Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
In der 27. ordentlichen Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats am Donnerstag, 12. Dezember 2024 im Georg-Neumann-Saal (JIB-Gebäude), Einsteinufer 43, 10587 Berlin wurde
Prof. Dr. Markus Hilgert
zum Präsidenten der Universität der Künste Berlin gewählt.
Die Amtszeit des Präsidenten, Prof. Dr. Norbert Palz, endet mit Ablauf des 31. März 2025.
Daher fand im Wintersemester 2024/2025 die Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin in einer öffentlichen Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats statt.
In nichtöffentlichen Sondersitzungen des Akademischen Senats im Oktober und November wurde nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Anhörungen über den Wahlvorschlag entschieden.
Im Anschluss daran hat der Hochschulrat nach § 53 Abs. 2 BerlHG zu dem im Akademischen Senat beschlossenen Wahlvorschlag in einem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt Stellung genommen. Die Sitzung des Hochschulrats fand am 21. November 2024 statt.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Der Akademische Senat (AS) ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des*der Präsidenten*in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Der Hochschulrat ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, ein externes Steuergremium der Hochschule zu Haushalts-, Struktur- und Personalfragen.
Der Erweiterte Akademische wählt u.a. den*die Präsident*in und die beiden Vizepräsident*innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des*der Präsident*in.