Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Im kommenden Wintersemester 2024/25 wird die Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin der Universität der Künste Berlin durchgeführt.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu weitere Informationen. Ein Schaubild zum Ablauf des Wahlverfahrens finden Sie hier.
Die Amtszeit des Präsidenten, Prof. Dr. Norbert Palz, endet mit Ablauf des Wintersemesters 2024/25 zum 31. März 2025.
Daher findet im Wintersemester 2024/2025 die Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin im Erweiterten Akademischen Senat (EAS) statt. Die Anhörungen finden hochschulöffentlich statt.
In nichtöffentlichen Sondersitzungen des Akademischen Senats (AS) im Oktober und November wird nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Anhörungen über den Wahlvorschlag entschieden. Im Anschluss daran wird der Hochschulrat (HR) nach §65 Abs. 1 Nr. 5 BerlHG i. V. m. § 7 a BerlHG zu dem im Akademischen Senat beschlossenen Wahlvorschlag in einem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt Stellung nehmen. Nach formaler Prüfung durch den Zentralen Wahlvorstand wird der Wahlvorschlag bekannt gegeben.
Weitere Informationen und Termine entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Der Akademische Senat (AS) ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des*der Präsidenten*in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Der Hochschulrat ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, ein externes Steuergremium der Hochschule zu Haushalts-, Struktur- und Personalfragen.
Der Erweiterte Akademische wählt u.a. den*die Präsident*in und die beiden Vizepräsident*innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des*der Präsident*in.