Benutzung, Zugang
Benutzung des Universitätsarchivs
Das Archiv der Universität der Künste Berlin ist ein öffentliches Archiv im Sinne des Berliner Archivgesetzes (Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin vom 14.03.2016). Es steht jedem*jeder Interessierten zur Benutzung für wissenschaftliche, künstlerische und sonstige Zwecke offen. Die persönliche Einsichtnahme in Archivalien findet im Lesesaal des Archivs nach Anmeldung und Terminabsprache während der Öffnungszeiten statt. Außerdem ermöglicht das Archiv die Nutzung von Archivalien durch digitale Angebote, schriftliche Auskünfte und die Bereitstellung von Reproduktionen.
Interessent*innen sind eingeladen, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Für eine effektive Bearbeitung von Anfragen ist es ratsam, diese zuvor schriftlich zu formulieren und uns vorab per E-Mail mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anfragen bis zu 7 Tagen in Anspruch nehmen kann — dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Einsicht in Archivalien
Die Einsicht in Archivalien ist im Lesesaal des Archivs in Charlottenburg während der Öffnungszeiten möglich. Um vorherige Anmeldung, die spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Besuchstermin erfolgen sollte, wird gebeten.
Für eine effektive Bearbeitung von Anfragen ist es ratsam, diese zuvor schriftlich zu formulieren und uns vorab per E-Mail mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anfragen bis zu 7 Tagen in Anspruch nehmen kann — dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Lesesaal des Archivs
Einsteinufer 43, Raum 18
10587 Berlin
Öffnungszeiten:
mo-do 10-16 Uhr
und nach Vereinbarung
Findmittel und schriftliche Anfragen
Benutzer*innen können bei Recherchen auf die vorhandenen Findmittel zurückgreifen, um Archivalien, die für sie von Interesse sind, zu ermitteln. Das Archivpersonal steht beratend zur Seite. Ein kurzer Überblick der Bestände befindet sich hier. Interessent*innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit schriftlichen Anfragen an das UdK-Archiv zu wenden. Sie erhalten dann Auskünfte zur Quellenlage.
Reproduktionen, Leihgaben, Bildrechte
Reproduktionen von Archivalien können angefertigt werden, soweit es konservatorisch vertretbar und rechtlich zulässig ist. Entleihungen (Leihgaben) sind nur für besondere Zwecke, vor allem für Ausstellungen, möglich. Die Edition von Schriftstücken und die Veröffentlichung von Bildquellen bedürfen unter Umständen der Genehmigung. Für Reproduktionen, die das Archiv anfertigt, können Entgelte entstehen.
Schutzfristen
Für behördliches Schriftgut gelten, wie im öffentlichen Archivwesen üblich, Schutzfristen. Das Archivgut darf laut Berliner Archivgesetz erst 30 Jahre nach Aktenschluss benutzt werden. Ausnahmen sind nach einem schriftlichen Antrag möglich. Archivgut, das sich – so das Gesetz – „nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht (personenbezogenes Archivgut)”, darf nur mit Einwilligung des*der Betroffenen zugänglich gemacht werden. Nach dessen*deren Tod ist noch zehn Jahre lang die Zustimmung der Angehörigen erforderlich. Archivgut mit Werkcharakter ist für die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers*der Urheberin nur in den engen Grenzen des Gesetzes über das Urheberrecht nutzbar. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung von Reproduktionen.
Quellenangaben und Zitierweise
Sämtliche Erkenntnisse, die anhand von Archivalien aus dem Universitätsarchiv gewonnen werden, müssen in Veröffentlichungen belegt werden, d. h. die Quelle muss angegeben werden.
Hinweise zur Quellenangabe und Zitierweise finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Für die Benutzung des Archivs der Universität der Künste Berlin gelten die Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv der Universität der Künste Berlin vom 8. Februar 2006 sowie die Rahmengebührensatzung der Universität der Künste Berlin vom 18. Juni 2020 mit den Festlegungen des Präsidenten der Universität der Künste Berlin vom 21. September 2020.