Zentraler Wahlvorstand
Aufgaben
- verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen der zentralen Kollegialorgane (Akademischer Senat (AS), Erweiterter Akademischer Senat (EAS)) und der Fakultätsräte sowie der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in, Vizepräsident*innen)
- Erlassen von Richtlinien über die Wahlvorbereitung und -durchführung im Rahmen der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) und der Wahlordnung der UdK Berlin
Termine im Wintersemester 2024/2025 im Rahmen der Durchführung zur Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin
Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes
am Dienstag, 26. November 2024 um 14:00 Uhr
im Raum 336, Bundesallee 1 - 12, 10719 Berlin
Themen u. a.:
Konstituierung, Zulässigkeit Vorschläge für die Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin, Wahlvorbereitung
optionale Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes
am Dienstag, 3. Dezember 2024 um 10:00 Uhr
per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Themen u. a.: Entscheidung über etwaige Einsprüche gegen die Vorschläge zur Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin
Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes im Rahmen der hochschulöffentlichen Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats:
Durchführung der Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin der Universität der Künste Berlin
am Mitwoch, 11. Dezember 2024 bzw. am Donnerstag, 12. Dezember 2024 im Georg-Neumann-Saal des Jazz-Instituts Berlins, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Genauer Termin wird rechtzeitig vorab bekannt gegeben.
Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes
am Mittwoch, 18. Dezember 2024 um 14:00 Uhr
per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Themen u. a.: Entscheidung zu Einsprüchen gegen das vorläufige Wahlergebnis, Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses
Rechtliche Grundlagen zu den Wahlen
Die Wahlen finden gemäß
dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der jeweils gültigen Fassung,
der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) in der jeweils gültigen Fassung,
der Grundordnung der UdK Berlinvom 5. Februar 2014 und
der Wahlordnung der UdK Berlin (WO UdK) vom7. Juli 2021, veröffentlicht im Anzeiger 9/21 vom 20. September 2021
Mitgliederliste
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden auf Vorschlag des*der Präsidenten*Präsidentin vom Akademischen Senat benannt.
Mitgliederliste des Zentralen Wahlvorstandes
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2026 (Gr. 1, 2 und 4) bzw.
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 (Gr. 3)
Sitzungsgeld
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.