Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 4.Juni 2020 das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Das LADG ergänzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), um Schutzlücken zu schließen. Das LADG gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Darunter fallen u.a. alle Schulen, Universitäten und Hochschulen.
Das LADG schützt vor Diskriminierungen aus Gründen: des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, einer antisemitischen Zuschreibung, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters,der sexuellen Identität, der geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.