Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, darunter BerlHG, Grundordnung und Geschäftsordnungen.
Im Folgenden finden Sie die rechtlichen Grundlagen der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, darunter BerlHG, Grundordnung und Geschäftsordnungen.
Der Hochschulrat ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, ein externes Steuergremium der Hochschule zu Haushalts-, Struktur- und Personalfragen.
Der Akademische Senat (AS) ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des*der Präsidenten*in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Zur Erledigung dringender Angelegenheiten setzt der Akademische Senat einen Ferienaussschuss (F-AS) ein. Dieser tagt bei Bedarf in den vorlesungsfreien Zeiten.
Der Erweiterte Akademische wählt u.a. den*die Präsident*in und die beiden Vizepräsident*innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des*der Präsident*in.
Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen an der Universität der Künste Berlin.
Die Ständige Kommission für das Bibliothekswesen (BWK) berät den*die Präsident*in und den Akademischen Senat (AS) in allen der Bibliothek betreffenden Fragen.
Als ständige Kommission des Akademischen Senats berät die KfC den Akademischen Senat und die Universitätsleitung bei der Entwicklung universitätsinterner Strukturen zur Umsetzung von Chancengleichheit.
Die KKN berät und unterstützt die Gesamttransformation der UdK Berlin in eine klimagerechte und nachhaltige Kunstuniversität.
Laut Evaluationssatzung obliegt der Kommission für Evaluation die Einführung und Entwicklung des Qualitätssicherungs-Instrumentariums.
Die Kommission für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben (KKWV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene ständige Kommission zur Beratung des Akademischen Senats und der Präsidentin bzw. des Präsidenten der UdK Berlin.
Die SEK berät den Akademischen Senat unter anderem in Angelegenheiten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium betreffen.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Die Promovierendenvertretung wird in der Promovierendenvollversammlung gewählt und stellt die Interessenvertretung der Doktorand*innen dar, die an der UdK Berlin zur Promotion zugelassen wurden.