Promovierendenvertretung UdK Berlin
Liebe Doktorand*innen der UdK Berlin,
Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung haben Sie als Mitglieder der UdK Berlin die Möglichkeit, sich hochschulpolitisch zu engagieren und an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken.
Um diesem Engagement eine Form zu geben, wurde im novellierten Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) die Wahl einer Promovierendenvertretung durch die Promovierendenschaft festgeschrieben. Dazu hat die UdK Berlin die Ordnung der Promovierendenvertretung erlassen, die die Grundlage für die Wahl der Promovierendenvertretung darstellt.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den nächsten Terminen, der am 3. Dezember 2024 gewählten Promovierendevertretung sowie die Ordnung der Promovierendenvertretung der UdK Berlin.
Ordnung der Promovierendenvertretung der UdK Berlin
Folgend finden Sie die wichtigsten Punkte aus der Ordnung der Promovierendenvertretung sowie die vollständige Lesefassung als pdf.
Aufgaben und Zielsetzungen der Promovierendenvertretung § 2
Die Promovierendenvertretung stellt die Interessenvertretung der Doktorand*innen dar, die an der Universität der Künste Berlin zur Promotion zugelassen wurden. Sie gibt in Angelegenheiten der Doktorand*innen Empfehlungen und Stellungnahmen gegenüber den Organen und Gremien der Hochschule ab. Sie hat bei den Sitzungen des Akademischen Senats Rede- und Antragsrecht und wird vor Beschlüssen der Fakultätsräte und des Institutsrats des ZIW über Promotionsordnungen angehört.
Zusammensetzung und Amtszeit § 3
Die Promovierendenvertretung kann aus bis zu fünf Mitgliedern und deren Stellvertretungen bestehen. Die regelmäßige Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Struktur und Organisation § 4
Die Promovierendenvertretung benennt aus ihrer Mitte eine*n Sprecher*in oder einen Sprecher*innenrat von maximal drei Personen. Diese*r fungiert als Kontaktstelle für Vertreter*innen anderer Gremien, Organe und Einrichtungen der Universität der Künste Berlin und organisiert die Sitzungen der Promovierendenvertretung. Für die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Akademischen Senats und/oder der Fakultätsräte bzw. des Institutsrats des ZIW benennt die Promovierendenvertretung aus ihrer Mitte ein Mitglied und deren Stellvertretung.
Wahl § 5
Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer zur Promotion an der Universität der Künste Berlin zugelassen ist. Die Wahl der Promovierendenvertretung erfolgt durch eine Vollversammlung der Promovierenden an der Universität der Künste Berlin. Sie wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Doktorand*innen gewählt.
Kontakt
Dr. Valentin Mertes
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Tel.: (030) 3185-1398
E-Mail: stud53@intra.udk-berlin.de