Finanzierung des Praxissemesters

Das Praxissemester ist Bestandteil der akademischen Ausbildung und in der jeweiligen Studienordnung geregelt. Das Absolvieren eines Praxissemesters während eines Lehramtsmasterstudiengangs ist verpflichtend, um das Modul Praxissemester abschließen zu können. 

Jobs während des Praxissemesters
Eine berufliche Tätigkeit während des Praxissemesters ist möglich, aber in der Umsetzung nicht selten schwierig. Bitte informieren Sie sich früh nach Finanzierungsmöglichkeiten, um das fünfmonatige Praxissemester absolvieren zu können. Beachten Sie dabei, dass zusätzlich zu der Präsenzzeit an der Schule (in der Regel 2 bis 4 Tage wöchentlich) auch noch die universitären Lehrveranstaltungen an der UdK und an den Partneruniversitäten FU/HU/TU Berlin zu besuchen sind. 

Finanzierungsmöglichkeiten
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten des Lehramtsstudiums 
BAFöG/Stipendien/Studienkredite/Notfallfinanzierung

Finanzierung des Praxissemesters im Ausland
Diejenigen, die ein Auslandspraxissemester anstreben, können sich auf dieser Webseite über Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Praxissemesters im Ausland informieren. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet mit Lehramt International zwei neue Stipendienprogramme, die Lehramtsstudierenden, aber auch Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen helfen, Schule und Unterricht in einem anderen Land zu erfahren. Alle Informationen dazu im Überblick auf den Seiten des DAAD und hier unter Lehramt International. Weitere Stipendienprogramme sind beispielsweise Schulwärts! sowie Erasmus+.

Bitte beachten Sie die folgende Empfehlung (Quelle: Leitfaden Praxissemester, Seite 26)

Tätigkeiten im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
Für Studierende, die bereits im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) für eine Schule tätig sind, gelten aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes ebenfalls die Regelungen des zentralen Platzvergabeverfahrens (Kapitel 3.1). Es wird Ihnen ausdrücklich empfohlen, die zeitgleiche Absolvierung des Praxissemesters und der PKB-Tätigkeit an derselben Schule zu vermeiden, denn dabei entstehende Rollenkonflikte können zu Beeinträchtigungen des Studiums führen. Diese Empfehlung gilt gleichermaßen für Studierende, die als Erzieherinnen und Erzieher an Schulen tätig sind. PKB-Tätigkeiten während des Praxissemesters werden nicht auf das Praktikum angerechnet. PKB-Tätigkeiten, die vor dem Praxissemester ausgeübt wurden, werden nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht angerechnet.