Zentraler Wahlvorstand
Aufgaben
- verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen der zentralen Kollegialorgane (Akademischer Senat (AS), Erweiterter Akademischer Senat (EAS)) und der Fakultätsräte sowie der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in, Vizepräsident*innen)
- Erlassen von Richtlinien über die Wahlvorbereitung und -durchführung im Rahmen der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) und der Wahlordnung der UdK Berlin
nicht-öffentliche Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes:
Entscheidung über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge für den Akademischen Senat und Erweiterterten Akademischen Senat
Wahlvorbereitung
am Mittwoch, 12. Mai 2025 um 13:00 Uhr
im Raum 429, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
nicht-öffentliche optionale Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes:
Entscheidung über etwaige Einsprüche gegen die Wahlvorschläge für den Akademischen Senat und den Erweiterten Akademischen Senat
am Freitag, 16. Mai 2025 um 13:00 Uhr
per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Zentraler Wahlvorstand:
Unterstützung beim Versand und Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen
am Mittwoch, 21. Mai 2025 ab 9:00 Uhr
Treff: Raum 429, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Durchführung der Gremienwahlen, Betreuung Wahllokal ZUV,
am Mittwoch, 11. Juni 2025 im Raum 429, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr
nicht-öffentliche Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes:
Entscheidung über etwaige Einsprüche gegen die vorläufigen Wahlergebnisse und
Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
am Dienstag, 17. Juni 2025 um 14:00 Uhr
per Videokonferenz (Webex-Meeting)
Rechtliche Grundlagen zu den Wahlen
Die Wahlen finden gemäß
dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der jeweils gültigen Fassung,
der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) in der jeweils gültigen Fassung,
der Grundordnung der UdK Berlinvom 5. Februar 2014 und
der Wahlordnung der UdK Berlin (WO UdK) vom15. Januar 2025, veröffentlicht im Anzeiger 1/25 vom 4. Februar 2025
Mitgliederliste
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden auf Vorschlag des*der Präsidenten*Präsidentin vom Akademischen Senat benannt.
Mitgliederliste des Zentralen Wahlvorstandes
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2026 (Gr. 1, 2 und 4)
bzw. für die Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 (Gr. 3)
Sitzungsgeld
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.