FAQs zu Anträgen und Zuschüssen des UdK Berlin Solidaritätsfonds
Wer kann Unterstützung aus dem Fonds erhalten?
Antragsberechtigt sind Studierende, die an der Universität der Künste Berlin eingeschrieben sind und deren persönliche und soziale Situation besonderer Unterstützung bedarf. Die finanzielle Bedürftigkeit wird anhand von aktuellen Kontoauszügen geprüft. Die Bewertung berücksichtigt besondere individuelle Lebensumstände der antragstellenden Person.
Ab wann kann man den Antrag stellen?
Ab sofort können Sie über die Online-Plattform einen Antrag auf Zuschuss stellen.
Wie viel Zuschuss kann man bekommen?
Je nach individuellem Zuschuss-Bedarf können unterschiedliche Zuschüsse beantragt werden. Die maximale Fördersumme liegt einmalig bei 500€.
Was kann mit Geld aus dem UdK Berlin Solidaritätsfonds finanziert werden?
Ein Antrag auf Mittel aus dem UdK Berlin Solidaritätsfonds kann beispielsweise für ein Projektzuschuss gestellt werden wie z.B. Ausstellungen, Auftritte oder Studienprojekte. Oder für einen Materialzuschuss, z.B. Verarbeitungsmaterial, Medien. Aber auch ein Zuschuss für Gebühren und Lizenzen, z.B. Bild- und Tonrechte, Lizenzen für Notenblätter oder ein Zuschuss für Arbeitsausstattung (Stühle, Tische etc.).
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Wenn Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich gerne an sb.hardenbergstrasse oder unter @stw.berlinSozialberatung des studierendenWERKs