Kunst, Kultur, Medien
Goethe-Institut – Culture Moves Europe: Individuelle Mobilität
Ausschreibung | Einsendeschluss monatlich bis 30. November 2024 – Culture Moves Europe unterstützt kulturelle Mobilität in den 40 Creative Europe Ländern. Es wird über das Creative Europe Programm der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt. Die Aktionslinie für individuelle Mobilität richtet sich direkt an Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in den 40 Creative Europe Ländern, die mindestens 18 Jahre alt und in einem der teilnehmenden Sektoren aktiv sind. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um ein Projekt mit einem Partner in einem anderen Creative Europe Land durchzuführen. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen.
BMBF - Förderung von Projekten zum Thema Diskurse zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften
Bekanntmachung | Einsendeschluss für Projektskizzen 4. Dezember 2024 - Ziel dieser Bekanntmachung ist es, den gesellschaftlichen Diskurs zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten zu den aktuellen Entwicklungen in den Lebenswissenschaften weiter voranzutreiben und vorhandene Diskurse beziehungsweise Diskursformate auszubauen und/oder zu verbessern. Es sollen insbesondere auch neue, innovative Diskursformate entwickelt werden. Die Diskursformate sollen der sachlichen und unvoreingenommenen Information und qualifizierten Meinungsbildung der Zielgruppen dienen. Dies soll zu einem besseren Verständnis bei verschiedenen Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beitragen. Sind für eine gewählte Thematik internationale Aspekte von Bedeutung, ist auch eine Beteiligung von Projektpartnern und Veranstaltungsteilnehmern aus dem europäischen Ausland möglich.
In der Gestaltung der Diskursformate kann zum Beispiel auf Methoden und Ergebnisse aus den Bereichen Technikfolgenabschätzung, Partizipationsforschung, Medienpädagogik und Medienarbeit, Theaterpädagogik, Rhetorik, Wissenschaftskommunikation und wissenschaftliche Bildung zurückgegriffen werden.
Gefördert werden kann neben dem eigentlichen Diskursprojekt auch eine vorgeschaltete Planungsphase von in der Regel bis zu sechs Monaten, beispielsweise zur Methodenentwicklung.
Bundesstiftung Aufarbeitung | Jugend erinnert: Aufarbeitung des SED-Unrechts
Ausschreibung | Einsendeschluss 16. Dezember 2024
Mit „Jugend erinnert“ möchte die Bundesregierung jungen Menschen die Chance geben, aktiv an einer lebendigen Erinnerungskultur mitzuwirken. Die zweite Förderrunde 2025 - 2028 knüpft an den bisherigen Erfolg und die hohe Nachfrage des Bundesprogramms an und erweitert gleichzeitig den Fokus auf transkulturelle, inklusive und queere Ansätze zur Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur sowie der Teilung und Einheit Deutschlands. Zudem berücksichtigt sie international vergleichende Perspektiven auf die Entwicklungen und Erfahrungen in den ehemals kommunistischen Staaten und richtet den Blick auch auf das Thema (Rechts-) Extremismus.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Durchdringung von Alltag und Politik in der SED-Diktatur sowie das SED-Unrecht mit seinen bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft. Innerhalb dieses Rahmens ist es möglich, auch die Zeit nach 1989/90 in den Blick zu nehmen und/oder die Geschichte der DDR im länderübergreifenden Vergleich zu betrachten.
Gegenstand der Förderung kann sein:
1. Die Etablierung und Implementierung möglichst langfristig angelegter Kooperationen von Aufarbeitungseinrichtungen untereinander oder/und mit Trägern der Bildungs-, Jugend und Kulturarbeit im weiteren Sinn sowie mit Jugendorganisationen, oder
2. die Entwicklung moderner digitaler, multimedialer und audiovisueller Vermittlungsformate einschließlich der neuen sozialen Medien für die Zielgruppe junge Menschen. Dies kann auch in Form von Kooperationen erfolgen.
Fördermittel können pro Projekt in Höhe von in der Regel 40.000 Euro bis 200.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren bis maximal 30. Juni 2028 bewilligt werden.
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld – Queere Projektförderung
Ankündigung | Einreichfrist 31. Dezember 2024 für Projekte in 2026 - Unter dem Leitgedanken „Wissen schafft Akzeptanz“ verfolgt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld das Ziel, der gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen in Deutschland entgegenzuwirken. In den Schwerpunktthemen Forschung, Bildung und Erinnerung fördert die Stiftung die Erforschung geschlechtlicher und sexueller Diversität. Dabei geht es um Perspektiven der Sozial-, Gesundheits-, Politik- und Geschichtswissenschaft ebenso wie der Sexual- und Kulturwissenschaft und der Psychologie. Neben einer Projektförderung gewährt die Stiftung Druckkostenzuschüsse in einer Höhe von 4.000 Euro pro Projekt. Anträge können einmal jährlich eingereicht werden im 4. Quartal für Projektzeiträume des übernächsten Kalenderjahrs.
Robert Bosch Stiftung - (K)ein Kunststück - Powersharing im Kulturbetrieb fördern
Ausschreibung | Bewerbungsfrist 15. Januar 2025
Ob Museen oder Theater: Immer mehr Kulturinstitutionen wünschen sich Handlungssicherheit und professionelle Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Zugänglichkeit für marginalisierte Menschen. Ob es nun um Teilhabemöglichkeiten geht, die sie als Akteur*innen einer pluralen Gesellschaft bieten (möchten), oder um die eigene Sensibilisierung zu Antisemitismus, Rassismus und anderen Diskriminierungsformen – der Anspruch, sich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, ist da. Gleichzeitig sind marginalisierte Personengruppen in Kulturbetrieben nach wie vor unterrepräsentiert. Das zeigt sich nicht nur beim Blick ins Publikum, sondern auch bei der eigenen Belegschaft und der Programmgestaltung. Um die Diversitätsentwicklung im Kulturbereich voranzutreiben, braucht es eine diskriminierungskritische Haltung. Doch wie gelingt Kulturinstitutionen der Sprung von der Haltung zur Handlung? Und wie können Offenheit und diskriminierungsärmere Räume in Kulturbetrieben die neue Realität werden?
Mit unserem Programm „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ haben wir schon einmal fünf Kulturinstitutionen über eineinhalb Jahre hinweg bei ihrem Entwicklungsprozess begleitet. In der zweiten Runde des Programms setzen wir den Fokus auf die Reflexion von Macht- und Ressourcenverteilung im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus. Neben der Vertiefung der Kenntnisse zu den beiden Diskriminierungsformen zielen wir auf die Umsetzung von Powersharing auf interpersoneller und institutioneller Ebene. Beim Powersharing geht es zum einen um die Anerkennung ungleicher
Machtverhältnisse und zum anderen darum, diese Privilegien und Ressourcen so umzuverteilen, dass Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten für marginalisierte Gruppen wie z. B. Betroffene von Rassismus und
Antisemitismus oder Menschen mit Migrationsgeschichte gegeben sind. Ein herausfordernder, aber auch notwendiger Prozess, bei dem wir Ihnen mit professioneller Beratung zur Seite stehen.
TANZPAKT Stadt-Land-Bund - Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte
Ankündigung | Bewerbungen: ab Februar 2025 - September 25 - Akteur*innen und Strukturen der Tanzszene – von der Ausbildung über Ensembles und Spielstätten bis hin zu Vermittlung und Wissenschaft sowie Kulturverwaltungen – wird ermöglicht, ihre jeweilige Expertise in wegweisende, zur Exzellenz führende Kooperationen einzubringen. Die so geschlossenen Bündnisse tragen zur wesentlichen Stärkung des Potentials der Partner*innen und des Tanzes insgesamt bei. Gefördert werden sollen städtische, regionale bzw. bundesweite Kooperationen. Besonders begrüßenswert sind Projekte, die die Sichtbarkeit und den Zugang zu Tanz auch in bislang tanzfernen Regionen ermöglichen.
- Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bedeutet, dass die Projektinhalte zusätzlich zu bereits laufenden und etablierten Vorhaben entwickelt werden sollen. Für die bereits über TANZPAKT Stadt-Land-Bund geförderten Projekte soll die Weiterentwicklung ihrer bisher realisierten Konzepte im Vordergrund stehen.
- Die Antragsumme beträgt in der Regel mindestens 90.000 Euro und maximal 600.000 Euro für neue Vorhaben und maximal 300.000 Euro für die Weiterentwicklung bereits geförderter TANZPAKT-Projekte.
- Für die Kofinanzierung durch Kommunen bzw. Länder und ggf. weitere Förderer müssen grundsätzlich Mittel in mindestens gleicher Höhe wie die beantragte Bundesförderung eingebracht werden.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 36 Monate. Alle Fördermaßnahmen müssen bis spätestens 30. Juni 2030 abgeschlossen sein.
Europäische Kommission / Creative Europe – Europäische Kooperationsprojekte
Ausschreibung | Nächster Einsendeschluss voraussichtlich Mai 2025 – Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa. Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen.
Akademie Solitude – Solitude Stipendium für Künstler*innen und Wissenschaftler*innen
Stipendium | jährliche Vergabe – Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen und junge Kulturschaffende durch Aufenthaltsstipendien. Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium: Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit an der Akademie verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat*innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht). Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 65 Stipendiat*innen ausgesucht. Für sie stehen 42 Studios und drei Gästestudios zur Verfügung. Studierende können nicht in die Auswahl einbezogen werden. Doktorand*innen sind zur Bewerbung zugelassen.
ArsVersa Kunst-Stiftung
Ausschreibung | Bewerbung jährlich zum 28. Februar und 31. August - Die ArsVersa Kunst-Stiftung fördert herausragende Projekte und innovative Konzepte der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der medientechnischen, künstlerischen Bildgestaltung. Die Stiftung fördert Künstlerinnen und Künstler der genannten Kunstrichtung, beispielsweise durch Finanzierungshilfen von Kunstkatalogen oder Kunstbüchern, den Ankauf von Kunstwerken zu öffentlichen Ausstellungszwecken, die Ausrichtung von Ausstellungen und durch die Verleihung des ArsVersa Preises für herausragende künstlerische Leistungen.
Aventis Foundation – Projektförderung
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend – Die Kulturförderung der Aventis Foundation ist an progressive Projekte von Kulturinstitutionen adressiert, die innovative Ansätze in der Kunst- und Kulturlandschaft verfolgen – beispielsweise zur ästhetischen Bildung, Entwicklung neuer Formate oder Zielgruppenerschließung. Der Fokus liegt hierbei auf der Nachwuchsförderung sowie dem regionalen Bezug zu Berlin. Als Bewerbung ist ein formloser Antrag mit einer kurzen Projektbeschreibung, einem groben Finanz- und Zeitplan per E-Mail einzureichen. Die Bewerbung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Projektbeginn versendet werden.
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung – Förderung für künstlerische Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Ausschreibung | Einsendeschlussi.d.R. zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst (Fördersäule 1) / einmal jährlich zum Anfang des Jahres (Fördersäule 2) – Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jedes Jahr insgesamt knapp 3 Millionen Euro für künstlerische Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren bereit. Die Projekte schaffen Räume, in denen junge Menschen die Mittel der Kunst und Kultur nutzen, um selbstbestimmt ihre Themen zu verhandeln. In der Fördersäule 1 werden Vorhaben mit innovativem Ansatz gefördert. In der Fördersäule 2 werden größere Vorhaben mit strukturbildendem Charakter gefördert.
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – Kunst- und Kulturförderung
Bekanntmachung – Die Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler ist vor allem eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. Die Kulturstaatsministerin unterstützt Künstlerinnen und Künstler indem sie etwa bedeutsame Kultureinrichtungen fördert, Fonds und Stipendienprogramme auflegt oder ihnen durch Bundespreise größere Aufmerksamkeit verschafft.
BMBF – Kultur macht stark
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt seit 2013 mit verschiedenen Förderinitiativen Kooperationsprojekte für Kinder und Jugendliche im kulturellen Bereich. Unter dem Motto „Kultur macht stark“ sollen insbesondere Kinder bis 18 Jahre gefördert werden, die aus verschiedenen Gründen bildungsbenachteiligt sind und wenig Zugang zu kulturellen oder künstlerischen Angeboten haben. Die Projekte müssen außerhalb der Schule stattfinden – förderungsfähig sind aufgrund dessen zum Beispiel Jugendfreizeiten, Patenschaftsprogramme oder Workshops. Der Antrag ist bei einem der unter dem Link zu findenden Fördergebenden direkt zu stellen, das Projekt muss daher mit den Zielen der Initiativen übereinstimmen.
DAAD - Konzertreisen für Gruppen deutscher Studierender und Doktoranden ins Ausland
Ausschreibung | Bewerbungsschluss jährlich zum 31.03. (für Reisen von Juli - Dezember) und 31.08. (Januar - Juni des Folgejahres) - Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Konzert- und Chorreisen für Gruppen von an deutschen Hochschulen immatrikulierten Studierenden und Doktoranden unter Leitung eines Hochschullehrers ins Ausland.
De la Motte Musikstiftung – Projektförderung und Stipendien
Ausschreibung | Einsendeschluss jährlich zum 28. Februar – Zweck der De la Motte Musikstiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einmal jährlich können zum Ende Februar Projektanträge eingereicht werden.
Deutsche Bank Stiftung – Projektförderung in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Die Deutsche Bank Stiftung zielt mit ihren Aktivitäten auf die Entwicklung und nachhaltige Stärkung von Potentialen insbesondere junger Menschen. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die diesen neue Erfahrungsräume eröffnen und sie dazu befähigen, ihre individuellen Begabungen zu entfalten. Ebenso ermutigt sie den künstlerischen Nachwuchs, neue Wege auszuprobieren und professionelle Fähigkeiten weiter auszubauen. Sie trägt mit zahlreichen Projekten zur Integration von Immigrantinnen und Immigranten bei und stärkt die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Gesellschaftsgruppen. Nicht zuletzt fördert die Stiftung das vielfältige kulturelle Leben in Deutschland.
DFG – Digitalisierung und Erschließung
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Das bisherige Programm „Erschließung und Digitalisierung“ der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird ab sofort auf die Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte erweitert. Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und / oder Erschließung von Beständen und Sammlungen, die für die Forschung überregional von Bedeutung sind (Dokumente der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung, nichttextuelle Objektsammlungen inklusive audio- und / oder visueller Medien und auch genuin digitale Daten („born digital“), bspw. digitale Kunstwerke, digitale Nachlässe (E-Mail-Korrespondenzen etc.), Bilddatensätze (z. B. dreidimensional dargestellte Mikro-CT-Daten)).
Eyebeam Center for the Future of Journalism – Zuschüsse für Reise- und Recherchekosten
Ausschreibung | Bewerbungen fortlaufend – Das Eyebeam Center for the Future of Journalism (ECFJ) mit Sitz in New York versteht sich als experimentelles Förderprogramm für journalistisch arbeitende Künstler*innen. Um progressive künstlerische Ansätze zu Themen wie Datensicherheit, Künstliche Intelligenz oder die Rolle von Technologie in der Gesellschaft stärker in der öffentlichen Debattenkultur zu verankern, unterstützt das ECFJ mit Fördergeldern zwischen 500 und 1.000 US-Dollar für Reise- oder Recherchekosten.
Hauptstadtkulturfonds – Projektförderung
Ausschreibung | Bewerbungen halbjährlich i.d.R. zum 15. April und 1. Oktober – Mit dem Hauptstadtkulturfonds werden halbjährlich Einzelprojekte und Veranstaltungen aus dem kulturellen und künstlerischen Bereich gefördert, die für Berlin von Bedeutung sind und zu einem nationalen und internationalen kulturellen Dialog anregen. Es sollte sich um Projekte handeln, die internationale Ausstrahlung besitzen und sich an Tendenzen der jüngsten Entwicklung in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater etc. orientieren. Es werden keine reinen Universitätsprojekte gefördert; eine Förderung ist nur dann denkbar, wenn es sich um ein Kooperationsprojekt mit anderen kulturellen Institutionen der Stadt handelt und diese für das gemeinsame Projekt den Förderantrag stellen.
Heinrich-Böll-Stiftung – Projektförderung zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte
Ausschreibung | Jährliche Stichtage zum 31. März, 31. August und 30. November – Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €.
ifa – Ausstellungsförderung im Ausland
Ausschreibung fortlaufend | Einsendeschluss zum 31. August und 31. Januar für Projektstarts 6 Monate später – Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) unterstützt halbjährlich Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer deutscher und in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler in öffentlichen Museen und Galerien im Ausland. Gefördert werden nicht-kommerzielle Einzelausstellungen, Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten oder an internationalen Biennalen, wenn diese in öffentlichen Museen und nicht-kommerziellen Galerien stattfinden. Eine Förderung kann in den Bereichen Transport- und Reisekosten, sowie Miete für technisches Equipment beantragt werden. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an deutsche Künstlerinnen und Künstler, als auch an internationale Künstlerinnen und Künstler, die seit mind. 5 Jahren in Deutschland leben, und eine Einladung für eine Ausstellung außerhalb Deutschlands vorlegen können.
ifa – Förderung von Künstler*innenkontakten
Ausschreibungen | Halbjährliche Bewerbungen zum 31. Januar bzw. 15. August, Projektstart 6 Monate nach Einreichung – Mit dem Programm Künstlerkontakte stärkt das ifa die internationale Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und aus Transformations- oder Entwicklungsländern. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung für Projekte zeitgenössischer bildender Kunst, Architektur, Fotografie, Medienkunst oder zeitgenössischen Designs. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten so die Chance, sich international zu vernetzen und den interkulturellen Diskurs zwischen Deutschland und dem Globalen Süden voranzutreiben.
Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung
Ausschreibung | Einsendeschluss 31. Januar und 31. Juli – Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Für die allgemeine Projektförderung muss die Antragssumme mindestens 50.000 Euro betragen und mindestens 20 Prozent der Projektkosten müssen durch Eigen- und/oder weitere Drittmittel bei Antragsstellung gesichert sein.
Musikfonds – Projektförderung aller Sparten der aktuellen Musik
Ausschreibung | Jährlich mehrere Bewerbungsfristen je nach Antragssumme – Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der aktuellen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsfristen richten sind nach Antragssumme und geplantem Veranstaltungszeitraum und sind auf der Webseite veröffentlicht.
PwC-Stiftung – Projektförderung "Jugend - Bildung - Kultur"
Ausschreibung | Vorabanfragen fortlaufend für halbjährliche Fristen zum 1. März bzw. 1. September – Die Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sowohl die Vorbabanfrage als auch die Antragseinreichung erfolgen über das Online-Formular der Stiftungswebseite.
Rudolf Augstein Stiftung – Projektförderung im Bereich Kunst und Kultur
Ausschreibung | jährlich zwei Fristen - Die Rudolf Augstein Stiftung engagiert sich für Qualitätsjournalismus, die Künste sowie für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Unter dem Motto „Experimente wagen und Außergewöhnliches ermöglichen“ unterstützt die Stiftung bundesweit zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten. Es gibt in der Regel zwei jährliche Fristen, Bewerbungen können jedoch fortlaufend eingesendet werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Kollektive und einzelne Künstler*innen. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteur*innen.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Kongressfonds Berlin
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend - Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe setzt mit dem Kongressfonds Berlin ein Programm zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft auf. Ziel dieses mit zehn Millionen Euro ausgestatteten Fonds ist es, den ReStart und die Planung von Veranstaltungen zu unterstützen, wenn die Bekämpfung der Pandemie Kongresse und Veranstaltungen wieder ermöglicht. Veranstalter*innen können einen Zuschuss von 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmerin und Teilnehmer erhalten, wenn sie Fachveranstaltungen in Berlin (ab 50 Teilnehmende) durchführen. Bei Veranstaltungen, die analog und hybrid stattfinden, erhöht sich der Zuschuss auf 35 Euro pro Präsenzteilnehmerin und Präsenzteilnehmer pro Veranstaltungstag. Das Programm fördert darüber hinaus ein nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement. So können Veranstaltende, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (beispielsweise in Bezug auf das Catering oder die Mobilität), eine ergänzende Förderung in Höhe von 25 Euro erhalten. Die maximale Fördersumme pro Veranstaltung beträgt 49.950 Euro.
Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum – Deutsch-israelische Projektförderung
Ausschreibung | Bewerbungen viermal jährlich – Die Stiftung fördert deutsch-israelische Kooperationsprojekte in den drei Handlungsfeldern Politik und Gesellschaft, Innovation und Technologie sowie Kulturen und Kommunikation, deren Ergebnisse beiden Ländern zugutekommen. In den Projekten sollten sich deutsche und israelische Fach- und Führungskräfte im Alter von 18-45 Jahren gemeinsam mit aktuellen gesellschaftspolitischen Herausforderungen auseinandersetzen. Die Vorbereitungsphase unterstützt die Stiftung im Rahmen eines FutureLabs mit bis zu 2.000 € für Projektentwicklungstreffen.
Stiftung Erlebnis Kunst – Projektförderung Kunstvermittlung
Ausschreibung | Halbjährliche Fristen zum 01. April und 01. Oktober – Die Stiftung Erlebnis Kunst fördert Projekte der künstlerischen und kunstpädagogischen Vermittlungsarbeit in den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Unterstützt werden außerdem Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der inhaltlichen und methodischen Forschung zur Kunstvermittlung. Die Bewerbung erfolgt online über die Internetseite der Stiftung und sollte neben der Darstellung des Projektes auch eine Beschreibung der organisierenden Gruppe sowie einen Finanzierungsplan umfassen. Antragsberechtigt sind Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten, und bei denen Kunstvermittlung als künstlerische und kunstpädagogische Arbeit im Zentrum des gemeinnützigen Engagements stehen, oder die beispielhaft für den Bestand und die Entwicklung kunstvermittelnder Arbeit eintreten.
Stiftung Kulturwerk – Projektförderung in den Bereichen Bild, Film, Kunst
Ausschreibung | Bewerbung fortlaufend – Die Stiftung Kulturwerk unterstützt im Namen der VG Bild-Kunst Kreative aus den Bereichen Bildende Kunst (Berufsgruppe 1), Fotografie, Illustration, Design (Berufsgruppe 2) und Film, Fernsehen, Audiovision (Berufsgruppe 3). Je nach Berufsgruppe variieren die gewährten Fördersummen und die Antragsfristen. Voraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst. Zwei Mal pro Jahr wird über die Förderung entschieden.
Volkart Stiftung – Förderung in den Bereichen Film und Fotografie
Ausschreibung | Bewerbungen mit vier Antragsfristen pro Jahr – Die Volkart Stiftung unterstützt Institutionen sowie Künstler*innen im Bereich Dokumentarfilm. Sie engagiert sich bei Projekten, die gesellschaftsrelevante Themen mit Fokus auf Ökologie oder Soziales aufgreifen. Bevorzugt werden Projekte mit innovativen Ansätzen in Form und Inhalt. Die Volkart Stiftung sieht sich nicht als alleinige Geldgeberin, sondern als Projektpartnerin, die einen nachhaltigen Mitteleinsatz voraussetzt. Die Gesuche können über das Online-Antragsformular jederzeit in einem zweistufigen Verfahren eingereicht werden.
Wüstenrot Stiftung – Projektförderung für Wissenschaft, Lehre, Kunst und Kultur
Ausschreibung | Bewerbungen mit vier Antragsfristen pro Jahr – Die Wüstenrot Stiftung fördert herausragende Ideen und Projekte in den fünf Förderschwerpunkten 1) Wissenschaft und Forschung, 2) Lehre, Bildung und Erziehung, 3) Kunst, 4) Denkmalpflege sowie 5) Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Anträge können viermal im Jahr jeweils zum 01. Februar, April, August und November per Post eingereicht werden. Neben einer kurzen Projektbeschreibung sollten den Antragsunterlagen ein Ablauf-, Kosten- und Finanzierungsplan beigelegt sein.