Rechtliche Grundlagen
Berliner Hochschulgesetz
Das Berliner Hochschulgesetz, kurz BerlHG, enthält gesetzliche Regelungen zu Themen wie Studium und Lehre, Gremien und struktureller Aufbau einer Hochschule. Es gilt für alle Berliner Hochschulen.
Aktuelle Fassung des Berliner Hochschulgesetzes (nicht-amtliche Lesefassung)
oder im Falle, dass der Link nicht funktionieren sollte: gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HSchulGBE2011V27P1
Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO)
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung, das beratende Mitglied des AStA bzw. dessen Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten für die in § 2 Abs. 1 genannten Gremien der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.
Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Seite des Gremiums.
Grundordnung
Die Grundordnung der Universität der Künste Berlin regelt, ergänzend zum BerlHG, die Verfahren der Gremien der akademischen Selbstverwaltung.
Geschäftsordnungen
Die Geschäftsordnungen der einzelnen Gremien enthalten Bestimmungen u.a. zu Beschlussfähigkeit, Aufbau der Tagesordnung, Rede- und Antragsrecht sowie Sitzungsgestaltung.
Die Geschäftsordnung des Akademischen Senats gilt auch für seine Ständigen Kommissionen sowie für alle Gremien und Kommissionen, sofern diese keine eigene Geschäfsordnung haben.
Die Ständigen Kommissionen des Akademischen Senats sind:
- Kommission für Bibliothekswesen (BWK)
- Kommission für Chancengleichheit (KfC)
- Kommission für künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben (KKWV)
- Kommission für Studium und Entwicklungsplanung (SEK)
Geschäftsordnung des Erweiterten Akademischen Senats
Geschäftsordnung des Hochschulrats