Gremienwahlen: Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Gremienwahlen an der UdK Berlin.
Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Wahlvorstand.
Informationen und Dokumente zu den anstehenden Wahlen finden Sie auf der Seite Gremienwahlen.
Zusammensetzung der Gremien
Die Gremien der UdK Berlin setzen sich i.d.R. aus Mitgliedern der vier Statusgruppen zusammen.
Die Zusammensetzung wird wie folgt dargestellt (Hochschullehrer*innen: akademische Mitarbeiter*innen: Studierende: Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung).
Akademischer Senat | 19 Mitglieder | (10: 3: 3 : 3) |
Erweiterter Akademischer Senat | 37 Mitglieder alle Mitglieder des AS + 18 weitere Mitglieder, die auf eigenen Listen gewählt werden | (19: 6: 6: 6) |
Fakutätsrat | 13 Mitglieder | (7: 2: 2: 2) |
Institutsrat | grundsätzlich 7 Mitglieder (Verkleinerung oder Vergrößerung möglich je nach Mitgliedszahl des Instituts) | ((4: 1: 1: 1) (3: 1: 1: 0) oder (2: 0: 1: 0) oder (1: 0: 0: 0) oder (7: 2: 2: 2)) |
GK JIB | 7 Mitglieder | 4: 1: 1: 1 |
HZT Rat | 7 Mitglieder | 4: 1: 1: 1 |
Mitgliedergruppen
Die Mitglieder der UdK Berlin werden in 4 Mitgliedergruppen eingeteilt.
Gruppe 1 = | Professor*innen |
Juniorprofessor*innen | |
außerplanmäßige Professor*innen | |
Honorarprofessor*innen | |
Gastprofessor*innen | |
Privatdozent*innen | |
Gruppe 2 = | wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen |
Lehrkräfte für besondere Aufgaben | |
Lehrkraft in der künsterlischen Werkstattlehre | |
Lehrbeauftragte | |
Gastdozent*innen | |
Gruppe 3 = | eingeschriebene Studierende |
Doktorand*innen | |
Gruppe 4 = | Mitarbeiter*innen für Technik, Service und Verwaltung |
Aufstellung zur Wahl
Wählbar sind die Mitglieder der Hochschule, die beim Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied der Hochschule sind.
Dies gilt jedoch nicht für folgende Personengruppen:
- Gastprofessor*innen
- Honorarprofessoren*innen
- außerplanmäßige Professoren*innen
- Privatdozenten*innen
- emeritierte Hochschullehrer*innen
- Mitglieder des Personalrats
- zur Berufsausbildung Beschäftigte
Zudem kann jede*r Bewerber*in für ein und dasselbe Gremium, z. B. den Akademischen Senat, nur auf einem Wahlvorschlag stehen.
Unvereinbarkeitsklausel
Die Frage nach der Unvereinbarkeit der Bewerbung für ein Gremium richtet sich nach der Mitgliedschaft im jeweils zuständigen Wahlvorstand:
Mitglied bzw. stv. Mitglied im | Nicht vereinbar mit Bewerbung für | ||||
AS und EAS | FKR | IR | GK JIB | HZT-Rat | |
ÖWV der Fakultäten 01 bis 04 | x | x | x | ||
ÖWV ZIW | x | ||||
ÖWV JIB | x | ||||
ÖWV HZT | x | ||||
ZWV | x |
Anzahl der Bewerber*innen
Für die Wahlen zum Akademischer Senat, Erweiterter Akademischer Senat und Fakultätsrat muss jeder Wahlvorschlag mindestens drei Bewerber*innen einer Mitgliedergruppe enthalten.
Zusammensetzung Wahlvorschlag
Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen, gemäß § 48 BerlHG, Frauen zu einem Anteil von mindestens 50 von Hundert berücksichtigt werden.
Wahlvorschläge für den Akademischen Senat als auch den Erweiterten Akademischen Senat können sich aus Mitgliedern unterschiedlicher Bereiche der UdK Berlin zusammensetzen. Diese müssen der selben Mitgliedergruppe angehören.
Gemeinsame Bewerber*innen finden
Sprechen Sie gerne Personen an, mit denen Sie zusammen für eine Mitgliedergruppe eines Gremiums kandidieren möchten oder schließen sie sich einer vorhandenen Liste an.
Der Zentrale Wahlvorstand bittet darum, dass sich möglichst unterschiedliche Mitglieder der UdK Berlin für eine Kandidatur bei den Gremienwahlen aufstellen. Begeistert, ermuntert und ermutigt werden vor allem Angehörige bisher unterrepräsentierter Gruppen.
Wahlvorschlag bekannt machen
Um Ihren Wahlvorschlag den Wählenden vorzustellen, können Sie diesen mit einem Namen versehen und Wahlwerbung machen. So können Sie sich ggf. von anderen Wahlvorschlägen abgrenzen und erhöhen die Chance, dass Ihr Wahlvorschlag sowie die Bewerber*innen genug Stimmen erhalten, um Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zu werden.
Wie benenne ich meinen Wahlvorschlag?
Tragen Sie hierfür den Namen Ihres Wahlvorschlags unter "Kennwort" (oben im Wahlvorschlagsformular) ein. Ein Beispiel finden Sie hier. Der Name wird dann in der Veröffentlichung der Wahlvorschläge und auf dem Stimmzettel bekannt gegeben.
Wie mache ich Wahlwerbung?
Nutzen Sie hierfür bitte das Formular und senden es bis Dienstag, 16.Mai 2023, 15 Uhr (gleichzeitig mit der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge) an die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes.
Bitte beachten Sie, dass
- die Veröffentlichung nur dann erfolgen kann, wenn ihr Wahlvorschlag einen Namen hat
- ein Aushang ihrer Wahlwerbung gemäß Wahlordnung nicht im Wahllokal angebracht werden darf
Fristgemäß eingereichte und zulässige Wahlvorschläge werden auf der Website Gremienwahlen gemeinsam mit der Wahlwerbung veröffentlicht.
Stimmenanzahl
Die Anzahl der Stimmen die jede*r Wahlberechtigte hat, hängt davon ab, wie die Wahl stattfindet.
Liegt nur ein Wahlvorschlag für eine Mitgliedergruppe eines Gremiums vor findet die Wahl als Mehrheitswahl statt. Bei einer Mehrheitswahl hat jede*r Wahlberechtigte so viele Stimmenwie Sitze vergeben werden können. Wahlen zu den Institutsräten finden generell als Mehrheitswahl statt.
Liegen dagegen mindestens zwei Wahlvorschläge für eine Mitgliedergruppe eines Gremiums vor, findet die Wahl als personaliserte Verhältniswahl statt. In diesem Fall hat jede*r Wahlberechtigte nur eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Wahlvorschläge zur Wahl stehen und Sitze vergeben werden können.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis auf ihrem Stimmzettel und/oder den Hinweis in der Wahlkabine.
Mitglied oder stv. Mitglied
Wenn eine Wahl als Mehrheitswahl durchgeführt wird, liegt nur ein Wahlvorschlag vor, auf dem alle Bewerber*innen stehen. Sind für ein Gremium z.B. zwei Sitze für eine Mitgliedergruppe zu vergeben, werden die Bewerber*innen mit der höchsten und der zweithöchsten Stimmenanzahl Mitglied. Die Bewerber*innen mit der dritt- und vierthöchsten Stimmenanzahl werden stellvertretende Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bei der personalisierten Verhältniswahl liegen mehrere Wahlvorschläge vor. Hier erfolgt die Berechnung der Sitze für den jeweiligen Wahlvorschlag nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Neben der Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ist auch die Anzahl der Stimmen für die einzelnen Bewerber*innen ausschlaggebend. Erhält ein Wahlvorschlag nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zwei Sitze, werden diese an die Bewerber*innen mit der höchsten und zweithöchsten Stimmenanzahl vergeben, unabhängig von dem Platz der Bewerber*innen auf dem Wahlvorschlag. Bei Stimmgleichheit zwischen zwei Bewerber*innen ist jedoch der höhere Platz auf dem Wahlvorschlag ausschlaggebend.
Vertretungsregelung
Die Mitglieder eines Gremiums werden von den gewählten stellvertretenden Mitgliedern derselben Mitgliedergruppe vertreten. Dabei ergibt sich die Reihenfolge der Stellvertretungen aus der Anzahl der Stimmen, die die Bewerber*innen bei der Gremienwahl erhalten haben. Die Stellvertretungen werden nach Stimmenanzahl aufgelistet und müssen in dieser Reihenfolge angefragt werden. Setzen sich die Mitglieder einer Mitglierdergruppe eines Gremiums aus Bewerber*innen von mehreren Wahlvorschlägen zusammen, können Mitglieder nur Stellvertreter*innen desselben Wahlvorschags vertreten werden.
Aufgaben der Gremien
Aufgaben des Akademischen Senats
u. a. Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art wie Studien-und Prüfungsordnungen oder Berufungen von Professoren*innen
Aufgaben des Erweiterten Akademischen Senats
u. a. Wahl des*der Präsident*in und der Vizepräsident*innen, Beschlussfassung über die Grundordnung, Entgegennahme und Erörterung des Rechenschaftsberichts des*der Präsidenten*in
Aufgaben der Fakultätsräte
u. a. Wahl des*der Dekans*in und des*der Prodekans*in (Stellvertreter*in des*der Dekans*in) in der konstituierenden Sitzung, Beschlüsse zu allen wichtigen Angelegenheiten der Fakultät
Aufgaben der Institutsräte
Beschlussfassungen zu allen Belangen des Instituts
Aufgaben der Gemeinsamen Kommission Jazz-Institut Berlin mit Entscheidungsbefugnis (GK JIB)
Beschlussfassungen zu allen Belangen des JIB
Aufgaben der Gemeinsamen Kommission mit Entscheidungsbefugnis für das Hochschulübergreifende Zentrum Tanz Berlin (HZT Rat)
Beschlussfassungen zu allen Belangen des HZT
Kontakt
Diana Rothe
Referat für Studien- und Gremienangelegenheiten
Geschäftstelle Zentraler Wahlvorstand
Tel.: (030) 3185 2451
E-Mail: stud52 @intra.udk-berlin.de