Zentraler Wahlvorstand
Aufgaben
- verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen der zentralen Kollegialorgane (Akademischer Senat (AS), Erweiterter Akademischer Senat (EAS)) und der Fakultätsräte sowie der Wahlen zum Präsidium (Präsident*in, Vizepräsident*innen)
- Erlassen von Richtlinien über die Wahlvorbereitung und -durchführung im Rahmen der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) und der Wahlordnung der UdK Berlin
Sitzung des Zentralen Wahlvorstandes im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats:
Durchführung der Wahl des*der Präsidenten*Präsidentin der Universität der Künste Berlin (Beginn des Wahlvorgangs um 12:00 Uhr)
am Donnerstag, 12. Dezember 2024 im Georg-Neumann-Saal des Jazz-Instituts Berlins, Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden gebeten spätestens um 11:45 Uhr vor Ort zu sein.
Rechtliche Grundlagen zu den Wahlen
Die Wahlen finden gemäß
dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in der jeweils gültigen Fassung,
der Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) in der jeweils gültigen Fassung,
der Grundordnung der UdK Berlinvom 5. Februar 2014 und
der Wahlordnung der UdK Berlin (WO UdK) vom7. Juli 2021, veröffentlicht im Anzeiger 9/21 vom 20. September 2021
Mitgliederliste
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes werden auf Vorschlag des*der Präsidenten*Präsidentin vom Akademischen Senat benannt.
Mitgliederliste des Zentralen Wahlvorstandes
für die Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2026 (Gr. 1, 2 und 4)
bzw. für die Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 (Gr. 3)
Sitzungsgeld
Studentische Mitglieder bzw. deren Stellvertretung und nebenberufliche Lehrkräfte, die als stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, erhalten gemäß der Hochschulsitzungsgeldverordnung (HSigVO) Sitzungsgeld.