Zentraler Wahlvorstand
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Die Wahlen werden notwendig, da die Amtszeit der Ersten Vizepräsidentin Prof. Dr. Ariane Jeßulat und der weiteren Vizepräsidentin Prof. Dr. Rebekka Hüttmann am 31. März 2025 endeten. Diese Wahlen finden im Sommersemester 2025 am 9. Juli 2025 statt.
In der Sitzung des Akademischen Senats am 4. Juni 2025 wird über folgende Wahlvorschläge entschieden:
Der im Akademischen Senat beschlossene Wahlvorschlag für die Wahl des*der Ersten Vizepräsident*in wird dem Hochschulrat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Sitzung zur Wahl der beiden Ämter findet im Erweiterten Akademischen Senat am 9. Juli 2025 um 10:00 Uhr im Probensaal (Bundesallee 1 - 12, 10719 Berlin) statt.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist verantwortlich für die Gremienwahlen und die Wahlen zum Präsidium.
Der Akademische Senat (AS) ist das Parlament der Hochschule unter dem Vorsitz des*der Präsidenten*in. Aufgaben sind Stellungnahmen und Beschlüsse zu sämtlichen Veränderungen struktureller und personeller Art.
Der Hochschulrat ist ein besonderes Organ des Zusammenwirkens von Hochschule, Staat und Gesellschaft, ein externes Steuergremium der Hochschule zu Haushalts-, Struktur- und Personalfragen.
Der Erweiterte Akademische wählt u.a. den*die Präsident*in und die beiden Vizepräsident*innen, beschließt die Grundordnung und erörtert den Rechenschaftsbericht des*der Präsident*in.