Gleichstellungsauftrag
Gleiche Rechte für alle Geschlechter. Der Auftrag der Chancengleichheit ist im Berliner Hochschulgesetz festgeschrieben. Eine kurze Einführung zu den hochschulrechtlichen Rahmen und 10 Handlungsfeldern an der UdK.
Die UdK Berlin bekennt sich zur Gleichstellung der Geschlechter in Studium, Lehre, Weiterqualifizierung, Forschung, Kunst und Verwaltung. Das Ziel ist es, unter Berücksichtigung eines intersektionalen Ansatzes, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen zu identifizieren, zu unterbinden und gleiche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Hochschulmitglieder unabhängig vom Geschlecht zu schaffen. Zugänge gilt es zu eröffnen und Barrieren abzubauen.
Künstlerische Hochschulen stehen in ihrer Gleichstellungspolitik vor besonderen Herausforderungen. Der Qualifikations- und Karriereweg ist für alle unabhängig davon ob Studierende, wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter*in oder Professor*in ein besonderer und bedarf daher auch unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit einer besonderen Betrachtung. Neben individuellen Förderungen und Unterstützungen sind insbesondere eine strukturelle Analyse und strategische Maßnahmen notwendig. Die UdK Berlin stellt sich dieser speziellen Herausforderung und Chance. Sie ist sich ihrer besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion, die sie aufgrund ihrer künstlerischen Vielfalt und Größe auch im Bereich der Gleichstellung hat, bewusst und hat das Ziel dieser gerecht zu werden.
Gleiche Rechte für alle Geschlechter. Der Auftrag der Chancengleichheit ist im Berliner Hochschulgesetz festgeschrieben. Eine kurze Einführung zu den hochschulrechtlichen Rahmen und 10 Handlungsfeldern an der UdK.
Der Beirat ist das zentrale Gremium der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Diesem gehören die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und alle ihre Stellvertreterinnen der einzelnen Fakultäten und Bereiche der UdK Berlin an.
Als ständige Kommission des Akademischen Senats berät die KfC den Akademischen Senat und die Universitätsleitung bei der Entwicklung universitätsinterner Strukturen zur Umsetzung von Chancengleichheit.
Die Frauenbeauftragten der UdK Berlin arbeiten extern zusammen mit der Hochschulkonferenz (BuKoF) und der Landeskonferenzen (LaKoFs), sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen (afg).
Nach langjähriger intensiver Arbeit verschiedenster Akteur*innen und Gremien im Akademischen Senat der UdK Berlin wurde die Critical Diversity Policy einstimmig befürwortet und am 22. März 2023 im UdK Anzeiger veröffentlicht.
Am 6. Mai wurde die „Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit“ einstimmig erlassen
Das Gleichstellungskonzept 2021-2025 identifiziert zehn Handlungsfelder auf dem Weg zur Chancengerechtigkeit.
Die Frauenförderrichtlinien benennen Maßnahmen, um strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen.
Wie leite ich ein Beschwerdeverfahren ein? How do I file a complaint? Dies und anderes wird in der Richtlinie umrissen. This question among others is addressed in these guidelines.
Einblick in die Gleichstellungsarbeit der hauptberuflichen Frauenbeauftragten vom 1.6.2018 bis 31.05.2020.
Auf Empfehlung des Wissenschaftsrates wurden Zielquoten zur Erreichung von Chancengleichheit im Berliner Hochschulvertag verankert. Inwiefern diese Ziele erreicht werden, wird in den jährlichen Leistungsberichten der Universitäten dokumentiert.