Stellenausschreibungen
Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz (HZT)
Kennziffer 4/1964/24
Disponent*in (m/w/d)
– Entgeltgruppe 11 TV-L Berliner Hochschulen –
unbefristet mit drei Vierteln der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Zentrale Universitätsverwaltung - Referat für Fördermittel und Kooperationen -
Kennziffer 1789/24
Berater*in im Referat für Fördermittel und Kooperationen (m/w/d)
– Entgeltgruppe 11 TV-L Berliner Hochschulen –
mit drei Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, befristet bis zum 31. Mai 2027 für die Dauer der Übertragung anderer Aufgaben an die Stelleninhaberin
Fakultät Bildende Kunst - Institut für Kunstdidaktik und Ästhetische Bildung -
Kennziffer 1/478/24
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)
– Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen –
mit zwei Dritteln der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur Weiterqualifikation für max. 6 Jahre
Lehrgebiet: Musisch-Ästhetische Erziehung im Rahmen der Grundschule der Künste
Lehrverpflichtung: 2,67 LVS
Fakultät Bildende Kunst
Kennziffer 1/454/24
Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d)
– Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen –
unbefristet mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Lehrgebiet: Musisch-Ästhetische Erziehung/Kunstdidaktik für die Grundschule
Lehrverpflichtung: 8 LVS
Fakultät Gestaltung - Institut für Architektur und Städtebau -
Kennziffer 2/670/24
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)
– Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen –
mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur Weiterqualifikation (Promotion) für max. 6 Jahre
Lehrgebiet: Digitales und Experimentelles Entwerfen (Prof. Dr. Norbert Palz)
Lehrverpflichtung: 2 LVS
Fakultät Gestaltung - Institut für Theorie und Praxis der Kommunikation -
Kennziffer 2/2010/24
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)
– Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen –
mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur Weiterqualifikation (Promotion), befristet bis zum 30. September 2025 (Ende Drittmittelförderung), mit der Möglichkeit der Verlängerung auf insgesamt max. 6 Jahre bei Vorliegen der Haushaltsmittel.