Akademischer Senat FAQ

Wer darf mit Rede- und Antragsrecht an den Sitzungen des Akademischen Senats (AS) teilnehmen?

An den Sitzungen des Akademischen Senats nehmen die gewählten, stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht teil. Die stimmberechtigten Mitglieder gehören in einem festgelegten Verhältnis allen vier Mitgliedergruppen an und werden alle zwei Jahre, im Zuge der Gremienwahlen, von den Vertreter*innen ihrer jeweiligen Statusgruppe gewählt.

Die beratenden Mitglieder sind verschiedene Vertreter*innen der Universität wie die Mitglieder des Präsidiums, der Kanzler oder die Kanzlerin, die Dekane oder die Dekaninnen, die Vorsitzenden der Zentralinstitute, die Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen des AS, der*die Vertreter*in des AStA, der*die Vertreter*in des Personalrats, die hauptberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der*die Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung, ein Mitglied der Promovierendenvertretung und der*die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Angelegenheiten gem. § 28 a Abs. 4 BerlHG.

Die in den Vorlagen aufgeführten Berichterstatter*innen und die Vorsitzenden der Berufungskommissionen können zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten als Gäste mit Rederecht an der Sitzung teilnehmen. Der Präsident oder die Präsidentin kann Angehörige der Verwaltung zur Unterstützung hinzuziehen und ihnen das Wort erteilen.

Dürfen auch Personen, die keine gewählten Mitglieder sind, an den Sitzungen des Akademischen Senats (AS) teilnehmen?

Am öffentlichen Sitzungsteil des AS können alle interessierten Mitglieder der UdK Berlin als Gäste teilnehmen. Allerdings haben sie kein Rede- oder Antragsrecht. An den nichtöffentlichen Teilen der Sitzung des AS dürfen aus Gründen der Vertraulichkeit nur die Mitglieder und die beratenden Mitglieder des AS teilnehmen.

Wer darf sich mit Redebeiträgen oder Fragen an den Sitzungen des Akademischen Senats (AS) beteiligen?

Nur die gewählten, stimmberechtigen Mitglieder und die beratenden Mitglieder sowie in den Vorlagen aufgeführten Berichterstatter*innen und die Vorsitzenden der Berufungskommissionen dürfen sich aktiv mit Wortbeiträgen an den Sitzungen des AS beteiligen oder Fragen stellen. Alle anderen Mitglieder der UdK Berlin dürfen nur als Zuhörer*innen an den Sitzungen des AS teilnehmen.

Wer kann Tagesordnungspunkte (Besprechungs- oder Beschlussvorlagen) für die Sitzungen des Akademischen Senats (AS) anmelden?

Anträge auf Aufnahme von Besprechungspunkten oder Beschlussvorlagen auf die Tagesordnung des AS können nur von den stimmberechtigten Mitgliedern des AS (siehe Mitgliederliste) und den beratenden Mitgliedern mit Rede- und Antragsrecht eingebracht werden. Sie sind über die Geschäftsstelle des AS an den*die Vorsitzende*n so rechtzeitig zu stellen, dass diese bei der Aufstellung der Tagesordnung berücksichtigt werden können. Über die Fristen zur Einreichung von Tagesordnungspunkten informiert die Geschäftsstelle des AS.

Wie kann ich ein Thema/ein Anliegen im Akademischen Senats (AS) einbringen, wenn ich kein gewähltes oder beratendes Mitglied bin?

Ihr Anliegen können Sie über die gewählten oder beratenden Mitglieder des AS einreichen. Kontaktieren Sie ein Mitglied oder ein beratendes Mitglied des AS. Diese Person kann das Thema als Besprechungs- oder Beschlussvorlage über die Geschäftsstelle des AS als Tagesordnungspunkt (siehe Punkt 4) für eine der nächsten Sitzungen anmelden. Der Tagesordnungspunkt muss dann auch in der Sitzung des AS von dem Mitglied des AS vorgetragen werden, da die Geschäftsordnung des AS regelt, dass nur Mitglieder und beratenden Mitglieder des AS rede- und antragsberechtigt sind.

Wie läuft eine Sitzung des Akademischen Senats (AS) ab?

Der Sitzungsablauf wird durch die Geschäftsordnung des AS geregelt. Die Tagesordnung legt die Besprechungspunkte und Beschlussvorlagen der jeweiligen Sitzungen festgelegt. Die Geschäftsstelle des AS sammelt die Themen (Tagesordnungspunkte (TOP)) vorab und versendet die Sitzungsunterlagen mindestens eine Woche vor dem Sitzungstag an die Mitglieder des AS. Die Tagesordnung wird unter der Rubrik Sitzungstermine veröffentlicht und ist dort für alle interessierten Mitglieder der UdK Berlin einsehbar.

Die Sitzungen des AS werden durch den*die Vorsitzenden*Vorsitzende geleitet. Die Sitzung beginnt, sofern vertrauliche Tagesordnungspunkte auf der Tagesordnung stehen, mit dem nichtöffentlichen Teil. Hieran dürfen aus Gründen der Vertraulichkeit nur die stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder des AS teilnehmen. Danach folgt der öffentliche Sitzungsteil, an dem außerdem interessierte Mitglieder der UdK Berlin als Zuhörer*innen teilnehmen können.

Welches Regelwerk bestimmt den Ablauf einer Sitzung des Akademischen Senats (AS)?

Die Geschäftsordnung des AS enthält alle Regelungen zur Sitzungsordnung und zum Sitzungsablauf. Hier finden Sie die vollständige Geschäftsordnung des AS. 

Wer ist für die Organisation und administrative Betreuung der Sitzungen des Akademischen Senats (AS) zuständig?

Der AS wird von der Geschäftsstelle des AS betreut. Diese gehört zur zentralen Universitätsverwaltung. Sie ist für die organisatorische Vorbereitung sowie die Protokollierung der Sitzungen zuständig. Außerdem achten die Mitarbeiter*innen auf die Einhaltung der Geschäftsordnung des AS und beraten den*die Vorsitzende des AS in Fragen der formal korrekten Durchführung der Sitzungen.

Wer kann Mitglied im Akademischen Senat (AS) werden und wie kann ich mich engagieren?

Die Mitglieder der zentralen und dezentralen akademischen Gremien der UdK Berlin wie z.B. AS werden im 2-jährigen Turnus gewählt. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Gremienwahlen und zum passiven Wahlrecht.