Akademischer Senat
Aufgaben
Der Akademische Senat entscheidet in akademischen Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium, Kunstausübung, künstlerische Entwicklungsvorhaben und Weiterbildung. Er ist u.a. zuständig für:
- Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans
- Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Studiengängen,
- Erlass von Satzungen, soweit nicht anders vorgesehen
- Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, den Beschluss fachübergreifender Verfahrnsregelungen für Hochschulprüfungen sowie die Stellungnahme zur Studien- und Prüfungsordnungen
- Beschlussfassung über Hochschulentwicklungspläne und Ausstattungspläne
- Stellungnahme zu den Berufungsvorschlägen der Fakultäten
- Beschlussfassung über die Frauenförderrichtlinie und die Frauenförderpläne
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
- Beschlussfassung über die Wahl des*der Präsident* und der Vizepräsident*innen
- Vorschläge für die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten
- Vorschläge für die Bildung hochschulübergreifender Zentren
Sitzungstermin des Ferienausschusses des Akademischen Senats
Sitzungstermine des Ferienausschusses des Akademischen Senats sowie weitere Informationen zum Ferienausschuss finden Sie auch auf der entsprechenden Kachel "Ferienausschuss des Akademischen Senats".
369. ordentliche Sitzung am Mittwoch, 7. Mai 2025
um 14:00 Uhr im Raum 110, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin
370. ordentliche Sitzung am Mittwoch, 4. Juni 2025
um 14:00 Uhr im Raum 110, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin
371. ordentliche Sitzung am Mittwoch, 2. Juli 2025
um 14:00 Uhr im Raum 110, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin
Mitgliederliste
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Akademischen Senats werden in den Gremienwahlen für die Amtszeit von 2 Jahren gewählt.
Mitgliederliste des Akademischen Senats
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2025
Sitzungsgeld
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung, das beratende Mitglied des AStA bzw. dessen Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld. Das entsprechende Formular wird zur Verfügung gestellt.
Vertretungsregelung
Falls Sie an einer Sitzung nicht teilnehmen können, geben Sie bitte zur Sicherung der Beschlussfähigkeit rechtzeitig der Geschäftsstelle Bescheid, so dass die Vertretung benachrichtigt werden kann.
Kontakt
Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-2451
E-Mail: stud52 @intra.udk-berlin.de