UdK Berlin tritt HRK-Beschluss bei
Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen
Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen
Im Mai 2024 beschließt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) auf der 38. Mitgliederversammlung fünf Ziele für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen.
Mit dem Beitritt verpflichtet sich die UdK Berlin Berufungsverfahren noch genauer mit Blick auf Gleichstellung zu betrachten und konkrete Handlungsfelder in den Fokus zu nehmen.
Die fünf formulierten Ziele der HRK sind:
- Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat*innenpools
Wir werden aktive Rekrutierung als Element eines strategischen Personalmanagements und einer langfristigen und zukunftsorientierten Personalplanung zum Regelfall in Berufungsverfahren machen und diese gezielt zur Erreichung einer Geschlechtergleichverteilung nutzen. - Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
Wir werden unsere Berufungsverfahren weiter professionalisieren und auf diesem Wege geschlechtergerechte Berufungsverfahren nachhaltig etablieren. - Etablierung geschlechtergerechter Vergütungsstrukturen
Wir werden aktiv darauf hinwirken, die bestehende Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern in der Vergütung von Professuren (Gender Pay Gap) weiter abzubauen und somit Gleichstellung in den Vergütungsstrukturen zu erreichen. - Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
Wir werden Sensibilisierungs-, Schulungs- und Dialogangebote für alle hochschulischen Zielgruppen regelhaft etablieren und auf diesem Wege Geschlechterkompetenz institutionell noch stärker verankern. - Institutionelles Monitoring
Wir werden den Status quo mit Blick auf Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen sowohl auf institutioneller als auch auf fächerspezifischer Ebene durch den Einsatz geeigneter Monitoring-Instrumente systematisch erheben.
Viele Handlungsfelder hat die UdK Berlin bei den Berufungsverfahren bereits im Fokus, doch müssen diese Stellschrauben nachhaltig und langfristig in die zentralen und dezentralen Strukturen der Kunst-Uni einfließen.
Besonders mit Blick auf die Diskussion das Berufungsrecht an die Universitäten von Berlin zu vergeben, muss Geschlechtergerechtigkeit bei der Besetzung von Professuren weiterhin ein Schwerpunkt sein.
Die Arbeit der UdK Berlin in Bezug auf diese Selbstverpflichtung wird regelmäßig in die öffentlich einsehbare Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS (www.gesis.org/starq/inka) eingetragen.