Frauenförderrichtlinien (1993 / 2015)
Die Frauenförderrichtlinien ergänzen und konkretisieren die gesetzliche Verpflichtung, bestehende Unterrepräsentationen von Frauen abzubauen und Frauen aktiv zu fördern. Damit unterstreicht die UdK Berlin die grundsätzliche Notwendigkeit, an der Hochschule die gesellschaftliche Situation von Frauen zu berücksichtigen. Mit den Frauenförderrichtlinien sollen strukturelle Benachteiligungen beseitigt und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen sichergestellt werden.
Die UdK Berlin will durch die in den einzelnen Abschnitten aufgeführten Maßnahmen
− strukturellen Benachteiligungen von Frauen bei Stellenbesetzungen, Berufungen und beim beruflichen Aufstieg entgegenwirken;
− zur Vereinbarkeit von Kinderbetreuung bzw. der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und Berufsarbeit bzw. Studium sowohl für Frauen als auch für Männer, insbesondere Alleinerziehende, beitragen;
− die beruflichen Entwicklungs-und Aufstiegschancen der weiblichen Beschäftigten durch Weiterbildung besonders fördern;
− den Anteil der Frauen in Studienfächern, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sowie unter den studentischen Beschäftigten erhöhen und die Studiensituation von Studentinnen verbessern;
− Frauen bei der Vergabe von Stipendien und Forschungsförderungsmitteln fördern sowie zugunsten der Frauenförderung wirksame Anreiz-und Sanktionssysteme bei der Vergabe von Mitteln einführen;
− die Institutionalisierung von Frauenstudien und Frauenforschung/Gender Studies in den Fakultäten, Instituten und Einrichtungen fördern;
− die Arbeitsbedingungen der Frauenbeauftragten sichern und ggf. verbessern;
− präventiv gegen sexuelle Belästigung vorgehen;
− den Gebrauch der Amtssprache verändern.