Akkreditierung
Akkreditierung bedeutet im Hochschulbereich die zeitlich begrenzte formelle Anerkennung von Studienprogrammen, von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen oder von privaten Hochschulen im Rahmen eines geregelten Verfahrens. Programm- und Systemakkreditierung werden von Akkreditierungsagenturen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens vorbereitet. Auf Grundlage der Gutachten entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung. An der UdK Berlin werden Bachelor- und Masterstudiengänge im Verfahren der Programmakkreditierung überprüft.
Zurzeit sind 17 Bachelorstudiengänge und 30 Masterstudiengänge akkreditiert.
Die gesetzlichen Grundlagen beruhen auf § 8 BerlHG, dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der BlnStudAkkV.
Weitere Informationen zu grundlegenden Fragen der Akkreditierung bietet die Stiftung Akkreditierungsrat.
Akkreditierte Studiengänge
Bachelorstudiengänge | Masterstudiengänge |
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Architektur (B.A.) | Architektur (M.A.) |
Kontakt
Annette Richter-Haschka
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Einsteinufer 43, Raum 108
Tel.: (030) 3185 2439
E-Mail: annette.richter-haschka @intra.udk-berlin.de