Wissenswertes zum Praxissemester
Das Praxissemester wird in der Regel im 3. Mastersemester absolviert und hat zum Ziel, Universität und Schulpraxis stärker zu verknüpfen. Es beginnt im September, dauert bis Ende Januar und wird mit universitären Veranstaltungen begleitet. An verschiedenen Lernorten mit vielfältigen Aktivitäten können Studierende wertvolle Erfahrungen sammeln und sich im sicheren Rahmen unbenotet erproben.
Leitfaden Praxissemester
Zur Orientierung vor und während des Praxissemesters haben die beteiligten Berliner Universitäten und die Senatsbildungsverwaltung (SenBJF) einen gemeinsamen Leitfaden zum Praxissemester erarbeitet. Dieser bietet einen Überblick über alle relevanten Themen im Praxissemester.
- Aufgaben und Akteur*innen
- Elemente der Lernbegleitung
- Organisations- und Rechtsfragen
- Ansprechpartner*innen und
- Informationen über wichtige Unterlagen, die zum Start in das Praxissemester benötigt werden.
Der Leitfaden richtet sich an Studierende, Lehrkräfte, Mentor*innen, Universitätslehrende, Schulleitungen sowie Fachberater*innen.
Praktikumsplatz
Um zu gewährleisten, dass alle Studierenden für ihre jeweilige Fächerkombination einen betreuten Praktikumsplatz in Berlin erhalten und die Schulen von aufwändigen Bewerbungsverfahren zu entlasten, haben die vier Berliner Universitäten und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ein Verfahren zur Gewinnung und Verteilung der Praktikumsplätze vereinbart. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt online über das Praxissemesterportal.
Informationen zum Ablauf des Platzvergabeverfahrens 2025/26 finden Sie hier.
Antrag auf Nachteilsausgleich/Härtefall
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Praktikumsbüro der UdK Berlin stellen, um Gründe für eine vorrangige Schulplatzzuweisung für das Praxissemester geltend zu machen. Ein Nachteilsausgleich wird gewährt bei
- einer Behinderung, einer länger andauernden oder ständigen gesundheitlichen Beeinträchtigung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX,
- einer Schwangerschaft,
- der Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes im Alter bis zu zwölf Jahren,
- der Pflege naher Angehöriger gemäß § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz oder
- bei sonstigen Gründen.
Eine Begründung und entsprechende Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden.
Bei Behinderungen und chronischen Erkrankungen wenden Sie sich bitte vorab an die*den Beauftragte*n für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und reichen Sie das von diesem*dieser erstellte Gutachten als Nachweis ein (Terminvereinbarung unter teilhabe mit Vorlaufzeit von min. 2 Wochen). @udk-berlin.de
Über Härtefälle wird individuell beraten und der Prüfungsausschuss entscheidet, ob ein Antrag auf Nachteilausgleich anerkannt wird. Die Zuweisung eines Praxissemesterplatzes ist auch bei Härtefallzuweisung nur an Schulen innerhalb Berlins möglich. Die Frist für die Beantragung eines Härtefalls ist in der Regel der 24. Januar 2025. Anträge, die nach der Frist eingereicht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn der Grund für den Nachteilsausgleich, nach der Einreichfrist eingetreten ist.
Achtung!: Auch wenn Sie erfolgreich einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben, müssen Sie sich unbedingt, wie alle anderen Studierenden im März/April im Praxissemesterportal anmelden und dies dort angeben. Sie werden dann gebeten, einen Wunschbezirk auszuwählen in dessen Stadtgebiet Ihre Praktikumsschule liegen soll. Sie sollten ebenfalls an der Platzwahl Anfang Mai teilnehmen und zur Auswahl stehende Schulen priorisieren. Härtefälle im Zuge des Nachteilsausgleichs werden dann soweit möglich bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt.
Praxissemester im Ausland
Es besteht die Möglichkeit das Praxissemester an einer Deutschen Schule im Ausland zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass Sie hierfür eigenständig eine deutsche Schule im Ausland finden und alle im Folgenden aufgeführten Abstimmungen vornehmen.
1. Für die Absolvierung des Praxissemesters an deutschen Schulen im Ausland müssen Sie die Befürwortungen aller Personen der Lernbegleitung zum Praxissemester im Ausland einholen:
- Ihrer jeweilige(n) Fachdidaktik(en) (an Erst- und Zweituniversität je Fach)
- für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaften und dem Lernforschungsprojekt
sowie - für Sprachbildung/Deutsch als Zweitsprache zuständige Personen Ihrer Zweituniversität.
Wichtig ist dabei, dass Sie sich über die Kompensationsleistungen / Alternativen aller Lernbegleitelemente mit den zuständigen Dozierenden abstimmen, damit Sie nach dem Praxissemester alle Leistungen für das Praxissemester beim Prüfungsausschuss vorlegen können und Ihnen damit das Praxissemester anerkannt werden kann.
2. Sie benötigen die Bestätigung der Schulleitung der Deutschen Schule im Ausland, dass Sie das Praxissemester in vollem Umfang (fachlich und zeitlich) an dieser Schule durchführen können. Die Schule muss alle Bedingungen des Berliner Praxissemesters erfüllen (Länge des Praxissemesters, Betreuung, Durchführung des Lernforschungsprojektes etc.).
Bitte beachten Sie die Abgabefrist: Der Antrag zum Praxissemester im Ausland,(inkl. Anlage 1 und Anlage 2) muss bis spätestens 14. März 2025, 12:00 Uhr vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail beim Praktikumsbüro der UdK (praktikumsbuero [at] udk-berlin.de) eingereicht werden.
Sollte der Praktikumszeitraum an der Deutschen Schule im Ausland vom regulären Praktikumszeitraum abweichen (01.09.2025 - 31.01.2026) informieren Sie die o.g. Fachzuständigen und markieren Sie dies im o.g. Formular. Beachten Sie dass die vorgesehene Dauer des Praktikums von 5 Monaten nicht unterschritten werden darf.
Bei weiteren Fragen zum Praxissemester im Ausland schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Frage an das Praktikumsbüro der UdK (praktikumsbuero [at] udk-berlin.de).
Weitere Informationen zur Finanzierung und zu den Förderungsmöglichkeiten im Praxissemester im Ausland finden Sie unter Finanzierung des Praxissemesters sowie unter Lehramt International.
=> Informationen zum Stipendienprogramm für Lehramtsstudierende des DAAD finden Sie hier: So finanzierst du dein… Praktikum | studieren weltweit (studieren-weltweit.de)
=> Informationen zum Stipendienprogramm des Goethe-Instituts SCHULWÄRTS! finden Sie hier: SCHULWÄRTS Schulpraktika im Ausland
Einen Einblick und ersten Überblick für die Vorbereitung und die Durchführung eines Praktikums im Ausland bietet folgendes Video: Info-Talk: Praktikum an einer Deutschen Auslandsschule sowie die Website der Kampagne "studieren weltweit – ERLEBE ES!"
=> Nur in begründeten Fällen kann das Praxissemester außerhalb Berlins, das heißt in einem anderen Bundesland absolviert werden, bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro.
Praxissemester in Teilzeit
Das Praxissemester kann in begründeten Fällen in Teilzeit absolviert werden. Grundsätzlich gelten folgende Prinzipien:
- Voraussetzung ist ein bewilligter Antrag auf Teilzeitstudium
- Die beiden Teilzeit-Praxissemester werden in zwei aufeinanderfolgenden Wintersemestern absolviert.
- Beide Teilzeit-Praxissemester werden nach Möglichkeit an derselben Schule absolviert.
- Erforderlich ist eine Mitteilung ans Praktikumsbüro zum Praxissemester in Teilzeit (Mitteilung wird noch aktualisiert) bis spätestens 14. März 2025
Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen zum Praxissemester
Wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt schulpraktische Anteile im Rahmen Ihres Studiums absolviert haben (bspw. Praxissemester in einem früheren Semester begonnen, aber nicht zu Ende gebracht; im Rahmen eines vorherigen Studiums an einer anderen Universität etc.) können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen für das Praxissemester für Ihr UdK Fach stellen.
- Bitte stellen Sie beim Praktikumsbüro der UdK einen formlosen Antrag, indem Sie erklären, welche Leistungen anerkannt werden sollen (inkl. Begründung; Dokumentation; Nachweise und unterschriebenem Formular; auf dem Formular "Antrag auf Anerkennung/ Anrechnung von Leistungen" nur Ihren Namen und Matrikelnummer eintragen, Fach ankreuzen und oben rechts unterschreiben, der Rest wird von den Anrechnungbeauftragen ausgefüllt)
- Das Praktikumsbüro prüft den Antrag auf Vollständigkeit und leitet diesen an den zuständigen Prüfungsausschuss (PA) der UdK weiter
- Der zuständige PA der UdK entscheidet über den Antrag nach Konsultation der zuständigen Anrechnungsbeauftragten
- Der zuständige PA der UdK übermitteln den entschiedenen Antrag dem Praktikumsbüro
- Das Praktikumsbüro füllt auf Grundlage des beschiedenen Antrags das Formular „Mitteilung über erfolgte Anrechnungen für das Praxissemester“ zur Vorlage an der Schule aus. Diese Mitteilung legen Sie bitte zu Beginn des Praxissemesters an der Schule vor
=> Für Anerkennungen Ihres jeweiligen Zweit- und Drittfachs, bzw. im Bereich Bildungs- und Erziehungswissenschaften wenden Sie sich bitte an das Praktikumsbüro Ihrer Zweituniversität und beachten Sie die dortigen Fristen (teilweise bereits Anfang Januar):
Reichen Sie entsprechende Bescheide der Zweituniversität unbedingt auch rechtzeitig beim Praktikumsbüro der UdK ein, damit diese auch auf der Mitteilung an die Schule berücksichtigt werden können.
!WICHTIGER HINWEIS!
Schulpraktische Tätigkeiten, wie beispielsweise das Unterrichten als Aushilfslehrkraft, die vor dem Praxissemester ausgeübt wurden, können in der Regel insbesondere nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht für das Praxissemester angerechnet werden. Ebenso ist es in der Regel nicht möglich, PKB-Tätigkeiten (Tätigkeiten im Rahmen der Personalkostenbudgetierung) während des Praxissemesters auf das Praktikum anzurechnen.
=> Hier wird zudem ausdrücklich empfohlen, die zeitgleiche Absolvierung des Praxissemesters und der PKB-Tätigkeit an derselben Schule zu vermeiden, denn dabei kann es zu Rollenkonflikten kommen, die zur Beeinträchtigung des Studiums führen können.
In Ausnahmefällen gilt für Kompetenzen, die durch außeruniversitäre Schul- und Unterrichtstätigkeiten erworben wurden, dass diese auf das Praxissemester angerechnet werden können, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Tätigkeiten wurden nachweislich angeleitet als auch theoriegeleitet reflektiert und entsprechen in Inhalt und Niveau den zu erwerbenden Kompetenzzielen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung.
Bei der vollständigen Erfüllung der Kriterien kann ein Antrag auf Anrechnung der schulpraktischen Leistungen fürs Praxissemester gestellt werden. Dabei müssen alle Kriterien glaubhaft nachgewiesen werden. Es können max. 50 Prozent der in den Studien- und Prüfungsordnungen zu erfüllenden Leistungen angerechnet werden. Der Antrag auf Anerkennung / Anrechnung von Leistungen muss frühzeitig, allerspätestens bis zum 14. März 2025 beim Praktikumsbüro gestellt werden. Dieses leitet den Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter.
!Bitte beachten Sie, dass auch bei Anrechnung von Leistungen die Mindestanwesenheitszeit an der Praxissemester Schule zwei Tage und durchschnittlich ca. vier Stunden beträgt. Diese Mindestanwesenheitszeit kann in der Regel nicht unterschritten werden.
Lernbegleitung im Praxissemester
Rund ums Praxissemester sind an der UdK Berlin sowie an Ihren Zweit-Universitäten, Vorbereitungs- und Begleitseminare vor und während Ihres Praxissemesters zu belegen. Die Seminare sind in den jeweiligen Vorlesungsverzeichnissen, unter dem entsprechenden Studiengang, zu finden.
Wir informieren Sie hier über die Termine und Fristen zu den universitären Begleitveranstaltungen für das Praxissemester 2025/26, sobald diese feststehen.
Informationen zu den Veranstaltungen für das Praxissemester 2024/25 finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es für einige Veranstaltungen Anmeldefristen gibt.
Alle Formulare im Überblick
Alle aktuellen Formulare, Informationsmaterialien und sonstige Unterlagen rund um das Praxissemester finden Sie im Download-Center!