheit und Selbstbestimmtheit ermöglicht werden. Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und 15. Oktober. Erster Stichtag ist der 15. März 2023; letzter Stichtag der 15. März 2027.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte Forscher*innen motivieren, ihre Ergebnisse systematisch zu validieren. In Abgrenzung zur Findungs- und Verwertungsphase ist das Ziel der Validierungsphase, das Innovationspotenzial der Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie sukzessive mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft sind dabei zu berücksichtigen. Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte aller Fachrichtungen – ausdrücklich auch der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften – für bis zu drei Jahre gefördert werden. Die Fördersumme beläuft sich auf maximal 500.000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr.
Ausschreibungen | Variierende, jährliche Bewerbungsfristen – Die Bundesstiftung Aufarbeitung fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der kommunistischen Diktaturen auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Je nach Gesamtfördersumme können für die allgemeine Projektförderung jährlich Anträge zum 30. Juni (ab 50.000 €) und 31. August (kleinere Antragssumme) eines Jahres eingereicht werden. Darüberhinaus sind Antragstellungen in verschiedenen thematischen Förderprogrammen möglich wie zur "Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze" oder dem Stipendienprogramm.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die internationale Initiative COST (European Cooperation in Science and Research) koordiniert die europäische Zusammenarbeit für nationale Forschungsvorhaben in allen Bereichen der wissenschaftlichen und technischen Forschung. Mit dem Ziel, nationale Forschung von europaweit vorhandenen Kapazitäten und finanziellen Ressourcen profitieren zu lassen, finanziert COST Aktionen zur Entstehung dauerhafter Forschungsnetzwerke. Eingeladen sind Projekte, die den technologischen, wirtschafts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Forschungsstand in Europa weiterentwickeln. Inter- und multidisziplinäre Ansätze sind besonders willkommen. Es werden Reisekosten, Training-Seminare, Summer Schools und der Austausch von (jungen) Wissenschaftler*innen, Publikationen und die wissenschaftliche und administrative Betreuung durch die COST Administration in Brüssel gefördert. Antragsberechtigt sind Verbünde aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschende Unternehmen aus mindestens fünf verschiedenen COST-Mitgliedstaaten. Die nächsten Sammlungsstichtage für COST-Anträge werden auf der Webseite angekündigt.
Ausschreibung | Diverse Fristen – Im Mittelpunkt steht die Initiierung oder Intensivierung binationaler partnerschaftlicher Forschungsaktivitäten zwischen einer deutschen und einer ausländischen Hochschule oder
Forschungseinrichtung zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen. Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Projektteilnehmenden der beteiligten Partnerinstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungstätigkeiten in allen Fachrichtungen.
Stipendium | Jährliche Nominierungsfristen zum 15. März und 15. November – Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Das Programm soll weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorand*innen, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen. Das Stipendium bietet monatlich 1.200 € für Doktorand*innen bei einer Stipendiendauer von bis zu 48 Monaten. Es finden grundsätzlich zwei Auswahlen pro Jahr statt, die sich am Start der akademischen Semester orientieren.
Ausschreibung | Jährlicher Einsendeschluss 31. Juli – Die DATEV-Stiftung Zukunft fördert mit einer jährlichen Frist zum 31. Juni Digitalisierungsprojekte in den drei Förderbereichen 1) "Anforderung in einer digitalen Berufs- und Arbeitswelt", 2) "IT-Sicherheit und Datenschutz" sowie 3) "Digitale Vernetzung und Formen der Zusammenarbeit". Zudem zeichnet die Stiftung jährlich mit dem Dr.-Heinz-Sebiger-Preis zukunftsweisende Promotionsarbeiten in den Bereichen digitale Vernetzung, digitale Berufswelt oder IT-Sicherheit aus.
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend mit jährlichen Fristen zum 15. April und 15. Oktober – Der DAB-Förderausschuss widmet sich der Würdigung für innovative Leistung von Promovendinnen und Postdoktorandinnen. Es werden insbesondere Akademikerinnen aus Fachbereichen mit niedrigem Frauenanteil zur Bewerbung ermutigt. Die Förderung erfolgt durch Erstattung von Druckkostenzuschüssen bei wissenschaftlichen Publikationen in einem deutschen Verlag in Höhe von bis zu 500 Euro. Weiter kann die digitale Veröffentlichung veranlasst werden oder Reisekostenzuschüsse für Konferenzen und Tagungen beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen zur Bewerbung umfassen den vollständig ausgefüllten Fragebogen, einen Lebenslauf, ein kurzes Exposé zum Forschungsansatz sowie ein Anschreiben mit Motivationsschreiben, ein Gutachten der Betreuer*in und ein Verlagsangebot.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrant*innen bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die Heidelberger Stiftung verfolgt das Ziel, traditionell im männlichen Interesse ausgerichtete wissenschaftliche Forschung durch wissenschaftliche Ergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung zu ergänzen. Sie unterstützt wissenschaftliche Forschung und Feldarbeiten, aber auch durch die Förderung von Projekten, Ausstellungen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die der Erforschung und Aufklärung im Bereich Frauen- und Geschlechterforschung dienen.
Ausschreibungen | Jährlich drei Stichtage zur Bewerbung – Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert im Rahmen der Netzwerkbildung sowie der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen (Doktoranden bzw. Postdocs) mit einer Dauer von 2 Tagen bis maximal 4 Wochen. Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und steht allen Fachrichtungen offen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und / oder Erschließung von Beständen und Sammlungen, die für die Forschung überregional von Bedeutung sind (Dokumente der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung, nichttextuelle Objektsammlungen inklusive audio- und / oder visueller Medien und auch genuin digitale Daten („born digital“), bspw. digitale Kunstwerke, digitale Nachlässe (E-Mail-Korrespondenzen etc.), Bilddatensätze (z. B. dreidimensional dargestellte Mikro-CT-Daten)).
Mit Bezug auf Materialien, für deren Digitalisierung und / oder Erschließung es noch keine etablierten Standards gibt, ist es zudem Ziel des Programms, die Entwicklung und / oder Anwendung von Qualitätskriterien zu befördern.
Des weiteren können Anträge zur Anwendung neuerer Verfahren für die Digitalisierung und Erschließung, z. B. durch Optical Character Recognition (OCR) oder Optical Layout Recognition (OLR), automatische Bilderkennung, Named-Entity Recognition oder 3D-Digitalisierung, im Förderprogramm gestellt werden.
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend – Ziel des Programms ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftler*innen die Möglichkeit zu geben, über einen zusammenhängenden Zeitraum von sechs Jahren die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer*in zu erlangen. Die Qualifizierung soll durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland, verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, erfolgen. Damit soll ein Weg eröffnet werden, auf dem die Berufbarkeit auch ohne die Habilitation erreicht werden kann. Mit Hilfe dieses Programms möchte man außerdem herausragende Nachwuchswissenschaftler*innen im Ausland für das deutsche Wissenschaftssystem (zurück) gewinnen.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Mit diesem Programm möchte die DFG die Integration geflohener Wissenschaftler*innen in das deutsche Wissenschaftssystem und die Gesellschaft erleichtern. In bestimmten DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs) ist es möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflohene Wissenschaftler*innen in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Zusatzanträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne Lebenslauf und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Anträge müssen Angaben über die in ein Projekt einzubindende Person enthalten und den Mehrwert ihrer Mitarbeit für das Projekt begründen. Die Antragstellenden sollten darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zeitnahe Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die mediale Darstellung und die Veröffentlichungsformen von Forschungsergebnissen unterliegen einem starken Wandel. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt daher Vorhaben, in denen fachspezifische Infrastrukturen für die Produktion, die Verbreitung oder die komfortable Nutzung offen zugänglicher Publikationen entwickelt und etabliert werden. Besonders experimentell ausgerichtete Projekte sind ebenso erwünscht wie Vorhaben zum Auf- und Ausbau wissenschaftlicher Zeitschriften. Die Gesamtförderdauer soll sechs Jahre nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren. Ferner sind alle Wissenschaftler*innen in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland mit abgeschlossener Promotion antragsberechtigt.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Ziel des Programms ist es, Wissenschaftler*innen mit einem herausragenden wissenschaftlichen Lebenslauf die Möglichkeit zu eröffnen, innerhalb von fünf Jahren ein besonders innovatives oder im positiven Sinne risikobehaftetes Projekt durchzuführen, das sie nicht im Rahmen der Arbeit der jeweiligen Institution oder mittels anderer Förderverfahren der DFG bearbeiten können. Für diese Vorhaben können bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren Fördermittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reise- und Publikationskosten beantragt werden. Die Zuwendungshöhe beträgt hier zwischen 500.000 bis 1,25 Millionen Euro.
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend – Die DFG-Forschungsstipendien gehen im neuen Walter Benjamin-Programm auf, das Wissenschaftler*innen im Anschluss an die Promotion ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl ermöglicht. Ziel ist es, die in der Qualifizierungsphase relevante Mobilität zu unterstützen und die thematische Weiterentwicklung der Forschung zu fördern. Im Inland kann eine eigene Stelle, im Ausland ein Stipendium beantragt werden. Zudem gewährt die DFG eine monatliche Pauschale für Sach-, Reise- und Publikationskosten.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Das Eyebeam Center for the Future of Journalism (ECFJ) mit Sitz in New York versteht sich als experimentelles Förderprogramm für journalistisch arbeitende Künstler*innen. Um progressive künstlerische Ansätze zu Themen wie Datensicherheit, Künstliche Intelligenz oder die Rolle von Technologie in der Gesellschaft stärker in der öffentlichen Debattenkultur zu verankern, unterstützt das ECFJ mit Fördergeldern zwischen 500 und 1.000 US-Dollar für Reise- oder Recherchekosten.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Bei der Fritz Thyssen Stiftung können Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem geisteswissenschaftlichen oder einem sozialwissenschaftlichen Forschungsvorhaben stehen. Thematisch ist die Antragstellung in den Bereichen Geschichte, Sprache und Kultur, Bild-Ton-Sprache und Staat, Wirtschaft und Gesellschaft möglich. Antragsberechtigt sind Personen, die promoviert haben. Bewerbungen können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen.
Auslandsstipendium | Jährliche Fristen zum 01. Juni und 01. November – Fulbright Germany fördert deutsche Nachwuchswissenschaftler*innen, die ein vier- bis sechsmonatiges Forschungsprojekt an einer U.S.-Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung durchführen, das in direktem Zusammenhang mit ihrer bereits begonnenen akademischen Dissertation steht. Das zu fördernde Forschungsvorhaben trägt zur Stärkung der Wissenschaftsbeziehungen zwischen amerikanischen und deutschen Hochschulen bei. Die järliche Frist zum 1. Juni bezieht sich auf einen Aufenthaltsbeginn in den USA zwischen dem 1. Januar und 30. Juni des folgenden Jahres. Es folgt eine Frist zum 1. November für Aufenthalte zwischen dem 1. August und 31. Dezember des folgenden Jahres.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend / jährlich – Das allgemeine Förderprogramm der Gerda-Henkel-Stiftung richtet sich u.a. an Forschungsprojekte aus den Bereichen Geschichts-, Kunst- und Wissenschaftsgeschichte. Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten. Für Projektmitarbeiter*innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter*innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden.
Für kleinere Fördersummen bis max. 25.000 € findet ein verkürztes Begutachtungsverfahren statt, sodass jederzeit Anträge eingereicht werdne können. Über Anträge mit höheren Fördersummen entscheiden die Stiftungsgremien zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln.
Ausschreibung | Jährliche Stichtage zum 31. März, 31. August und 30. November – Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen aller Disziplinen, deren Promotion nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, können sich um Stipendien bewerben, um ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in Kooperation mit einem selbst gewählten wissenschaftlichen Gastgeber in Japan durchzuführen. Es werden 20 Kurzzeit-Stipendien (1-12 Monate) und 16 Langzeit-Stipendien (12-24 Monate) vergeben. Neben einer Beschreibung des Forschungsvorhabens müssen Referenzgutachten, eine Forschungsplatzzusage und eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen für die Bewerbung eingereicht werden. Die Auswahlsitzungen finden im Februar, Juni und Oktober statt; die Begutachtung der Anträge dauert zwischen vier und sieben Monate.
Ausschreibung | Jährlicher Einsendeschluss – Jährlich vergibt die Max Weber Stiftung Reisebeihilfen für Geistes- und Sozialwissenschaftle*innen für transnationale oder transregionale Studien, die der Forschung neue und originelle Impulse verleihen. Die Wissenschaftler*innen führen ein selbst gewähltes Forschungsvorhaben in mindestens zwei und bis zu drei Gastländern der Institute und Außenstellen der Stiftung bzw. dem Richard Koebner Minerva Center for German History durch. Die Beihilfen haben eine Gesamtlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Aufenthalte (maximal ein Monat pro Gastland, auch ein kürzerer Aufenthalt ist möglich) dienen der Recherche insbesondere in Bibliotheken oder Archiven.
Ausschreibung | Bewerbung zweimal jährlich zum 30. April oder 30. September – Die Sebastian Cobler Stiftung unterstützt Vorhaben, die sich Bürgerrechten widmen und diese im weitesten Sinne stärken. Insbesondere Projekte, die Themen wie Erziehung und Bildung, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Hilfe für Geflüchtete und Menschen mit Behinderung sowie Toleranz der Kulturen schaffen, werden gefördert. Die Projektverwirklichung sollte dabei stets mit wissenschaftlichen Analysen, Aufklärungsarbeit und Berichtserstattung von Ereignissen erfolgen. Tagungen und Veranstaltungen sind förderfähig. Neben der Nennung der Fördersumme sind für den Antrag eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzplan einzureichen. Die formlose Antragsstellung ist jährlich zum 30. April oder 30. September möglich.
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend - Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe setzt mit dem Kongressfonds Berlin ein Programm zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft auf. Ziel dieses mit zehn Millionen Euro ausgestatteten Fonds ist es, den ReStart und die Planung von Veranstaltungen zu unterstützen, wenn die Bekämpfung der Pandemie Kongresse und Veranstaltungen wieder ermöglicht. Veranstalter*innen können einen Zuschuss von 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmerin und Teilnehmer erhalten, wenn sie Fachveranstaltungen in Berlin (ab 50 Teilnehmende) durchführen. Bei Veranstaltungen, die analog und hybrid stattfinden, erhöht sich der Zuschuss auf 35 Euro pro Präsenzteilnehmerin und Präsenzteilnehmer pro Veranstaltungstag. Das Programm fördert darüber hinaus ein nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement. So können Veranstaltende, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (beispielsweise in Bezug auf das Catering oder die Mobilität), eine ergänzende Förderung in Höhe von 25 Euro erhalten. Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 49.950 Euro.
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Mit seinem neuen Sonderprogramm setzt der Stifterverband auf Bildung als Schlüssel zur Integration. Neben der individuellen Förderung von Geflüchteten wird der Strukturaufbau von Maßnahmen, die Geflüchteten den Eintritt in das Bildungssystem ermöglichen, in fünf Aktionslinien unterstützt. Dazu zählt neben spezifischen Fördermaßnahmen wie der Integration durch Spracherwerb auch ein offener Integrationsfonds. Letzerer soll die flexible und qualitätsgesicherte Förderung von beispielhaften Projekten sichern, derzeit insbesondere zur Unterstützung verfolgter Wissenschaftler*innen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Ausschreibung | Bewerbungen viermal jährlich – Die Stiftung fördert deutsch-isrealische Kooperationsprojekte in den drei Handlungsfeldern Politik und Gesellschaft, Innovation und Technologie sowie Kulturen und Kommunikation, deren Ergebnisse beiden Ländern zugute kommen. In den Projekten sollten sich deutsche und israelische Fach- und Führungskräfte im Alter von 18-45 Jahren gemeinsam mit aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen auseinandersetzen. Die Vorbereitungsphase unterstützt die Stiftung im Rahmen eines FutureLabs mit bis zu 2.000 € für Projektentwicklungstreffen.
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend, mindestens 3 Monate vor Projektbeginn – Erzählungen von Zeitzeug*innen machen Geschichte lebendig. Die persönlichen Begegnungen ermöglichen jungen Menschen, sich mit den Lebensgeschichten von NS-Überlebenden auseinanderzusetzen. Dadurch werden die Erinnerungen der Opfer an nachfolgende Generationen weitergegeben und bewahrt. Die Stiftung unterstützt seit 2002 Einladungen ehemaliger Zwangsarbeiter*innen sowie anderer Opfer des Nationalsozialismus nach Deutschland. Besonders junge Menschen werden so ermutigt, sich mit den Lebensgeschichten der Zeitzeug*innen auseinanderzusetzen. Zudem werden begleitende Projektarbeiten dieser Jugendlichen, zum Beispiel Theaterprojekte und Ausstellungen, finanziell unterstützt.
Ausschreibung | Bewerbungen mit vier Antragsfristen pro Jahr – Die Wüstenrot Stiftung fördert herausragende Ideen und Projekte in den fünf Förderschwerpunkten 1) Wissenschaft und Forschung, 2) Lehre, Bildung und Erziehung, 3) Kunst, 4) Denkmalpflege sowie 5) Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Anträge können viermal im Jahr jeweils zum 01. Februar, April, August und November per Post eingereicht werden. Neben einer kurzen Projektbeschreibung sollten den Antragsunterlagen ein Ablauf-, Kosten- und Finanzierungsplan beigelegt sein.